Abstandsblitzer auf der A24 bei Wittenburg, km 60.187 in Richtung Berlin
Auf der Bundesautobahn 24, einer der wichtigsten Verbindungen zwischen Hamburg und Berlin, befindet sich bei Kilometer 60.187 eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Berlin liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim und ist eine häufige Ursache für Bußgeldbescheide. Der Abschnitt bei Wittenburg ist durch hohen Pendler- und Reiseverkehr geprägt, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes oft erschwert und das Risiko von Auffahrunfällen erhöht.
Die genaue Position und Besonderheiten des Blitzers
Die Messanlage ist an der Brücke der Landstraße L042 (Wittenburger Straße) montiert, die hier die A24 überquert. Von dieser erhöhten Position aus erfasst das System den fließenden Verkehr über mehrere Spuren hinweg. Die A24 verläuft in diesem Bereich weitgehend gerade, was eine präzise Videoerfassung begünstigt. Jedoch führt die Lage direkt nach der Anschlussstelle Wittenburg (10) zu häufigen Spurwechseln und Beschleunigungsvorgängen, die für die Abstandsmessung eine entscheidende Rolle spielen können.
Mess-Technologie: Das VKS-System (Videokontrollsystem)
An diesem Standort kommt ein modernes VKS-System (Verkehrskontrollsystem), vermutlich vom Typ VKS 4.5, zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern wird hier kein einzelnes Foto, sondern eine Videosequenz des Verkehrsgeschehens aufgezeichnet. Das System funktioniert nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera auf der Brücke filmt einen festgelegten, eingemessenen Fahrbahnabschnitt von mehreren hundert Metern Länge.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind kaum sichtbare Referenzlinien (weiße Markierungen) aufgebracht, die als Grundlage für die Berechnung dienen.
- Auswertung: Geschulte Beamte werten die Videoaufnahmen später manuell oder teilautomatisiert aus. Sie ermitteln die Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeugs und den Abstand zum Vordermann, während beide die Messstrecke passieren.
- Fahreridentifikation: Eine zweite, hochauflösende Kamera (Ident-Kamera) wird ausgelöst, sobald das System einen potenziellen Verstoß erkennt, um Fahrer und Kennzeichen zu dokumentieren.
Dieser Blitzer auf der A24 ahndet somit primär einen zu geringen Sicherheitsabstand, kann aber auch zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen genutzt werden.
Juristische Fallstricke und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist der Abstandsblitzer an der A24 bei Wittenburg nicht fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid sollte daher nie ungeprüft akzeptiert werden. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formelle und technische Fehler prüfen. Folgende Punkte sind dabei besonders relevant:
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen der VKS-Messung
Die Beweisführung bei Abstandsverstößen ist komplex und erfordert eine lückenlose Dokumentation. Ein häufiger und juristisch relevanter Schwachpunkt ist die Videoaufzeichnung selbst. Für eine faire Beurteilung der Fahrsituation ist es zwingend erforderlich, dass das Fahrverhalten über eine längere Strecke nachvollziehbar ist. Fachanwälte argumentieren daher oft erfolgreich, dass eine fehlende oder zu kurze Videoaufzeichnung (z.B. unter 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie) eine umfassende Bewertung der Verkehrssituation unmöglich macht und somit der Verstoß nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Ein weiteres, oft unterschätztes Problem an diesem Abstandsblitzer sind die Lichtverhältnisse. Gerade die Brückenmontage kann je nach Sonnenstand zu langen, harten Schattenwürfen auf der Fahrbahn führen. Fällt der Schatten der Brücke genau in den Bereich der Ident-Kamera, kann das Gesicht des Fahrers im Dunkeln liegen, während das Fahrzeug noch im Hellen ist. Solche Aufnahmen machen eine fehlerfreie Fahreridentifikation oft unmöglich, was einen zentralen Angriffspunkt für die Verteidigung darstellt.
Besonders im dichten Berufs- und Urlaubsverkehr auf der A24 tritt das sogenannte "Einscherer-Problem" auf. Ein Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Obwohl der Fahrer sofort reagiert und den Abstand wieder vergrößern will, kann die Messung genau in diesem kurzen Moment erfolgen. Ohne eine aussagekräftige Videosequenz, die den gesamten Vorgang zeigt, kann dem Betroffenen hier zu Unrecht ein vorwerfbares Verhalten unterstellt werden. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob ein solcher Spurwechsel auf dem Beweismaterial zu erkennen ist.
Auch die physischen Gegebenheiten vor Ort können eine Rolle spielen. Die für die Messung essenziellen Referenzlinien auf der Fahrbahndecke unterliegen Witterung und Abnutzung. Sind diese Markierungen durch Abrieb, Baumaßnahmen oder Verschmutzung nicht mehr exakt an der in der Eichurkunde hinterlegten Position, kann die gesamte Messung ungenau und somit anfechtbar sein.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (halber Tachowert in Metern) ab.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich
Der Abstandsblitzer auf der A24 bei km 60.187 ist eine moderne Überwachungsanlage, deren Messergebnisse jedoch angreifbar sein können. Aufgrund der komplexen Technik und der potenziellen Fehlerquellen bei der Auswertung und Dokumentation ist eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheides dringend zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, sollten Betroffene die 14-tägige Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
