Abstandsblitzer A5 bei Weingarten, km 615,9 in Fahrtrichtung Basel
Auf der Bundesautobahn 5 (A5) in Baden-Württemberg, im Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Karlsruhe und der Anschlussstelle Bruchsal, befindet sich bei Kilometer 615,9 in Fahrtrichtung Basel eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer in der Gemarkung Weingarten (Baden) ist eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in der Region und sorgt bei vielen Autofahrern für Bußgeldbescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Der lokale Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im dichten Pendlerverkehr
Der Streckenabschnitt der A5 bei Weingarten ist als Nadelöhr mit extrem hohem Verkehrsaufkommen bekannt. Insbesondere im Berufs- und Feierabendverkehr kommt es hier regelmäßig zu Stauungen und zähfließendem Verkehr. Die hohe Verkehrsdichte, kombiniert mit Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen PKW und LKW, führt zwangsläufig zu häufigen Spurwechseln. Genau diese Konstellation macht den Standort zu einem Unfallschwerpunkt. Schwere Auffahrunfälle, teils mit tödlichem Ausgang, sind in den Polizeimeldungen für diesen Bereich der A5 leider keine Seltenheit. Der Abstandsblitzer bei km 615,9 soll präventiv wirken und durch die konsequente Ahndung von zu dichtem Auffahren die Verkehrssicherheit erhöhen und dem hohen Unfallrisiko entgegenwirken.
Wie funktioniert die Abstandsmessung an dieser Stelle? Das VKS-System
An diesem Standort kommt ein modernes Videokontrollsystem (VKS) zum Einsatz, typischerweise das Modell VKS 3.0 oder das Nachfolgemodell VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems. Die Messung erfolgt von einer Autobahnbrücke herab. Das System funktioniert wie folgt:
- Videoerfassung: Eine Übersichtskamera filmt den Verkehr über eine längere, genau definierte Messstrecke von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert.
- Weg-Zeit-Berechnung: Eine spezielle Software analysiert die Videoaufzeichnung. Indem sie misst, wie lange ein Fahrzeug benötigt, um die Strecke zwischen den bekannten Referenzlinien zu durchfahren, errechnet sie dessen exakte Geschwindigkeit.
- Abstandsberechnung: Gleichzeitig erfasst die Software die Position des vorausfahrenden Fahrzeugs. Aus der Geschwindigkeit und den Positionen beider Fahrzeuge wird der exakte Sicherheitsabstand in Metern und Sekundenbruchteilen ermittelt.
- Fahrer- und Kennzeichen-Foto: Eine zweite, hochauflösende Kamera (Ident-Kamera) wird ausgelöst, wenn ein Verstoß festgestellt wird. Diese erfasst den Fahrer und das Kennzeichen für den Bußgeldbescheid. Es erfolgt kein klassischer "Blitz", die Aufnahme ist für den Fahrer nicht wahrnehmbar.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Auszug Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen halben Tachowertes ab.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand weniger als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
Ansatzpunkte für einen Einspruch: Experten-Einblicke
Obwohl die Messungen des VKS-Systems als sehr präzise gelten, sind sie nicht fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf mögliche Schwachstellen überprüfen. Hierbei ergeben sich oft vielversprechende Verteidigungsansätze.
Schwachstelle 1: Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Gerade auf diesem stark frequentierten Abschnitt der A5 bei Weingarten ist das eine der häufigsten und praxisrelevantesten Fehlerquellen. Ein Abstandsverstoß ist juristisch nur dann vorwerfbar, wenn er über eine gewisse Dauer und Strecke vorliegt und vom Fahrer vermeidbar war. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein, wird Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet und plötzlich verkürzt. Sie benötigen eine angemessene Reaktionszeit (in der Regel ca. 3 Sekunden), um den Sicherheitsabstand wieder zu vergrößern. Die Messung muss beweisen, dass die Unterschreitung nicht auf einem solchen "Einscherer-Manöver" beruht. Die Auswertung des gesamten Messvideos durch einen Anwalt ist hier entscheidend, um zu prüfen, ob die Behörde diese Eventualität fair bewertet hat.
Schwachstelle 2: Lückenhafte Videodokumentation und Fahreridentifikation
Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Verstoß über eine Strecke von idealerweise 300 Metern lückenlos im Video dokumentiert sein, um ein nur kurzzeitiges, nicht vorwerfbares Unterschreiten des Abstands auszuschließen. Eine genaue Prüfung der Messakte kann aufdecken, ob die Aufzeichnung tatsächlich die geforderte Länge und Qualität aufweist. Des Weiteren befindet sich die Messanlage auf einer Brücke. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schattenwurf der Brücke die Identifizierung des Fahrers auf dem Beweisfoto erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Ist das Gesicht nicht eindeutig zu erkennen, ist eine fehlerhafte Fahreridentifikation ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch.
Schwachstelle 3: Zustand der Fahrbahnmarkierungen
Die gesamte Berechnung des VKS-Systems basiert auf den exakt eingemessenen weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn. Diese Markierungen sind jedoch der Witterung und starkem Verkehr ausgesetzt. Sie können mit der Zeit verblassen, durch Baumaßnahmen oder neuen Asphalt an Genauigkeit verlieren. Ein Gutachter kann im Zweifelsfall prüfen, ob die in der Messakte hinterlegten Eichdaten der Linien noch mit der Realität übereinstimmen. Bereits geringe Abweichungen können die gesamte Messung unbrauchbar machen. Ein Einspruch kann hier auf eine Überprüfung der korrekten Kalibrierung der Messstrecke abzielen.
Wichtiger Hinweis: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Bußgeldstelle, in diesem Fall dem Regierungspräsidium Karlsruhe, eingehen. Es wird dringend empfohlen, für die Begründung einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.




