Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (km 600.2) in Fahrtrichtung Basel
Auf der Bundesautobahn 5 (A5) bei Ubstadt-Weiher, in Fahrtrichtung Süden (Basel), befindet sich bei Kilometer 600.2 eine der bekanntesten und aktivsten Messanlagen zur Überwachung des Sicherheitsabstandes in Baden-Württemberg. Dieser Abstandsblitzer ist eine feste Größe im engmaschigen Pendlerverkehr zwischen dem Kreuz Walldorf und dem Kreuz Bruchsal und sorgt regelmäßig für eine hohe Zahl an Bußgeldbescheiden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte und der häufigen Stauereignisse in diesem Bereich, stellt die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes für viele Fahrer eine Herausforderung dar, was diesen Standort für die Behörden besonders relevant macht.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Fokus der Überwachung
Der Abschnitt der A5 zwischen Bruchsal und Kronau, in unmittelbarer Nähe zum Blitzer bei Ubstadt-Weiher, ist in den vergangenen Jahren immer wieder Schauplatz schwerer Verkehrsunfälle gewesen, die nicht selten auf zu geringen Sicherheitsabstand und hohe Geschwindigkeiten zurückzuführen waren. Medienberichte dokumentieren eine Häufung von Auffahrunfällen, oft mit schweren Folgen. Die Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle ist eine direkte Reaktion der Verkehrsbehörden auf diese Unfall-Hotspots. Ziel der Maßnahme ist es, durch die permanente Überwachung des Abstandsverhaltens eine präventive Wirkung zu erzielen und das Risiko von Auffahrunfällen, die durch Drängeln und Unachtsamkeit entstehen, signifikant zu reduzieren. Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert, was eine optimale und verdeckte Erfassung des fließenden Verkehrs über alle Fahrspuren ermöglicht.
Die eingesetzte Messtechnik: Funktionsweise des VIDIT VKS 4.5
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VIDIT VKS 4.5 zum Einsatz. Anders als bei klassischen Radaranlagen, die nur eine Momentaufnahme der Geschwindigkeit erstellen, zeichnet dieser Blitzer den Verkehrsfluss über eine längere Distanz per Video auf. Auf der Fahrbahn sind hierfür spezielle, kaum sichtbare Referenzlinien (weiße Markierungen) aufgebracht. Das System funktioniert nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung:
- Zwei Kameras auf einer Brücke erfassen den Verkehr: Eine Übersichtskamera (Tatkamera) filmt das gesamte Verkehrsgeschehen, während eine hochauflösende Detailkamera (Ident-Kamera) den Fahrer und das Kennzeichen erfasst.
- Die Software analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Distanz zwischen den Referenzlinien zu durchfahren, dessen exakte Geschwindigkeit.
- Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Hält der Fahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (halber Tachowert in Metern) nicht ein, löst das System aus und sichert die Beweismittel.
Die gesamte Auswertung des Videomaterials erfolgt manuell durch geschulte Messbeamte, was das System einerseits präzise, andererseits aber auch anfällig für bestimmte Fehlerquellen macht. Gerade diese manuelle Auswertung bietet jedoch auch Ansatzpunkte für eine juristische Überprüfung des Bußgeldbescheides.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei maßgeblich, ob der Verstoß bei über 100 km/h oder darunter begangen wurde.
Abstandsverstoß bei über 100 km/h
| Abstand in m (bei >100 km/h) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß bei bis zu 100 km/h
| Abstand in m (bei <100 km/h) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Experten-Tipps: So kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A5 muss nicht das letzte Wort sein. Die Komplexität des VKS 4.5 Messverfahrens birgt spezifische Schwachstellen, die ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht prüfen sollte. Nicht jeder gemessene Verstoß ist auch zweifelsfrei nachweisbar.
Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für den Einspruch:
- Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr: Ein sehr häufiges Szenario im Berufsverkehr bei Ubstadt-Weiher ist der plötzliche Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs. Schert ein Auto knapp vor Ihnen ein, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt. Ein Messbeamter muss dies in der Videoauswertung erkennen und zu Ihren Gunsten werten. Ein erfahrener Gutachter kann im Nachhinein analysieren, ob die gesamte Messsequenz lang genug war, um ein solches Fahrmanöver auszuschließen. Fehlt eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messung, kann der Vorwurf oft entkräftet werden, da nicht bewiesen ist, dass der Abstand nicht durch einen Einscherer verursacht wurde.
- Fehlerhafte oder veraltete Referenzlinien: Die Genauigkeit der Messung hängt entscheidend von der exakten Vermessung und dem einwandfreien Zustand der weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn ab. Baustellen, neue Asphaltdecken oder witterungsbedingter Abrieb können die Markierungen unleserlich oder ungenau machen. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht das Messprotokoll und die Eichunterlagen der Messstelle anfordern und prüfen, ob die Kalibrierung der Fahrbahnmarkierungen noch gültig und korrekt dokumentiert ist. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Linien führen unweigerlich zu einer falschen Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand.
- Ungünstige Schattenwürfe und Fahreridentifikation: Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke. Je nach Sonnenstand kann der Schattenwurf dieser Brücke die Aufnahmequalität erheblich beeinträchtigen. Fällt der Schatten genau auf das Fahrzeug, wenn das Ident-Foto des Fahrers erstellt wird, kann das Gesicht unkenntlich sein. Dies führt zu einer fehlerhaften Fahreridentifikation, einem der häufigsten und erfolgreichsten Angriffspunkte bei Bußgeldverfahren. Ist der Fahrer auf dem Foto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bescheid anfechtbar.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit dem Blitzer A5 bei Ubstadt-Weiher erhalten haben, empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Umstände. Fordern Sie über einen Anwalt die vollständige Videosequenz und das Messprotokoll an. Nur so lassen sich die genannten Fehlerquellen aufdecken und ein möglicherweise ungerechtfertigtes Bußgeld abwehren.
