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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A71 Gräfenroda auf der A 71
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Abstandsblitzer A71 Gräfenroda

A 71Thüringen • km 113.45

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Inhalt geprüft von

Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

1. Juni 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A71 Gräfenroda

A 71, KM 113.45.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A71 Gräfenroda

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Auf einen Blick: VKS 3.0 / 4.5 (Videokontrollsystem) bei km 113.45

  • check_circlePositioniert direkt vor dem Ostportal des Tunnels 'Alte Burg', einem bekannten Unfallschwerpunkt.
  • check_circleNutzt VKS-Videotechnik von einer Brücke – der wechselnde Schattenwurf der Brücke kann die Fahreridentifikation erschweren.
  • check_circleDichter Pendlerverkehr erhöht die Relevanz des 'Einscherer-Problems' als Einspruchsgrund.
  • check_circleDie Messung erfordert eine lückenlose Videoaufzeichnung über ca. 300m, deren Vollständigkeit anwaltlich geprüft werden sollte.

Abstandsblitzer auf der A71 bei Gräfenroda (km 113.45) in Fahrtrichtung Erfurt

Auf der Bundesautobahn 71 in Thüringen, kurz vor der Tunnelkette des Thüringer Waldes, befindet sich bei Kilometer 113.45 in Fahrtrichtung Erfurt eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer bei Gräfenroda ist eine der bekanntesten Messstellen in der Region und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle in Artern. Die Positionierung kurz vor dem Tunnel „Alte Burg“ ist strategisch gewählt, da hier häufig abrupte Bremsmanöver und Stauungen zu gefährlichen Auffahrunfällen führen können. Ziel der Überwachung ist es, die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen und so die Verkehrssicherheit in diesem sensiblen Streckenabschnitt zu erhöhen.

Details und Funktionsweise des Blitzers auf der A71

Bei dem an dieser Stelle eingesetzten System handelt es sich um eine moderne Video-Abstandsmessanlage, typischerweise vom Typ VKS 3.0 oder VKS 4.5 (Videokontrollsystem). Diese Blitzer arbeiten nicht mit einem klassischen Radarsensor, sondern basieren auf einer photogrammetrischen Auswertung von Videoaufnahmen.

Wie funktioniert die Abstandsmessung bei Gräfenroda?

Das System nutzt mehrere Kameras, die auf einer Schilderbrücke über der Fahrbahn montiert sind. Eine Übersichtskamera erfasst einen längeren Fahrbahnabschnitt von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn selbst sind kaum sichtbare, aber exakt eingemessene weiße Referenzlinien markiert. Fährt ein Fahrzeug über diese Linien, zeichnet das System die Zeitstempel auf. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug für die definierte Strecke zwischen den Markierungen benötigt, berechnet die Software exakt dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der zeitliche und räumliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Eine zweite, hochauflösende Kamera, oft als Nah- oder Fahreridentifikationskamera bezeichnet, wird ausgelöst, sobald die Software einen potenziellen Abstandsverstoß registriert. Diese Kamera fertigt dann das bekannte „Blitzerfoto“ an, auf dem Fahrer und Kennzeichen klar zu erkennen sein müssen.

Lokaler Kontext: Unfallschwerpunkt Tunnelkette Thüringer Wald

Die A71 ist im Bereich des Thüringer Waldes durch eine Kette von langen Tunneln geprägt, darunter der bekannte Rennsteigtunnel. Der Blitzer bei Gräfenroda befindet sich unmittelbar vor dem Ostportal des Tunnels „Alte Burg“. Die Verkehrsdichte ist hier, insbesondere im Pendler- und Reiseverkehr, sehr hoch. Die Polizei Thüringen begründet die Notwendigkeit dieser Abstandsmessung mit der hohen Unfallgefahr. Unangepasste Geschwindigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand sind in diesem Bereich, laut Verkehrsunfallstatistiken, die Hauptursachen für schwere Auffahrunfälle, die oft zu langen Sperrungen und gefährlichen Situationen in den Tunneln führen. Die Messstelle soll präventiv wirken und die Fahrer dazu anhalten, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)

Ein zu geringer Sicherheitsabstand kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes angegeben.

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts 160 € 1 -
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts 240 € 1 -
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts 320 € 1 -

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 3 Monate

Einspruch prüfen? Bekannte Schwachstellen und Experten-Tipps

Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A71 muss nicht zwangsläufig das letzte Wort sein. Videobasierte Messverfahren wie das VKS-System sind komplex und bieten unter bestimmten Umständen Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Es empfiehlt sich, die Messung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.

Mögliche Fehlerquellen bei der Messung:

  • Das „Einscherer“-Problem: Ein häufiges Szenario im dichten Verkehr auf der A71. Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor Ihnen die Spur und verkürzt so unverschuldet und plötzlich Ihren Sicherheitsabstand. Die Messung zeichnet zwar den zu geringen Abstand auf, kann aber den Kontext des plötzlichen Einscherens oft nicht zweifelsfrei bewerten. Ein Gutachter kann anhand der Videoaufzeichnung oft nachweisen, dass Ihnen keine Zeit für eine gefahrlose Abstandskorrektur blieb.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf Ihr Fahrzeug fallen, in dem die hochauflösende Kamera auslöst. Ist das Gesicht des Fahrers durch diesen Schattenwurf nicht zweifelsfrei identifizierbar, kann die Fahreridentifikation erfolgreich angefochten werden. Dies ist eine bekannte Schwachstelle, da die Lichtverhältnisse sich ständig ändern.
  • Fehlende oder lückenhafte Video-Dokumentation: Für eine gerichtlich verwertbare Abstandsmessung ist es zwingend erforderlich, dass der Verstoß über eine längere Strecke (ca. 300 Meter) dokumentiert wird. Dies dient auch dazu, ein kurzzeitiges, unverschuldetes Unterschreiten des Abstands (z.B. durch Abbremsen des Vordermanns) von einem dauerhaften, vorwerfbaren Drängeln zu unterscheiden. Ein Anwalt sollte daher immer die vollständige Videosequenz anfordern und prüfen, ob diese lückenlos die relevante Strecke vor dem eigentlichen Messpunkt abbildet. Fehlt diese, ist der Beweis oft nicht haltbar.
  • Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Berechnung. Durch Witterung, Abnutzung oder fehlerhafte Bauarbeiten können diese Markierungen verblassen oder ihre Position minimal verändern. Ein Sachverständigengutachten kann prüfen, ob die in der Akte dokumentierte Einmessung der Messstrecke noch mit den realen Gegebenheiten exakt übereinstimmt. Abweichungen hier können die gesamte Messung ungültig machen.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie die Fristen beachten und eine professionelle Ersteinschätzung in Erwägung ziehen. Die Überprüfung der Messakte durch einen Experten kann entscheidende Fehler aufdecken und Ihnen Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot ersparen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Thüringen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Gräfenroda, A 71, km 113.45, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Erfurt als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 / 4.5 (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Thüringen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A71 Gräfenroda ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Thüringer Polizei - Zentrale Bußgeldstelle
Bergstraße 4, 06556 Artern

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0361 5743 19100
  • languagebussgeldstelle@polizei.thueringen.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A71 Gräfenroda.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A 71 (bei km 113.45) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 / 4.5 (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A 71: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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