Abstandsblitzer auf der A24 bei km 89.502 nahe Suckow in Fahrtrichtung Berlin
Auf der Bundesautobahn 24, einer der zentralen Verkehrsachsen zwischen Hamburg und Berlin, ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine bekannte Messstelle für Abstandsverstöße eingerichtet. Kurz vor der Anschlussstelle Suckow, bei Kilometer 89.502 in Fahrtrichtung Berlin, überwacht ein modernes Video-System den einzuhaltenden Sicherheitsabstand. Dieser Blitzer ist aufgrund seiner Positionierung und der hohen Verkehrsdichte eine häufige Ursache für Bußgeldbescheide.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Abstandsblitzers
Die Messanlage befindet sich in einem strategisch gewählten Autobahnabschnitt. Die A24 ist in diesem Bereich oft von hohem Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Pendler und Schwerlastverkehr, geprägt. In der Vergangenheit kam es im Umfeld der Anschlussstelle Suckow wiederholt zu schweren Verkehrsunfällen, die nicht selten auf zu geringen Sicherheitsabstand und Unachtsamkeit zurückzuführen waren. Die Einrichtung dieses Abstandsblitzers ist eine direkte Reaktion der Behörden, um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der Blitzer ist von einer Brücke aus aktiv und filmt den nachfolgenden Verkehr. Autofahrer, die in Richtung Berlin unterwegs sind, sollten hier besonders auf den korrekten Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug achten, da die Messung kontinuierlich erfolgt.
Funktionsweise des Messgeräts: Das VKS 3.0 System
An diesem Standort kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit das Brücken-Abstandsmesssystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Dieses System arbeitet nicht mit einem klassischen "Blitz", sondern mit einer hochauflösenden Videokamera, die auf einer Autobahnbrücke montiert ist. So funktioniert die Messung im Detail:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera filmt einen längeren Fahrbahnabschnitt von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert, die als Basis für die photogrammetrische Auswertung dienen.
- Weg-Zeit-Messung: Anhand der Videoaufzeichnung wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu gelangen. Daraus errechnet die Software die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum Vordermann.
- Fahrer- und Kennzeichenidentifikation: Eine zweite, separate Kamera, oft unauffällig in der Mittelleitplanke platziert, wird bei Verdacht auf einen Verstoß ausgelöst und erstellt gezielte Fotos zur Identifizierung von Fahrer und Kennzeichen.
Dieses Verfahren gilt als standardisiert, birgt jedoch spezifische Fehlerquellen, die für einen Einspruch relevant sein können.
Mögliche Fehlerquellen und juristische Ansatzpunkte für einen Einspruch
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A24 muss nicht unanfechtbar sein. Als erfahrener Verkehrsrechts-Experte sehe ich regelmäßig Fälle, in denen Messungen angreifbar sind. Entscheidend ist eine genaue Analyse der Messakte. Folgende Punkte sollten besonders kritisch geprüft werden:
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Gerade im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr auf der A24 kommt es häufig zu Spurwechseln. Ein plötzlich einscherendes Fahrzeug kann den Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzen. Für eine rechtskräftige Verurteilung muss der Abstandsverstoß über eine längere Strecke vorliegen. Ein Experte für Verkehrsmesstechnik kann im Rahmen eines Gutachtens analysieren, ob die Videoaufzeichnung einen solchen "Einscherer" dokumentiert. Fehlt die laut technischen Vorgaben zwingend erforderliche, lückenlose Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens über mindestens 300 Meter vor dem eigentlichen Messpunkt, kann dies ein starkes Argument sein, dass der Verstoß nicht vorwerfbar ist.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf
Die Messung erfolgt von einer Brücke. Je nach Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Foto zur Fahreridentifikation aufgenommen wird. Ist das Gesicht des Fahrers durch diesen harten Schattenwurf nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist die Fahreridentifikation fehlerhaft. Ein genauer Abgleich des Tatzeitpunktes mit dem Sonnenstand kann hier Aufschluss geben und den Bußgeldbescheid zu Fall bringen.
3. Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien
Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf den weißen Markierungen auf der Fahrbahn. Diese müssen exakt vermessen und in der Akte dokumentiert sein. Durch Witterungseinflüsse und Abnutzung können diese Linien verblassen oder durch Bauarbeiten ihre Position leicht verändern. Eine nicht mehr exakt den Vorgaben entsprechende oder veraltete Einmessung der Referenzstrecke führt zwangsläufig zu ungenauen Messergebnissen und kann die gesamte Messreihe ungültig machen.
Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen halben Tachowertes ab.
Abstandsverstoß bei über 80 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 1 Monat |
Abstandsverstoß bei über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Zu jedem Bußgeldbescheid kommen zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 28,50 € hinzu.
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheides wird empfohlen
Der Abstandsblitzer auf der A24 bei km 89.502 in Richtung Berlin ist ein technisch komplexes System. Die Erfahrung zeigt, dass gerade diese Komplexität in der Einrichtung und Auswertung der Messung anfällig für Fehler ist. Betroffene Fahrer sollten einen erhaltenen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren, sondern die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Erwägung ziehen. Nur durch eine professionelle Akteneinsicht lässt sich klären, ob einer der genannten Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch vorliegt.
