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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A81 bei Steinheim an der Murr (km 555.38) auf der A 81
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Abstandsblitzer A81 bei Steinheim an der Murr (km 555.38)

A 81Baden-Württemberg • km 555.38

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

10. Oktober 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A81 bei Steinheim an der Murr (km 555.38)

A 81, KM 555.38.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A81 bei Steinheim an der Murr (km 555.38)

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Auf einen Blick: VKS 3.0 bei km 555.38

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke, die je nach Sonnenstand harte Schatten wirft und die Fahrer-Identifikation auf dem Foto erschweren kann.
  • check_circleDer Blitzer steht in einem stark befahrenen Pendler-Abschnitt, was das Risiko unverschuldeter Abstandsunterschreitungen durch einscherende Fahrzeuge (sog. 'Einscherer-Problem') erhöht.
  • check_circleVerwendet wird das Video-System VKS 3.0. Für einen gültigen Bescheid muss die Videoaufzeichnung lückenlos eine längere Strecke dokumentieren, was oft eine angreifbare Schwachstelle ist.
  • check_circleDie Zuständigkeit liegt bei der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe, nicht bei der lokalen Behörde in Ludwigsburg.

Abstandsblitzer auf der A81 bei Steinheim an der Murr, km 555.38

Auf der stark frequentierten Bundesautobahn 81, im Abschnitt bei Steinheim an der Murr, befindet sich bei Kilometerpunkt 555.38 in Fahrtrichtung Stuttgart / Würzburg eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer ist eine bekannte Kontrollstelle, die täglich eine Vielzahl von Verstößen gegen den Mindestabstand registriert und für viele Bußgeldbescheide verantwortlich ist.

Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers

Die Messanlage ist auf einer Brücke über der A81 montiert, kurz vor der Anschlussstelle Pleidelsheim. Dieser Autobahnabschnitt im Landkreis Ludwigsburg ist ein Nadelöhr im Pendlerverkehr rund um Stuttgart und Heilbronn und zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen und häufigen Kolonnenverkehr aus. Genau diese Dichte des Verkehrs macht die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes oft schwierig und führt zu gefährlichen Situationen, was die Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle begründet. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind.

Messgerät und Funktionsweise: Das VKS 3.0 System

An diesem Standort kommt das videobasierte Messsystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Dieses System arbeitet nicht mit einem klassischen Blitz, sondern filmt den Verkehr von einer Brücke herab. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Die Software des VKS 3.0 analysiert die Videoaufzeichnungen und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die markierte Strecke zu durchfahren, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird ein zu geringer Sicherheitsabstand festgestellt, wird die Sequenz gespeichert und eine zweite Kamera, die oft am Brückenpfeiler oder in der Leitplanke positioniert ist, fertigt ein hochauflösendes Foto des Fahrers und des Kennzeichens an.

Rechtliche Grundlagen und typische Schwachstellen des Abstandsblitzers

Die Ahndung von Abstandsverstößen ist in § 4 StVO geregelt. Als Faustregel gilt außerorts der „halbe Tachowert“ in Metern als einzuhaltender Sicherheitsabstand. Die Messung mit dem VKS 3.0 System ist zwar ein standardisiertes Messverfahren, birgt jedoch spezifische Fehlerquellen, die Ansatzpunkte für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bieten können.

Ein juristisch relevanter Punkt ist die Frage der Vorwerfbarkeit. Ein Abstandsverstoß ist nur dann ahndbar, wenn er nicht nur ganz kurzfristig und unverschuldet war. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A81 bei Steinheim kommt es häufig zum sogenannten „Einscherer-Problem“: Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Gerichte fordern in der Regel, dass die Abstandsunterschreitung über eine längere Strecke (ca. 250-300 Meter) oder für mindestens 3 Sekunden andauert. Hier liegt eine bekannte Schwachstelle der Beweisführung durch die Behörde: Oft fehlt die zwingend vorgeschriebene, lückenlose Videoaufzeichnung der kompletten Messstrecke, die belegen würde, dass kein anderes Fahrzeug den Abstand unvorhersehbar verkürzt hat. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht wird genau prüfen, ob die gesamte Messsequenz als Beweismittel vorliegt.

Eine weitere, oft übersehene Schwachstelle ist die Fahreridentifikation. Die hochauflösende Kamera für das Fahrerfoto ist zwar leistungsstark, doch der Standort an der Brücke bei Kilometer 555.38 kann zu Problemen führen. Je nach Sonnenstand und Tageszeit wirft die Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug aus der Sonne in diesen Schatten, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto unterbelichtet und somit nicht mehr eindeutig identifizierbar sein. Dies stellt einen validen Ansatzpunkt für einen Einspruch dar, da die Identität des Fahrers zweifelsfrei feststehen muss.

Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße

Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Hier die aktuellen Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog 2026:

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Einspruch prüfen lassen: Eine Expertenmeinung kann sich lohnen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe erhalten haben, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers beruht, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Eine Überprüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ratsam. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die Messung formell und technisch korrekt war. Dabei werden unter anderem das Messprotokoll, die Eichung des Gerätes und die vollständige Videoaufzeichnung der Messung genau unter die Lupe genommen. Auch die Referenzlinien auf der Fahrbahndecke können ein Angriffspunkt sein, wenn diese veraltet, abgenutzt oder durch eine Baustelle eventuell fehlerhaft neu eingemessen wurden. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind bei Abstandsverstößen oft höher als bei reinen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Steinheim an der Murr, A 81, km 555.38, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Stuttgart / Würzburg als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A81 bei Steinheim an der Murr (km 555.38) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle (Referat 85)
76247 Karlsruhe

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0721 926-0
  • languagepoststelle-zbs@rpk.bwl.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A81 bei Steinheim an der Murr (km 555.38).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A 81 (bei km 555.38) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A 81: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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