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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher auf der A5
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Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher

A5Baden-Württemberg • km 600.200

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Inhalt geprüft von

Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

7. Januar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher

A5, KM 600.200.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher

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Auf einen Blick: VKS 4.5 / VKS 3.0 (Videokontrollsystem) bei km 600.200

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke mit dem Videosystem VKS 4.5 – ohne sichtbaren Blitz.
  • check_circleHohes Verkehrsaufkommen erhöht das Risiko unverschuldeter Abstandsverringerung durch 'Einscherer'.
  • check_circleDer Schatten der Messbrücke kann bei bestimmtem Sonnenstand die Fahreridentifikation auf dem Foto erschweren.
  • check_circleDie Genauigkeit der weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn ist ein entscheidender, aber potenziell fehlerhafter Faktor.

Abstandsblitzer auf der A5 bei Ubstadt-Weiher (Kilometer 600.2) in Fahrtrichtung Basel

Auf der Bundesautobahn 5 (A5) bei Ubstadt-Weiher, exakt bei Kilometer 600.2 in Fahrtrichtung Süden (Basel/Karlsruhe), ist eine der bekanntesten stationären Anlagen zur Abstandsmessung in Baden-Württemberg installiert. Dieser Blitzer überwacht permanent den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen, um eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen zu bekämpfen: das zu dichte Auffahren. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand können hier schnell zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zu Fahrverboten führen.

Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im dichten Pendlerverkehr

Der Abschnitt der A5 zwischen dem Kreuz Walldorf und dem Dreieck Karlsruhe ist einer der höchstfrequentierten in Süddeutschland. Hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im morgendlichen und abendlichen Pendlerverkehr, führt hier regelmäßig zu zähfließendem Verkehr und Staus. Genau in diesen Situationen kommt es oft zu Auffahrunfällen, weil der Sicherheitsabstand massiv unterschritten wird. Pressemeldungen der Polizei Karlsruhe belegen immer wieder, dass dieser Bereich ein Unfallschwerpunkt ist. Die Installation des Abstandsblitzers bei Ubstadt-Weiher ist eine direkte Reaktion der Behörden auf diese Gefahrenlage, um die Verkehrssicherheit durch präventive Überwachung zu erhöhen. Die Messanlage befindet sich typischerweise auf einer Autobahnbrücke, von der aus der Verkehr unbemerkt aufgezeichnet wird.

Die Technik hinter dem Blitzer: Wie das VKS-System funktioniert

An diesem Standort kommt ein modernes Videokontrollsystem (VKS), meist vom Typ VKS 4.5 oder dem Vorgänger VKS 3.0, zum Einsatz. Dieses System arbeitet nicht mit einem klassischen „Blitz“, sondern mit hochauflösenden Videokameras, die von einer Autobahnbrücke den Verkehr filmen. Die Funktionsweise ist dabei ebenso komplex wie präzise:

  • Videoaufzeichnung: Zwei Kameras zeichnen den Verkehr über eine längere Distanz auf. Eine Übersichtskamera erfasst das gesamte Verkehrsgeschehen, während eine zweite, hochauflösende Kamera zur Identifikation des Fahrers und des Kennzeichens dient.
  • Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind in exakt vermessenen Abständen unauffällige weiße Markierungen (Referenzlinien) aufgebracht.
  • Weg-Zeit-Berechnung: Eine spezielle Software analysiert die Videoaufzeichnungen. Sie misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen. Daraus errechnet das System die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern.
  • Auslösung: Stellt die Software eine Unterschreitung des gesetzlichen Sicherheitsabstands fest (in der Regel „halber Tacho“ in Metern), wird eine beweissichere Videosequenz gespeichert und der Fahrer per hochauflösendem Foto identifiziert.

Experten-Einblick: Subtile Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl die VKS-Systeme als sehr zuverlässig gelten, sind sie nicht unfehlbar. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers basiert, auf mehrere bekannte Schwachstellen prüfen. Die Beweisführung der Behörde muss lückenlos und nachvollziehbar sein.

Ein kritischer Punkt ist die Videoaufzeichnung selbst. Für eine plausible und faire Bewertung des gesamten Tathergangs fordern Gerichte oft eine Aufzeichnung, die den Verkehrsfluss über eine längere Strecke von bis zu 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt zeigt. Fehlt diese lückenlose Dokumentation, könnte argumentiert werden, dass die Situation falsch interpretiert wurde. Besonders im dichten Verkehr auf der A5 bei Ubstadt-Weiher ist das sogenannte „Einscherer-Problem“ relevant: Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor dem eigenen Fahrzeug die Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Ohne eine umfassende Videosequenz lässt sich ein solches Manöver kaum widerlegen und ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers ist nicht zweifelsfrei nachgewiesen.

Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft die Fahreridentifikation. Obwohl die Kameras von oben aufzeichnen, können ungünstige Lichtverhältnisse, wie zum Beispiel der Schattenwurf durch die Brücke selbst oder tiefstehende Sonne, das Gesicht des Fahrers verdecken. Ist die Person auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Schließlich müssen auch die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn in regelmäßigen Abständen neu vermessen und ihr Zustand einwandfrei dokumentiert sein. Abnutzung oder fehlerhafte Erneuerung nach Bauarbeiten können die gesamte Messung unbrauchbar machen.

Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Abstands ab. Die Regel „halber Tacho“ ist die maßgebliche Berechnungsgrundlage.

Bei Geschwindigkeit über 80 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h (zusätzliche Verschärfung):

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Bei Geschwindigkeit über 130 km/h (weitere Verschärfung):

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate

Fazit: Einspruch kann sich lohnen

Ein Bußgeldbescheid vom Abstandsblitzer auf der A5 bei Ubstadt-Weiher sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der Messtechnik und die dynamischen Verkehrsverhältnisse bieten diverse Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, ist die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formale und technische Fehler überprüfen, um die Sanktionen zu reduzieren oder den Bescheid im besten Fall vollständig aufzuheben.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Ubstadt-Weiher, A5, km 600.200, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Süden (Basel/Karlsruhe) als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 / VKS 3.0 (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe – Zentrale Bußgeldstelle
76247 Karlsruhe

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0721 926-0
  • languagepoststelle-zbs@rpk.bwl.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A5 (bei km 600.200) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 / VKS 3.0 (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A5: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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