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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher auf der A5
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Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher

A5Baden-Württemberg • km 600.2

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

7. April 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher

A5, KM 600.2.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher

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Auf einen Blick: VKS 3.0 bei km 600.2

  • check_circleStandort: Die Überwachung erfolgt auf der A5 (km 600.2) in Fahrtrichtung Fahrtrichtung Basel.
  • check_circleGeräte-Fehlerquellen: Typische Schwachstellen des eingesetzten VKS 3.0 sind starke Schattenwürfe auf das Blitzer-Foto oder fehlerhafte Eich-Linien.
  • check_circleStraf-Katalog: Bußgelder und Fahrverbote richten sich exakt nach der "halber Tacho" Regel des aktuellen Bußgeldkatalogs 2026.
  • check_circleFristen: Ihre Einspruchsfrist beim zuständigen Polizeipräsidium Baden-Württemberg beträgt genau 14 Tage nach Erhalt.

Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Ubstadt-Weiher (km 600.2)

Auf der stark frequentierten Bundesautobahn 5 (A5) in Baden-Württemberg, bei Kilometer 600.2 in der Nähe von Ubstadt-Weiher, befindet sich eine der bekanntesten Messanlagen zur Überwachung des Sicherheitsabstandes in Deutschland. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Basel ist für viele Pendler und Reisende eine teure Falle. Wer hier den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten rechnen. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei, und ein genauer Blick auf die Umstände kann sich lohnen.

Standort und Funktionsweise des Abstandsblitzers A5

Die Messanlage ist auf einer Brücke über der A5 montiert und überwacht von dort aus den fließenden Verkehr in Richtung Süden (Basel/Schweiz). Zum Einsatz kommt hier in der Regel das System VKS 3.0 (Video-Kontroll-System). Dieses System arbeitet nicht mit einem einzelnen Blitzfoto, sondern mit einer hochauflösenden Videokamera, die den Verkehr über eine längere Distanz aufzeichnet.

Die Funktionsweise des VKS 3.0 ist präzise, aber auch anfällig für bestimmte Fehler:

  • Videoaufzeichnung: Eine Kamera filmt den Verkehr und erfasst Fahrzeuge, die einen vordefinierten Messbereich durchfahren.
  • Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind feine weiße Linien (Referenzlinien) im Abstand von meist 50 Metern markiert. Das System berechnet aus der Zeit, die ein Fahrzeug zum Überfahren dieser Linien benötigt, die Geschwindigkeit.
  • Abstandsberechnung: Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Das System setzt Geschwindigkeit und Abstand ins Verhältnis und stellt so einen Verstoß fest.
  • Fahreridentifikation: Eine zweite, separate Kamera mit höherer Brennweite (Teleobjektiv) wird ausgelöst, um ein klares Foto des Fahrers zu erstellen, sobald ein Verstoß registriert wird.

Gerade diese komplexe Technik macht den Blitzer bei Ubstadt-Weiher zu einem häufigen Gegenstand von Einspruchsverfahren. Die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands ist essenziell für die Verkehrssicherheit, doch die Beweisführung muss juristisch einwandfrei sein.

Juristische Fallstricke: Bekannte Schwachstellen und Einspruchs-Tipps

Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer muss nicht das letzte Wort sein. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann durch Akteneinsicht prüfen, ob die Messung angreifbar ist. Besonders bei diesem Standort auf der A5 sind Experten einige wiederkehrende Schwachstellen bekannt.

Fehlerquelle 1: Die unvollständige Videoaufzeichnung

Ein entscheidender Punkt für eine faire Beurteilung der Verkehrssituation ist die Analyse des Fahrverhaltens *vor* dem eigentlichen Messvorgang. Gerichte fordern daher oft eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der ersten Messlinie. Nur so lässt sich beurteilen, ob der geringe Sicherheitsabstand dauerhaft war oder nur eine kurzfristige, unverschuldete Momentaufnahme. Experten wissen: Fehlt diese Sequenz in der Beweisakte oder ist sie unvollständig, kann dies ein starkes Argument für die Einstellung des Verfahrens sein, da der Verstoß nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Fehlerquelle 2: Das "Einscherer-Problem" im dichten Pendlerverkehr

Die A5 bei Ubstadt-Weiher ist bekannt für ihren dichten Berufs- und Reiseverkehr. Eine häufige und unverschuldete Ursache für einen zu geringen Abstand ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Man hält korrekt den Sicherheitsabstand, ein anderes Auto wechselt die Spur und schon wird der Abstand unterschritten. Das VKS-System registriert in diesem Moment nur den Verstoß, nicht aber dessen Ursache. Die Videoaufzeichnung ist hier der Schlüssel: Kann nachgewiesen werden, dass der Abstand durch einen "Einscherer" unverschuldet verkürzt wurde und keine Möglichkeit zum gefahrlosen Vergrößern des Abstands bestand, ist ein Einspruch oft erfolgreich. Die Behörde muss den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit nachweisen, was in solchen Situationen kaum möglich ist.

Fehlerquelle 3: Ungenaue Referenzlinien und Brückenschatten

Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf der exakten Vermessung der weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn. Durch Witterung, Abnutzung oder neue Asphaltdecken können sich diese Markierungen verschieben oder ungenau werden. Ein Verteidiger kann ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Messstrecke beantragen. Schon geringe Abweichungen können die gesamte Messung ungültig machen. Ein weiterer, oft unterschätzter Faktor ist der Standort auf der Brücke. Je nach Sonnenstand wirft die Brücke harte Schatten auf die Fahrbahn. Dies kann die Qualität des Fahrerfotos so stark beeinträchtigen, dass eine eindeutige Identifizierung des Fahrers unmöglich wird – ein klassischer und oft erfolgreicher Ansatzpunkt für einen Einspruch.

Bußgeldkatalog 2026: Strafen für Abstandsverstöße

Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes gemessen.

Strafen bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Strafen bei Geschwindigkeit unter 100 km/h (bis 80 km/h)

Verstoß Bußgeld Punkte
Sicherheitsabstand nicht eingehalten 25 € 0
... mit Gefährdung 30 € 0
... mit Sachbeschädigung 35 € 0

Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich

Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Ubstadt-Weiher ist eine empfindliche Einnahmequelle für die Behörden, aber seine Messungen sind nicht unfehlbar. Insbesondere die komplexen Anforderungen an die Videodokumentation, die Anfälligkeit für "Einscherer" im dichten Verkehr und mögliche Ungenauigkeiten bei der Messanlage selbst bieten fundierte Ansatzpunkte für einen Einspruch. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen nicht vorschnell akzeptieren. Eine anwaltliche Prüfung der Messunterlagen kann sich finanziell und für Ihren Punktestand lohnen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Ubstadt-Weiher, A5, km 600.2, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Basel als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe

contact_support Erreichbarkeit

  • phone+49 721 9260
  • languagehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt2/ref25/
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A5 (bei km 600.2) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A5: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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