AG Dortmund, Urteil vom 15.08.2023 - 729 OWi 12/23
Wurden Sie von einem Abstandsblitzer erfasst, obwohl Sie eigentlich immer auf Sicherheit bedacht sind? Das ist nicht immer Ihr Fehler! Ein aktuelles Urteil zeigt: Wenn kurz vor der Messung plötzlich ein anderes Fahrzeug vor Ihnen einschert und Ihnen so den Sicherheitsabstand „klaut“, kann ein Bußgeld abgewendet werden. Entscheidend ist, dass Sie nachweislich sofort reagiert haben – also vom Gas gegangen sind oder gebremst haben, um den korrekten Abstand schnellstmöglich wiederherzustellen. In solch einem Fall liegt kein vorwerfbarer Verstoß vor. Ein gut begründeter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat hier also beste Erfolgsaussichten und sollte unbedingt geprüft werden, bevor Sie vorschnell zahlen.