Abstandsblitzer auf der A5 bei km 662,25 Sinzheim – Fahrtrichtung Basel im Detail
Auf der Bundesautobahn 5 (A5) in Fahrtrichtung Süden von Karlsruhe nach Basel befindet sich bei Kilometer 662,25 auf der Gemarkung von Sinzheim eine der bekanntesten und ertragreichsten Messanlagen zur Überwachung des Sicherheitsabstandes in Baden-Württemberg. Dieser stationäre Abstandsblitzer ist eine feste Installation, die von einer Brücke aus den Verkehr überwacht und täglich tausende von Fahrzeugen erfasst. Bei einer Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes löst das System aus und leitet ein Bußgeldverfahren ein.
Lokaler Kontext: Warum gerade hier ein Blitzer steht
Der Streckenabschnitt der A5 zwischen den Anschlussstellen Bühl und Baden-Baden ist ein bekannter Unfallschwerpunkt. Das Polizeipräsidium Offenburg, zuständig für diesen Bereich, meldet regelmäßig eine hohe Zahl an Verkehrsverstößen, insbesondere Abstandsvergehen. In der Tat gehört dieser Autobahnabschnitt landesweit zu denen mit den meisten registrierten Verstößen. Das hohe Verkehrsaufkommen, eine Mischung aus starkem Pendler-, Schwerlast- und Urlaubsverkehr in Richtung Süden, führt häufig zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern. Auffahrunfälle sind eine direkte Folge von zu geringem Sicherheitsabstand. Die Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle ist daher eine direkte Reaktion der Behörden auf die Unfallstatistik, um die Verkehrssicherheit durch Überwachungsdruck zu erhöhen. Seit 2019 setzt die Polizei Offenburg hierfür verstärkt auf neue digitale Überwachungstechnik, was zu einem signifikanten Anstieg der geahndeten Fälle führte.
Technische Details zur Messanlage: Das VKS-System im Fokus
An diesem Standort kommt ein brückenmontiertes Video-Kontroll-System (VKS) zum Einsatz. In der Vergangenheit war hier das System VKS 3.0 (bzw. 3.2) im Einsatz, es ist jedoch wahrscheinlich, dass mittlerweile auf das neuere, digitale System VKS 4.5 umgerüstet wurde. Beide Systeme sind für eine genaue Abstandsmessung konzipiert.
Funktionsweise des Abstandsblitzers
Die Messung erfolgt photogrammetrisch. Von einer Kamera auf der Brücke werden Videoaufzeichnungen des Verkehrs auf einem zuvor exakt vermessenen Fahrbahnabschnitt (oft mehrere hundert Meter lang) gemacht. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, berechnet eine spezielle Software die Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Es findet kein klassischer "Blitz" statt; die Aufzeichnung erfolgt unbemerkt per hochauflösender Videotechnik. Nur bei einem konkreten Tatverdacht wird eine kurze Videosequenz und ein Foto des Fahrers zur Beweissicherung gespeichert.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen
Ein Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes an diesem Blitzer auf der A5 ist keineswegs unanfechtbar. Gerade die örtlichen Gegebenheiten und die Messtechnik bieten fundierte Ansatzpunkte für einen Einspruch. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf Plausibilität prüfen.
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Ein juristisch relevanter und häufiger Einwand ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Die A5 verläuft im Bereich des Blitzers bei km 662,25 in einer leichten, langgezogenen Kurve. Im dichten Pendlerverkehr kommt es hier oft zu Spurwechseln. Schert ein Fahrzeug knapp vor Ihnen ein, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Für einen rechtskräftigen Verstoß muss die Abstandsunterschreitung jedoch über eine längere Strecke und vorwerfbar stattgefunden haben. Ein kurzer, unvorhersehbarer Abstand durch einen "Einscherer" erfüllt diesen Tatbestand oft nicht. Die Auswertung der kompletten, mindestens 300 Meter langen Videosequenz ist hier entscheidend – fehlt diese lückenlose Aufzeichnung in der Akte oder wird nur ein kurzer Moment als Beweis angeführt, ist dies ein starker Hebel für einen Einspruch.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke. Je nach Tageszeit und Sonnenstand wirft diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn und die Fahrzeuge. Dieser Schatten kann dazu führen, dass das Fahrerfoto qualitativ unzureichend ist. Ist das Gesicht des Fahrers durch den Schattenwurf nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist eine der Grundvoraussetzungen für einen Bußgeldbescheid – die Feststellung des verantwortlichen Fahrers – nicht erfüllt. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob die Bildqualität für eine eindeutige Identifizierung ausreicht.
3. Veraltete Referenzlinien und Protokollierungsfehler
Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Abnutzung, Witterung oder neue Fahrbahnbeläge können diese an Exaktheit verlieren. Es ist zu prüfen, ob das Messstellenprotokoll aktuell ist und ob die Linien kürzlich neu vermessen und geeicht wurden. Gerade bei der Umstellung von VKS 3.0 auf das neuere VKS 4.5 kann es zu Fehlern kommen, wenn die alten Messstellen-Daten ohne eine erneute, für das neue System zertifizierte Einrichtung einfach übernommen wurden. Ein erfahrener Gutachter kann anhand der Akte Unstimmigkeiten in der Kalibrierung aufdecken.
Bußgeldkatalog 2026: Das droht bei zu geringem Sicherheitsabstand
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Mindestabstand in Metern sollte dem "halben Tachowert" entsprechen (z.B. 50 Meter bei 100 km/h).
Abstandsverstoß bei über 80 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß bei über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | - |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 | - |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 | - |
Hinweis: Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h gelten härtere Strafen, die bereits bei geringeren prozentualen Unterschreitungen zu Punkten und Fahrverboten führen können.




