Abstandsblitzer A24, km 89.502 in Fahrtrichtung Berlin im Detail
Auf der Bundesautobahn 24, einer der Hauptverkehrsadern zwischen Hamburg und Berlin, befindet sich bei Kilometer 89,502 im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine stationäre Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer auf der A24 in Fahrtrichtung Berlin ist für viele Pendler und Reisende eine bekannte, aber oft auch gefürchtete Kontrollstelle. Die hohe Verkehrsdichte, besonders im Berufsverkehr und an Reisetagen, führt hier häufig zu Unterschreitungen des Mindestabstands und entsprechenden Bußgeldverfahren.
Lokaler Kontext und Unfallgeschehen am Blitzer A24
Der Streckenabschnitt der A24 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist bekannt für ein hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden verdichtet sich der Verkehr in Richtung der Metropole Berlin erheblich. Die Messstelle bei km 89,5 befindet sich auf einem langen, geraden Teilstück zwischen den Anschlussstellen Zarrentin und Wittenburg. Diese Monotonie kann die Konzentration der Fahrer beeinträchtigen und zu unachtsamen Drängeleien führen. Zwar gibt es keine offizielle Unfallstatistik für exakt diesen Kilometerpunkt, doch die Polizeimeldungen für die A24 in diesem Bereich zeigen immer wieder Auffahrunfälle als eine der Hauptunfallursachen. Der Blitzer soll hier präventiv wirken und durch die Überwachung des Sicherheitsabstandes schwere Unfälle vermeiden helfen. Die Anlage ist von einer Brücke aus aktiv und erfasst den fließenden Verkehr von oben.
Technik und Funktionsweise des Messgeräts VKS 4.5
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz. Dieses hochmoderne digitale System misst nicht nur den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen, sondern auch deren Geschwindigkeit. Die Messung erfolgt videobasiert von einer Brücke herab. Zwei Kameras erfassen den Verkehr über eine definierte Messstrecke. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert, die dem System zur Kalibrierung und zur Berechnung der Distanzen dienen.
Die Software analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die markierten Punkte zu überfahren, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten, löst das System eine hochauflösende Aufnahme des Fahrers aus und speichert die gesamte Sequenz als Beweismittel. Im Gegensatz zu älteren Systemen wie dem VKS 3.0, speichert das VKS 4.5 die Daten digital, was die Auswertung beschleunigt, aber auch spezifische Fehlerquellen birgt.
Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 4.5 als präzises Messgerät gilt, ist es nicht fehlerfrei. Für Betroffene eines Bußgeldbescheides von diesem Abstandsblitzer ergeben sich daraus juristisch fundierte Verteidigungsansätze. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung. Gerichte fordern oft eine lückenlose Videoaufzeichnung des gesamten relevanten Verkehrsgeschehens, üblicherweise über eine Strecke von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Abstandsverstoß nicht durch ein plötzliches Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs oder das unvorhersehbare Einscheren eines Dritten provoziert wurde. Fehlt diese umfassende Sequenz in der Akte oder ist sie unvollständig, kann die Messung unverwertbar sein. Es ist ein bekannter Experten-Insight, dass die Beweisführung oft nur auf einer kurzen Sequenz beruht, was die Rekonstruktion des gesamten Fahrverhaltens erschwert.
- Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr: Gerade auf der stark frequentierten A24 in Richtung Berlin kommt es häufig vor, dass ein Fahrzeug von der Nebenspur knapp vor dem gemessenen Fahrzeug einschert. Dadurch wird der zuvor ausreichende Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Der Fahrer hat in dieser Situation kaum eine Möglichkeit, den korrekten Abstand sofort wiederherzustellen, ohne eine gefährliche Bremsung einzuleiten. Die Videoaufzeichnung muss zweifelsfrei belegen, dass der Verstoß über eine längere Strecke und nicht nur kurzfristig durch einen solchen „Einscherer“ bestand.
- Messfehler durch veraltete Fahrbahnmarkierungen: Die Genauigkeit der gesamten Messung des Blitzer A24 hängt von den exakt vermessenen weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn ab. Durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Bauarbeiten können diese Markierungen verblassen, sich verschieben oder beschädigt werden. Ist die Referenzstrecke nicht mehr exakt kalibriert oder die Vermessung bei der Einrichtung der Messstelle fehlerhaft dokumentiert, führt dies zu ungenauen Berechnungen von Geschwindigkeit und Abstand, was die gesamte Messreihe angreifbar macht.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert der Abstandsunterschreitung ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes angegeben.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Abstand nicht eingehalten (bis 80 km/h) | 25 € |
| ... mit Gefährdung | 30 € |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € |
| Abstand nicht eingehalten (über 80 km/h) | Regelsätze wie bei >100km/h, jedoch ohne Fahrverbot als Regelfall |
Fazit und Empfehlung zur Einspruchsprüfung
Ein Bußgeldbescheid vom Abstandsblitzer an der A24 bei km 89,502 sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der VKS-Messtechnik bietet diverse Fehlerquellen, die ein Laie kaum erkennen kann. Es empfiehlt sich daher dringend, den Bescheid durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. Nur durch eine Akteneinsicht kann festgestellt werden, ob die Messung formell und technisch einwandfrei war oder ob einer der genannten Ansatzpunkte, wie eine unvollständige Videoaufzeichnung oder fehlerhafte Fahrbahnmarkierungen, einen erfolgreichen Einspruch ermöglichen.
