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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain (km 215.4) Richtung Göttingen auf der A38
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Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain (km 215.4) Richtung Göttingen

A38Sachsen • km 215.4

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

18. November 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain (km 215.4) Richtung Göttingen

A38, KM 215.4.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain (km 215.4) Richtung Göttingen

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Auf einen Blick: VKS 3.0 bei km 215.4

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke mit dem Video-System VKS 3.0.
  • check_circleAchtung: Dichter Pendlerverkehr erhöht das Risiko von unverschuldeten Abstandsverkürzungen durch "Einscherer".
  • check_circleSchattenwurf der Mess-Brücke kann die Fahreridentifikation auf dem Foto erschweren und ist ein guter Einspruchsgrund.
  • check_circleZuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz.

Abstandsblitzer auf der A38 bei Seifertshain bei km 215,4 in Fahrtrichtung Göttingen

Auf der Bundesautobahn 38, der sogenannten „Südharzautobahn“, befindet sich bei Seifertshain in Sachsen eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer auf der A38 bei Kilometer 215,4 in Fahrtrichtung Göttingen ist bei Pendlern und Fernfahrern bekannt, da er regelmäßig zu Bußgeldbescheiden führt. Der Abschnitt ist unfallträchtig und zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen aus, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands besonders kritisch macht.

Details und lokaler Kontext des Blitzers auf der A38

Die Messanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Leipzig-Südost und dem Dreieck Parthenaue. Der Abstandsblitzer bei Seifertshain ist strategisch auf einer Brücke positioniert, um den Verkehr in Richtung Göttingen lückenlos zu erfassen. Dieser Autobahnabschnitt der A38 wird häufig von Pendlern aus dem Leipziger Umland genutzt, was insbesondere in den Stoßzeiten zu dichtem Verkehr führt. Unfälle, die sich in diesem Bereich ereignen, sind nicht selten auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen, wie Polizeimeldungen aus der Region immer wieder belegen. Die Topographie ist hier relativ flach, jedoch kann die tiefstehende Sonne am Morgen oder späten Nachmittag die Sicht beeinträchtigen und die Fahreridentifizierung auf den Beweisfotos erschweren.

Wie funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS 3.0?

An diesem Standort kommt in der Regel das Messsystem VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein videobasiertes Kontrollsystem, das von einer Brücke aus den fließenden Verkehr filmt. Anders als bei einem klassischen „Blitz“ wird hier eine längere Videosequenz aufgezeichnet. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert, die als Messfeld dienen. Anhand dieser Markierungen und einer Weg-Zeit-Berechnung ermittelt eine spezielle Software die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und den Abstand zum Vordermann. Eine zweite, oft unauffällig am Brückenpfeiler oder in der Leitplanke installierte Kamera, fertigt hochauflösende Bilder zur Identifikation des Fahrers und des Kennzeichens an. Das gesamte System gilt als standardisiertes Messverfahren, was eine Anfechtung erschwert, aber nicht unmöglich macht.

Juristische Einordnung und Verteidigungsansätze bei diesem Abstandsblitzer

Ein Bußgeldbescheid wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands auf der A38 kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, die von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten reichen. Dennoch ist nicht jede Messung unanfechtbar. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird den Fall auf mögliche Fehlerquellen prüfen.

Bekannte Schwachstellen und Experten-Einblicke für einen Einspruch

Obwohl das VKS 3.0 als zuverlässig gilt, gibt es spezifische Angriffspunkte, die für eine erfolgreiche Verteidigung relevant sein können. Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung durch das Tatvideo. Juristisch ist es von hoher Relevanz, ob die vorgeworfene Abstandsunterschreitung über eine längere Strecke (mindestens 250-300 Meter) konstant vorlag. Für einen Bußgeldbescheid reicht es nicht aus, wenn der Sicherheitsabstand nur für einen kurzen Augenblick unterschritten wurde.

  • Das „Einscherer“-Problem: Gerade im dichten Pendlerverkehr auf diesem Abschnitt der A38 kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und ohne Verschulden des eigenen Fahrers in die Lücke einscheert. Dadurch verringert sich der Abstand abrupt. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hatte, den Sicherheitsabstand wiederherzustellen. Eine lückenlose Videoaufzeichnung, die bereits weit vor dem eigentlichen Messbereich beginnt, ist hierfür zwingend erforderlich. Fehlt diese umfassende Dokumentation des Verkehrsgeschehens, kann dies ein starkes Argument für einen Einspruch sein.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Positionierung der Kamera auf einer Brücke führt zwangsläufig zu Schattenwurf auf die Fahrbahn und die Fahrzeuge. Je nach Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment, in dem das Foto zur Fahreridentifizierung aufgenommen wird, das Gesicht des Fahrers verdecken oder so stark kontrastieren, dass eine zweifelsfreie Identifizierung unmöglich wird. Dies ist ein häufiger und oft erfolgreicher Ansatzpunkt, um ein Fahrverbot abzuwenden.
  • Messlinien und Eichung: Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Bauarbeiten können diese Markierungen verblassen oder ihre exakte Position verändern. Ein Sachverständigengutachten kann klären, ob die Linien zum Tatzeitpunkt noch den eichrechtlichen Vorschriften entsprachen und ob die Messanlage korrekt auf diese Referenzpunkte kalibriert war. Kleinste Abweichungen bei der Einrichtung der Messstelle können bereits zu ungenauen Ergebnissen führen.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße

Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Nachfolgend die Regelsätze gemäß dem Bußgeldkatalog für das Jahr 2026.

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abstand nicht eingehalten 25 € 0 Nein
... mit Gefährdung 30 € 0 Nein
... mit Sachbeschädigung 35 € 0 Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand in m (vom halben Tachowert) Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 75 € 1 Nein
weniger als 4/10 100 € 1 Nein
weniger als 3/10 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 320 € 2 3 Monate

Hinweis: Diese Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern.

Prüfung des Bußgeldbescheides wird empfohlen

Aufgrund der Komplexität der Messmethode des VKS 3.0 und der genannten potenziellen Fehlerquellen ist es ratsam, einen erhaltenen Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A38 nicht vorschnell zu akzeptieren. Eine anwaltliche Prüfung der Messunterlagen, des Eichscheins und insbesondere des gesamten Videomaterials kann sich lohnen. Oftmals lässt sich so ein drohendes Fahrverbot abwenden oder das Bußgeld reduzieren. Spezialisierte Dienstleister und Fachanwälte für Verkehrsrecht bieten oft eine kostenlose Ersteinschätzung an.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Sachsen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Seifertshain, A38, km 215.4, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Göttingen als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Sachsen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain (km 215.4) Richtung Göttingen ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Landesdirektion Sachsen, Zentrale Bußgeldstelle
Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0371/532-0
  • languagepost@lds.sachsen.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain (km 215.4) Richtung Göttingen.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A38 (bei km 215.4) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A38: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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