Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (km 600.2) in Fahrtrichtung Basel
Auf der Bundesautobahn 5 (A5) bei Ubstadt-Weiher, exakt bei Kilometer 600.2 in Fahrtrichtung Basel, befindet sich eine stationäre Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abschnitt ist als Unfallschwerpunkt bekannt, weshalb die Behörden hier regelmäßig und intensiv den Verkehrsfluss kontrollieren. Viele Autofahrer werden von diesem Abstandsblitzer überrascht, was oft zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zu Fahrverboten führt. Verantwortlich für die Auswertung und die Versendung der Bußgeldbescheide ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Die genaue Position und die Gefahrenstelle des Blitzers
Der Blitzer ist auf einer Brücke über der A5 positioniert, um den Verkehr in Richtung Süden (Basel) zu erfassen. Dieser Bereich zwischen dem Kreuz Kronau und der Anschlussstelle Bruchsal ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Pendler und Schwerlastverkehr, gekennzeichnet. Die hohe Verkehrsdichte führt häufig zu abrupten Bremsmanövern und unvorhersehbaren Situationen, was das Einhalten des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert und die Unfallgefahr erhöht. Die Polizei begründet die intensive Überwachung an diesem Punkt mit der Häufung von Auffahrunfällen, die auf zu geringen Abstand zurückzuführen sind.
Technische Details: Das Messsystem VKS 4.5 im Einsatz
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern fertigt dieses System Videoaufzeichnungen des Verkehrsgeschehens an. Die Messung erfolgt photogrammetrisch. Das bedeutet, dass anhand von festen, auf der Fahrbahn aufgebrachten Referenzlinien und der Zeit, die ein Fahrzeug zum Passieren dieser Markierungen benötigt, sowohl die Geschwindigkeit als auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug exakt berechnet werden. Die gesamte Sequenz wird digital aufgezeichnet, was eine spätere genaue Auswertung durch geschultes Personal ermöglicht.
Das VKS 4.5 ist der digitale Nachfolger des älteren VKS 3.0. Die Umstellung auf ein rein digitales System bringt jedoch auch spezifische Angriffspunkte mit sich, die für einen potenziellen Einspruch von Bedeutung sein können.
Juristische Einordnung und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A5 muss nicht zwangsläufig hingenommen werden. Gerade das komplexe Messverfahren des VKS 4.5 bietet diverse Ansatzpunkte für eine juristische Überprüfung. Als Experte im Verkehrsrecht rate ich dazu, jeden Bescheid genau prüfen zu lassen. Folgende Aspekte sind hierbei besonders relevant:
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen des VKS 4.5 Systems
- Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr: Ein häufiges Szenario im Berufsverkehr auf der A5 ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs in den eigenen Sicherheitsabstand. In solchen Fällen trifft den betroffenen Fahrer kein Verschulden, da er den Abstand nicht vorsätzlich verkürzt hat. Die Videoaufzeichnung muss belegen, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur kurzfristig und unverschuldet unterschritten wurde. Ein Gutachter kann die gesamte Videosequenz analysieren und feststellen, ob ein solcher dynamischer Fahrvorgang den Verstoß ausgelöst hat. Die Software „VKS Select“, die eine Vorauswahl trifft, ist nicht geeicht und erkennt solche Situationen oft nicht zuverlässig.
- Fehlende oder unvollständige Videodokumentation: Für eine rechtssichere Verurteilung ist eine lückenlose Dokumentation des Verkehrsverstoßes unerlässlich. Experten fordern oft die Herausgabe der kompletten Tatvideosequenz in voller Auflösung, nicht nur der von der Software vorausgewählten Einzelbilder („Vorlagensatz“). Fehlt eine ausreichend lange Aufzeichnung vor dem eigentlichen Messpunkt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Abstand durch einen unvorhersehbaren Fahrvorgang (z.B. Bremsen des Vordermanns ohne ersichtlichen Grund) zustande kam.
- Fehlerhafte Messstelleneinrichtung und Protokollierung: Obwohl das VKS 4.5 oft an für das Vorgängermodell VKS 3.0 eingerichteten Stellen betrieben wird, erfordert das neue System eine eigene, korrekte und neu protokollierte Einrichtung der Referenzlinien. Veraltete oder durch Witterung und Abnutzung ungenau gewordene Bodenmarkierungen können die gesamte Messung ungültig machen. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht das Messstellenprotokoll anfordern und auf Plausibilität und Aktualität prüfen lassen.
Diese Punkte sind keine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch, stellen aber fundierte und in der Praxis oft erfolgreiche Argumentationslinien dar, die von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden sollten.
Bußgeldtabelle Abstandsverstoß (Stand: Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (halber Tachowert) ab.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 d. halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 d. halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 d. halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 d. halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 d. halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h können die Bußgelder nochmals höher ausfallen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich
Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Ubstadt-Weiher ist eine moderne und genaue Messanlage. Dennoch ist das Verfahren komplex und nicht fehlerfrei. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen eines Abstandsverstoßes, insbesondere des drohenden Fahrverbots, sollten Betroffene nicht vorschnell zahlen. Eine anwaltliche Ersteinschätzung und die Prüfung der Messung durch einen Sachverständigen sind oft der Schlüssel, um ein teures Bußgeld oder den Verlust des Führerscheins abzuwenden.
