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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen auf der A38
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Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen

A38Sachsen • km 215.4

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

16. Februar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen

A38, KM 215.4.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 215.4

  • check_circleVKS 4.5-Messung: Die Auswertung erfolgt manuell durch Beamte, was die Gefahr von Zuordnungsfehlern der Beweisfotos erhöht.
  • check_circleDichter Pendlerverkehr: Im Bereich Seifertshain ist das Risiko eines plötzlichen, unverschuldeten Abstandverlustes durch einscherende Fahrzeuge besonders hoch.
  • check_circleAchtung, Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der Schatten die Fahreridentifikation auf dem Blitzerfoto unmöglich machen.
  • check_circleMessstellen-Protokoll entscheidend: Die Gültigkeit der gesamten Messung hängt von einer lückenlos dokumentierten und frisch geeichten Fahrbahnvermessung ab – ein häufiger formaler Fehler.

Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen: Eine Expertenanalyse

Auf der Bundesautobahn 38, im Streckenabschnitt bei Seifertshain nahe Großpösna, befindet sich bei Kilometer 215.4 in Fahrtrichtung Göttingen eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer ist eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in Sachsen und sorgt täglich für eine Vielzahl an Bußgeldbescheiden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte, insbesondere im morgendlichen und abendlichen Pendlerverkehr in den Großraum Leipzig, ist die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands hier von entscheidender Bedeutung – und eine häufige Herausforderung für viele Autofahrer. Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Details zu diesem Abstandsblitzer, von der eingesetzten Technik bis hin zu den juristischen Besonderheiten.

Der lokale Kontext: Verkehrsknotenpunkt A38 bei Leipzig

Der Blitzer auf der A38 bei Seifertshain ist strategisch positioniert. Die Autobahn dient als wichtige Südumfahrung von Leipzig und verbindet die A9 mit der A14. Der Abschnitt bei Seifertshain ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Viele Pendler nutzen die Strecke für ihren täglichen Weg zur Arbeit. Dies führt oft zu zähfließendem Verkehr und Kolonnenbildung. Genau in solchen Situationen kommt es häufig zu unbeabsichtigten Unterschreitungen des Sicherheitsabstands. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder ein plötzlicher Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs können ausreichen, um vom Abstandsblitzer erfasst zu werden. Die Unfallstatistiken für die A38 in diesem Bereich zeigen immer wieder Auffahrunfälle, was die Notwendigkeit der Überwachung des Sicherheitsabstands unterstreicht, aber auch die besondere Gefahrenlage für Autofahrer aufzeigt, die sich korrekt verhalten wollen.

Messgerät und Funktionsweise: Das VKS 4.5 System im Detail

An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma Vidit Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern, die Radar- oder Lasertechnik nutzen, basiert dieses System auf einer photogrammetrischen Auswertung von Videobildern. Die Anlage ist typischerweise auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert und filmt den Verkehr von oben. So funktioniert die Messung im Detail:

  • Videoaufzeichnung: Eine hochauflösende Kamera filmt eine festgelegte Messstrecke von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert, deren genaue Abstände zueinander in einer Messstellen-Datei hinterlegt sind.
  • Weg-Zeit-Messung: Wenn ein Fahrzeug die Messstrecke durchfährt, wird anhand der Videoaufzeichnung ermittelt, wie viel Zeit es benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen. Daraus errechnet die Software exakt die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
  • Abstandsberechnung: Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Die Software analysiert die Position beider Fahrzeuge im Videobild und berechnet den realen Abstand in Metern.
  • Auslösung: Stellt das System eine Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands fest (abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit), wird eine separate, hochauflösende Fotokamera ausgelöst. Diese erstellt das Beweisfoto, auf dem der Fahrer und das Kennzeichen zu identifizieren sind.

Rechtliche Bewertung und häufige Fehlerquellen des Abstandsblitzers

Obwohl es sich beim VKS 4.5 um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Messung keineswegs fehlerfrei. Jeder Bußgeldbescheid, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers beruht, sollte kritisch geprüft werden. Als Sachverständiger für Verkehrsrecht und SEO-Content-Engineer kenne ich die typischen Schwachstellen, die Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch bieten können.

Experten-Einblicke: Wo liegen die Schwachstellen des Systems?

Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist kein finales Urteil. Gerade bei komplexen Video-Messverfahren wie dem an der A38 bei Seifertshain gibt es vielversprechende Verteidigungsansätze. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Das „Einscherer“-Problem: Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist oft die Frage, ob der Abstand schuldhaft unterschritten wurde. Im dichten Pendlerverkehr auf der A38 kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und knapp vor einem einschert. Dadurch verringert sich der eigene Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Die Messung erfasst nur den Moment des zu geringen Abstands, nicht aber dessen Entstehungsgeschichte. Ein Gutachter kann anhand der Videosequenz oft nachweisen, dass der Betroffene keine realistische Möglichkeit hatte, den Sicherheitsabstand rechtzeitig wiederherzustellen.
  • Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine faire Beurteilung muss die Messung eine ausreichend lange Beobachtungszeit des Verkehrsgeschehens sicherstellen. Gerichte fordern hier oftmals eine Beobachtungsstrecke von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt. Ist die aufgezeichnete Videosequenz in der Akte zu kurz, lässt sich nicht ausschließen, dass der Vordermann kurz zuvor stark abbremste und den geringen Abstand somit (mit-)verursacht hat. Eine zu kurze Aufzeichnung kann ein entscheidender Verfahrensfehler sein.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Da die Messanlage oft auf Brücken installiert ist, kann es je nach Sonnenstand zu starkem Schattenwurf auf der Fahrbahn kommen. Fährt ein Fahrzeug durch den Brückenschatten, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto stark unterbelichtet oder komplett im Dunkeln sein. Ist der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Dies ist eine bekannte Schwachstelle solcher Messanlagen.
  • Veraltete oder fehlerhafte Messstellen-Dokumentation: Die Genauigkeit der Messung hängt entscheidend von den eingemessenen Referenzlinien auf der Fahrbahn ab. Wurde die Fahrbahndecke erneuert und die Linien danach nicht neu und exakt vermessen und geeicht? Liegt der Bußgeldstelle eine veraltete Messstellen-Datei vor? Solche formalen Fehler bei der Kalibrierung der Messstelle können die gesamte Messung ungültig machen. Die Verteidigung hat das Recht, die vollständige und aktuelle Messstellen-Dokumentation einzusehen.

Bußgeldtabelle: Abstandsverstöße (Stand 2026)

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen halben Tachowertes ab.

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:

Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Fazit und Empfehlung

Der Abstandsblitzer auf der A38 bei Seifertshain ist eine ernstzunehmende Verkehrsüberwachungsanlage. Die Messungen mit dem VKS 4.5 sind jedoch komplex und bieten diverse, oft gut versteckte Fehlerquellen. Ein Bußgeldbescheid sollte daher niemals ungeprüft akzeptiert werden. Es ist Ihr gutes Recht, die Messung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht und gegebenenfalls einen technischen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Oftmals führen schon formale Fehler oder eine nicht zweifelsfrei nachweisbare Fahrlässigkeit zur Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu einer deutlichen Reduzierung der Sanktionen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Sachsen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Großpösna, A38, km 215.4, Fahrtrichtung Göttingen als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Sachsen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Landesdirektion Sachsen, Zentrale Bußgeldstelle
Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0371 532-0
  • languagebussgeldstelle@lds.sachsen.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A38 bei Seifertshain, km 215.4, Richtung Göttingen.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A38 (bei km 215.4) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A38: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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