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Aktuelle Urteile

Unser automatisierter KI-Radar durchsucht täglich juristische Datenbanken und fasst die wichtigsten Beschlüsse zu fehlerhaften Abstandsblitzern für Sie leicht verständlich als Unique Content zusammen.

Urteil vom 26.3.2026

AG Dortmund, Urteil vom 15.08.2023 - 729 OWi 12/23

Wurden Sie von einem Abstandsblitzer erfasst, obwohl Sie eigentlich immer auf Sicherheit bedacht sind? Das ist nicht immer Ihr Fehler! Ein aktuelles Urteil zeigt: Wenn kurz vor der Messung plötzlich ein anderes Fahrzeug vor Ihnen einschert und Ihnen so den Sicherheitsabstand „klaut“, kann ein Bußgeld abgewendet werden. Entscheidend ist, dass Sie nachweislich sofort reagiert haben – also vom Gas gegangen sind oder gebremst haben, um den korrekten Abstand schnellstmöglich wiederherzustellen. In solch einem Fall liegt kein vorwerfbarer Verstoß vor. Ein gut begründeter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat hier also beste Erfolgsaussichten und sollte unbedingt geprüft werden, bevor Sie vorschnell zahlen.

Urteil vom 26.3.2026

OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2023 - 4 RBs 112/23

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Abstandsunterschreitung erhalten? Dann sollten Sie jetzt genau aufpassen! Ein brandaktueller Gerichtsbeschluss zeigt: Nicht jeder Blitzer liefert unanfechtbare Beweise. Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass eine Messung komplett unverwertbar sein kann, wenn die weißen Markierungen auf der Fahrbahn, die zur Ermittlung des Abstands dienen, nicht korrekt nach amtlichen Vorgaben vermessen wurden. Für Sie bedeutet das: Beruht die Messung auf einer fehlerhaften Grundlage, ist der gesamte Vorwurf hinfällig. Bevor Sie also zahlen, kann sich ein fundierter Einspruch lohnen. Wir prüfen, ob die Messung Ihres Abstands überhaupt den strengen gesetzlichen Anforderungen genügt und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.