Der Abstandsblitzer auf der A19 bei Linstow in Fahrtrichtung Berlin
Exakter Standort und Messbereich des Blitzers bei km 78.465
Auf der Bundesautobahn A19, einer der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen in Mecklenburg-Vorpommern, ist ein permanenter Abstandsblitzer in Betrieb. Genauer gesagt befindet sich die Messanlage bei Kilometer 78.465 in Fahrtrichtung Berlin, kurz nach der Anschlussstelle Linstow. Dieser Streckenabschnitt ist für sein hohes Verkehrsaufkommen bekannt, insbesondere durch Pendler und Urlaubsreisende. Der Blitzer auf der A19 dient der Überwachung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands, da zu dichtes Auffahren eine der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Autobahnen darstellt.
Technik und Funktionsweise: So misst das VKS 4.5 Select System den Sicherheitsabstand
An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Video-Brücken-System VKS 4.5 Select zum Einsatz. Dieser Abstandsblitzer arbeitet nicht mit Radar- oder Lasertechnik, sondern basiert auf einer hochauflösenden Videoaufzeichnung von einer Brücke über der Fahrbahn. Zwei Kameras erfassen den Verkehr: Eine Weitwinkelkamera filmt den gesamten Verkehrsfluss über eine längere Distanz, während eine zweite Kamera mit Teleobjektiv hochauflösende Bilder zur Identifizierung des Fahrers und des Kennzeichens anfertigt.
Die Messung des Sicherheitsabstands erfolgt durch präzise eingemessene Referenzlinien (weiße Querstriche) auf der Fahrbahnoberfläche. Das System berechnet aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um diese Markierungen zu überfahren, die exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird per Videoanalyse der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Hält ein Fahrer den vorgeschriebenen halben Tachowert in Metern als Abstand nicht ein, löst das System aus und sichert die Beweismittel. Doch genau in diesem Prozess liegen auch bekannte Schwachstellen, die eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids ratsam machen.
Juristische Fallstricke und bekannte Messfehler des Systems
Für eine rechtlich einwandfreie Verwertung der Messung ist es zwingend erforderlich, dass das System nicht nur einen kurzen Moment, sondern eine längere Verkehrssituation aufzeichnet. Experten weisen darauf hin, dass eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messstelle vorliegen muss, um das gesamte Fahrverhalten beurteilen zu können. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie unvollständig, kann dies ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch sein, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der geringe Sicherheitsabstand unverschuldet zustande kam.
Ein weiteres, in der anwaltlichen Praxis häufig diskutiertes Problem ist die Fahreridentifikation. Die Kameraposition auf der Brücke kann zu ungünstigen Lichtverhältnissen führen. Insbesondere der Schattenwurf der Brückenkonstruktion selbst kann das Gesicht des Fahrers auf dem Blitzerfoto so stark verdunkeln, dass eine zweifelsfreie Identifizierung unmöglich wird. Ein Bußgeldbescheid ist jedoch nur gültig, wenn der Fahrer eindeutig erkennbar ist.
Zudem darf der dichte Verkehr auf der A19 Richtung Berlin nicht außer Acht gelassen werden. Gerade im Berufsverkehr kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und ohne Ihr Verschulden vor Ihnen einschert (das sogenannte "Einscherer"-Problem). Dadurch wird Ihr Sicherheitsabstand abrupt und unvorhersehbar verkürzt. Eine ausreichend lange Videoaufzeichnung kann dies beweisen und Sie entlasten. Ohne diese Aufzeichnung wird Ihnen jedoch möglicherweise zu Unrecht ein Verstoß vorgeworfen.
Letztlich basiert die gesamte Berechnung auf den weißen Referenzlinien auf dem Asphalt. Diese Markierungen müssen nicht nur bei der Installation exakt vermessen, sondern auch regelmäßig überprüft werden. Durch Witterung, Abnutzung oder fehlerhafte Erneuerungsarbeiten kann ihre Position ungenau werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird daher stets das Messprotokoll und die Kalibrierungsnachweise für diese Fahrbahnmarkierungen anfordern, um die Genauigkeit der gesamten Messung des Abstandsblitzers zu hinterfragen.
Aktuelle Bußgelder für Abstandsverstöße (gemäß Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Abstands ab. Hier ist eine Übersicht gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Bei Geschwindigkeit über 80 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Verschärfungen bei Geschwindigkeit über 130 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 3/10 d. halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 d. halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 d. halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen? Experten raten zur Vorsicht!
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A19 sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden. Wie dargelegt, gibt es zahlreiche potenzielle Fehlerquellen – von der fehlenden Videoaufzeichnung über eine mangelhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf bis hin zu ungenauen Fahrbahnmarkierungen oder dem unverschuldeten "Einscherer"-Problem. Eine anwaltliche Akteneinsicht ist der einzige Weg, um diese Schwachstellen aufzudecken. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Messung anfechtbar ist und so ein teures Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abwenden.
