Abstandsblitzer auf der A3 bei Mülheim an der Ruhr, km 85.087 in Fahrtrichtung Köln
Auf der Bundesautobahn 3 (A3) bei Mülheim an der Ruhr in Fahrtrichtung Köln ist bei Kilometer 85,087 eine feste Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes installiert. Dieser spezielle Abstandsblitzer zählt zu den am stärksten frequentierten Kontrollpunkten in Nordrhein-Westfalen. Der Abschnitt der A3 ist ein Nadelöhr im Ruhrgebiet, geprägt von extrem hohem Verkehrsaufkommen, dichtem Pendlerverkehr und einem hohen LKW-Anteil. Diese Verkehrsdichte führt regelmäßig zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes zu einer permanenten Herausforderung macht und die Zahl der gemessenen Verstöße in die Höhe treibt.
Details und Funktionsweise des Blitzers an dieser Messstelle
Das eingesetzte Messgerät: Videokontrollsystem VKS 4.5
An diesem Standort kommt das moderne Videokontrollsystem VKS 4.5 zum Einsatz. Im Gegensatz zu klassischen Radaranlagen misst dieses System nicht primär die Geschwindigkeit, sondern den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen. Die Kameras des Systems sind auf der Brücke (Heuweg) montiert, die die A3 an dieser Stelle überquert. Von dieser erhöhten Position aus wird der Verkehr über eine Strecke von mehreren hundert Metern videografiert.
Die Messung basiert auf einer Weg-Zeit-Berechnung. Auf der Fahrbahn sind weiße, quer zur Fahrtrichtung angebrachte Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Die VKS-Anlage ermittelt anhand der Zeit, die Ihr Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, Ihre exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Relation zur gefahrenen Geschwindigkeit gesetzt. Unterschreitet der gemessene Abstand den gesetzlich vorgeschriebenen Wert (in der Regel der halbe Tachowert in Metern), wird ein Datensatz gespeichert. Eine separate Kamera mit höherer Auflösung (Ident-Kamera) fertigt dann gezielt Fotos zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation an.
Lokale Besonderheiten und Unfallschwerpunkt
Der Blitzer auf der A3 bei Mülheim befindet sich in einem Bereich, der durch die hohe Verkehrsdichte als Unfallschwerpunkt für Auffahrunfälle bekannt ist. Die ständigen Geschwindigkeitswechsel und der hohe Anteil an Schwerlastverkehr erhöhen das Risiko von Abstandsunterschreitungen. Die Messanlage wurde installiert, um durch die Überwachung des Sicherheitsabstandes die Verkehrssicherheit in diesem stark belasteten Abschnitt zu erhöhen. Die Messung erfolgt bei jeder Witterung und rund um die Uhr.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte im Fahreignungsregister und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Sicherheitsabstandes ab. Der „halbe Tachowert“ ist hier die entscheidende Messlatte.
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Sanktionen bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
Bei geringeren Geschwindigkeiten werden in der Regel nur Verstöße geahndet, die eine konkrete Gefährdung darstellten und zu einem Bußgeld von 35 Euro führen, jedoch ohne Punkte.
Erfolgreicher Einspruch? Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen des Abstandsblitzers
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A3 muss nicht das letzte Wort sein. Videobasierte Messverfahren wie das VKS 4.5 sind komplex und bieten gerade an diesem Standort spezifische, juristisch fundierte Ansatzpunkte für einen Einspruch. Eine anwaltliche Prüfung des Messprotokolls und der Beweismittel ist oft lohnenswert.
1. Das „Einscherer-Problem“ im dichten Pendlerverkehr
Eine der häufigsten und vielversprechendsten Verteidigungsstrategien betrifft das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Gerade im dichten Verkehr auf der A3 Richtung Köln kommt es permanent zu Spurwechseln. Schert ein Fahrzeug knapp vor Ihnen ein, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Das Messgerät zeichnet dies als Verstoß auf, obwohl Sie als Fahrer keine Möglichkeit hatten, den korrekten Abstand sofort wiederherzustellen. Für eine rechtmäßige Verurteilung muss die Behörde nachweisen, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur kurzzeitig unterschritten wurde. Eine genaue Analyse der kompletten Videosequenz durch einen Gutachter kann hier entlastende Momente aufdecken, die beweisen, dass der zu geringe Abstand durch einen „Einscherer“ verursacht wurde und nicht auf einer permanent drängelnden Fahrweise beruht.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Kameras sind auf der Brücke „Heuweg“ montiert. Je nach Tageszeit und Sonnenstand wirft diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn – und damit auch auf die Fahrzeuge und deren Insassen. Fährt ein Fahrzeug genau in dem Moment durch den Messbereich, in dem das hochauflösende Identifikationsfoto ausgelöst wird, kann der Schatten das Gesicht des Fahrers verdecken oder so stark abdunkeln, dass eine eindeutige Identifizierung unmöglich wird. Ist auf dem Blitzerfoto die Person am Steuer nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Dies ist eine bekannte Schwachstelle solcher Brückenmessanlagen und sollte bei der Prüfung des Beweisfotos unbedingt berücksichtigt werden.
3. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien
Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf der Annahme, dass die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt im vorgeschriebenen Abstand zueinander aufgebracht und jederzeit einwandfrei sichtbar sind. Die A3 bei Mülheim ist extrem stark befahren. Witterungseinflüsse, Abrieb durch Reifen und Baumaßnahmen können die Linien über die Zeit abnutzen oder sogar ihre Position minimal verändern. Bereits kleinste Abweichungen bei der Einmessung der Referenzpunkte oder eine schlechte Sichtbarkeit können die gesamte Messung unbrauchbar machen. Ein Sachverständigengutachten kann durch eine Überprüfung des Eichscheins der Anlage und eine Analyse des Messvideos aufdecken, ob die Linien zum Tatzeitpunkt den strengen Vorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprachen.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von diesem Blitzer an der A3 erhalten haben, empfiehlt es sich, die Messung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Die Akteneinsicht ermöglicht eine genaue Analyse des kompletten Messvorgangs und deckt häufig Fehler auf, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.




