Abstandsblitzer auf der A5 bei Herbolzheim bei km 731,0 in Fahrtrichtung Basel
Auf der Bundesautobahn 5, einer der wichtigsten Nord-Süd-Achsen Deutschlands, befindet sich bei Herbolzheim eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Bei Kilometer 731,0 in Fahrtrichtung Basel (Karlsruhe -> Basel) wird mit moderner Videotechnik der Abstand zwischen Fahrzeugen gemessen. Dieser Abschnitt der A5 ist bekannt für sein hohes Verkehrsaufkommen und eine erhöhte Unfallgefahr durch Drängler, was die Installation dieses Blitzers begründet.
Die genaue Position und die Besonderheiten des Abstandsblitzers bei Herbolzheim
Der Blitzer ist strategisch kurz nach der Anschlussstelle Herbolzheim (58) platziert. Die Messung erfolgt aus einer erhöhten Position, typischerweise von einer Autobahnbrücke, die den vorausliegenden Verkehr über eine längere Distanz erfasst. Genau an dieser Stelle, kurz bevor die A5 die Kreisstraße K5121 (Richtung Ringsheim/Herbolzheim-Wagenstadt) überquert, ist das System installiert. Das hohe Verkehrsaufkommen im Pendler- und Reiseverkehr, insbesondere in Richtung Freiburg und der Schweiz, führt hier häufig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die Abstandsverstöße begünstigen.
Lokaler Kontext: Hohe Unfallgefahr durch zu geringen Sicherheitsabstand
Die Polizeistatistiken für diesen A5-Abschnitt belegen, dass ein signifikanter Teil der Unfälle, insbesondere schwere Auffahrunfälle, auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zurückzuführen ist. Die Strecke zwischen Lahr und Freiburg ist ein Unfallschwerpunkt. Presseberichte der Polizei Offenburg heben hervor, dass fast ein Viertel aller Unfälle in dieser Region auf zu dichtes Auffahren zurückzuführen sind. Der Abstandsblitzer bei Herbolzheim soll hier präventiv wirken und Raser sowie Drängler sanktionieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Technik des Blitzers: Das Messsystem VKS 4.5 im Detail
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz. Im Gegensatz zu klassischen Blitzern, die nur ein einzelnes Foto schießen, zeichnet dieses System den Verkehrsfluss über eine längere Strecke (mehrere hundert Meter) als Video auf. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert, die dem System als Maßstab dienen.
Die Auswertung erfolgt nicht vollautomatisch, sondern durch einen geschulten Messbeamten. Dieser analysiert die Videoaufzeichnung nachträglich am Computer. Anhand der Markierungen und der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu fahren, werden sowohl die Geschwindigkeit als auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug exakt berechnet. Fällt ein Fahrzeug in diesem Videobeweis durch einen zu geringen Sicherheitsabstand auf, wird der Fall zur Anzeige gebracht und ein Beweisfoto des Fahrers und des Kennzeichens erstellt.
Juristischer Einblick: Mögliche Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Die komplexe Technik und die manuelle Auswertung bieten Ansatzpunkte für eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheids. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Abstandsunterschreitung "nicht nur ganz vorübergehend" gewesen sein. Die Rechtsprechung fordert hierfür in der Regel eine Messstrecke von mindestens 200-300 Metern. Ein entscheidender juristischer Knackpunkt ist daher oft die Frage, ob die Behörde im Verfahren das vollständige Tatvideo vorlegen kann, welches den Verstoß über diese Distanz lückenlos dokumentiert. Fehlt dieser Nachweis, ist oft unklar, ob nicht doch ein plötzliches Abbremsen des Vordermanns oder ein unvorhersehbares Ereignis den Abstand kurzzeitig verkürzt hat. Ein Einspruch kann hier auf die fehlende Beweiskraft der Messung abzielen.
- Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr: Gerade im stark frequentierten Bereich um Herbolzheim ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs eine häufige Ursache für eine unverschuldete Abstandsunterschreitung. Wechselt ein Fahrzeug knapp vor einem auf die eigene Spur, ist es physikalisch unmöglich, den Sicherheitsabstand sofort wiederherzustellen. Die Videoaufzeichnung muss beweisen können, dass der Verstoß nicht durch ein solches Manöver ausgelöst wurde. Ein Anwalt wird die gesamte Sequenz daraufhin analysieren, ob ein solches "Einscheren" den Verstoß plausibel erklärt und somit ein fahrlässiges Verhalten des Betroffenen widerlegt.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Kameras zur Fahreridentifikation sind oft getrennt vom Hauptvideosystem positioniert. Die Messung bei km 731 erfolgt von der Brücke der K5121. Je nach Tageszeit und Sonnenstand kann der Schatten dieser Brücke exakt in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Fahrerfoto ausgelöst wird. Dies kann das Gesicht des Fahrers teilweise oder vollständig verdecken. Ist die Person auf dem Foto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist dies ein starker Angriffspunkt, da die Behörde dem Halter die Fahrereigenschaft nachweisen muss.
- Zustand der Fahrbahnmarkierungen: Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. In diesem A5-Abschnitt gab es in der Vergangenheit wiederholt Baustellen und Fahrbahnerneuerungen. Es ist daher im Rahmen eines Einspruchs zu prüfen, ob die Messlinien zum Tatzeitpunkt klar sichtbar, unbeschädigt und vor allem korrekt neu eingemessen und im Messprotokoll dokumentiert wurden. Veraltete oder fehlerhafte Markierungen können die gesamte Messung ungültig machen.
Bußgelder bei Abstandsverstoß (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen Abstands ab. Der "halbe Tachowert" in Metern ist hier die maßgebliche Regel.
Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes (mit Gefährdung) | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Sicherheitsabstand nicht eingehalten | 25 € |
| ... mit Gefährdung | 30 € |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € |
Fazit: Bußgeldbescheid unbedingt prüfen lassen
Ein Abstandsverstoß auf der A5 bei Herbolzheim kann teuer werden und schnell zu einem Fahrverbot führen. Aufgrund der genannten potenziellen Fehlerquellen des VKS 4.5 Systems und der komplexen Verkehrslage vor Ort ist es ratsam, einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell zu akzeptieren. Eine Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dringend zu empfehlen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, das komplette Messvideo auswerten und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs fundiert bewerten.
