Abstandsblitzer auf der A20 bei Kilometer 99.884 in Fahrtrichtung Wismar
Auf der Bundesautobahn 20, der sogenannten Ostseeautobahn, ist für viele Pendler und Reisende Eile geboten. Doch kurz vor Wismar, bei Kilometerpunkt 99.884, sorgt ein moderner Abstandsblitzer für eine unfreiwillige Entschleunigung. Diese Messstelle ist bekannt dafür, den geforderten Sicherheitsabstand genau zu überwachen und Verstöße konsequent zu ahnden. Wer hier zu dicht auffährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten rechnen. Diese Detailseite liefert alle wichtigen Informationen zu diesem speziellen Blitzer auf der A20 und gibt wertvolle Experten-Tipps.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Der Abstandsblitzer befindet sich auf der A20 in Fahrtrichtung Wismar / Lübeck, nahe der Gemeinde Satow im Landkreis Rostock. Die Messanlage ist typischerweise auf einer Autobahnbrücke installiert, um den Verkehr unbemerkt von oben zu erfassen. Die A20 ist in diesem Abschnitt gut ausgebaut und verleitet zu hohen Geschwindigkeiten, was das Einhalten des korrekten Sicherheitsabstandes umso wichtiger macht. Gerade im Berufsverkehr oder zur Urlaubssaison kommt es hier häufig zu dichterem Verkehrsaufkommen, was das Risiko von Auffahrunfällen und somit auch von Abstandsmessungen erhöht. Die Behörden begründen die Installation solcher Anlagen oft mit der Unfallprävention, da Abstandsverstöße eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen sind.
Lokaler Hotspot: Die Brücke bei Gnemern als Messpunkt
Recherchen und Erfahrungsberichte deuten darauf hin, dass die Messung in der Nähe der Brücke bei Gnemern (nahe km 99,5) stattfindet. Solche Brückenstandorte sind für die eingesetzte Technik ideal. Für Autofahrer bedeutet dies, dass die Gefahr nicht durch einen klassischen "Blitz" erkennbar ist. Die Videoaufzeichnung startet bereits hunderte Meter vor der eigentlichen Brücke und erfasst das Fahrverhalten über eine längere Distanz. Der dichte Pendlerverkehr in Richtung der Hafenstädte Wismar und Lübeck führt hier oft zu unübersichtlichen Situationen und plötzlichen Bremsmanövern, die einen Abstandsverstoß provozieren können.
Das Messverfahren: Wie funktioniert der VKS 3.0 Abstandsblitzer?
An diesem Standort kommt höchstwahrscheinlich das Video-Kontroll-System VKS 3.0 (oder eine neuere Version wie VKS 3.01) der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Dieses System ist kein herkömmlicher Blitzer, sondern eine hochentwickelte Video-Abstandsmessanlage.
- Funktionsweise: Eine Videokamera auf einer Brücke filmt einen festgelegten Fahrbahnabschnitt. Auf der Fahrbahn sind im Vorfeld kaum sichtbare, aber exakt vermessene Referenzlinien (meist dünne weiße Striche) markiert. Anhand dieser Markierungen und der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, errechnet eine spezielle Software sowohl die gefahrene Geschwindigkeit als auch den exakten Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
- Kein Blitz: Das Tückische am VKS 3.0 ist, dass es keinen sichtbaren Blitz auslöst. Die Aufzeichnung erfolgt digital. Eine zweite, oft unauffällig am Brückenpfeiler oder in der Mittelleitplanke positionierte Kamera (Fahrer-Identifikations-Kamera), fertigt hochauflösende Bilder von Fahrer und Kennzeichen, sobald die Hauptkamera einen potenziellen Verstoß registriert.
- Auswertung: Die Auswertung der Videosequenzen erfolgt manuell durch geschulte Messbeamte der zuständigen Bußgeldstelle. Diese legen in der Software die exakten Messpunkte am Fahrzeug fest und erstellen das Beweismaterial.
Bußgeldtabelle: Diese Strafen drohen bei zu geringem Sicherheitsabstand (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen halben Tachowertes. Der Grundsatz lautet: Der Sicherheitsabstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen (z.B. bei 120 km/h = 60 Meter).
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen? Experten-Tipps zu bekannten Schwachstellen
Ein Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes an diesem Blitzer auf der A20 ist nicht immer unanfechtbar. Gerade die komplexe Technik des VKS 3.0 bietet Ansatzpunkte für eine genaue anwaltliche Prüfung. Ein vorschnelles Akzeptieren der Strafe ist nicht immer der beste Weg. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formale und technische Fehler überprüfen.
Potenzielle Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch:
Als Experte im Verkehrsrecht kenne ich die typischen Schwachstellen solcher Messanlagen. Es lohnt sich, bei einem Vorwurf genau hinzusehen. Beispielsweise muss für eine Verurteilung der Verstoß über eine längere Strecke (in der Regel mehrere hundert Meter) vorliegen. Juristisch ist ein nur ganz kurzfristiges Unterschreiten des Sicherheitsabstandes oft nicht vorwerfbar. Hier zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass die Beweisführung der Behörden angreifbar ist. Ein kritischer Punkt ist die Frage, ob die lückenlose Videoaufzeichnung der kompletten Messstrecke von mindestens 300 Metern in der Akte vorliegt und zur Auswertung herangezogen wurde. Fehlt dieser Nachweis, kann die Dauerhaftigkeit des Verstoßes oft nicht zweifelsfrei belegt werden, was ein entscheidender Ansatz für die Verteidigung ist.
Ein weiterer, oft diskutierter Punkt betrifft die Fahreridentifizierung. Gerade bei Messungen von einer hohen Brücke kann der tiefe Sonnenstand am Morgen oder Abend zu starkem Schattenwurf im Fahrzeuginnenraum führen. Wenn das Gesicht des Fahrers dadurch auf dem Beweisfoto nicht klar erkennbar ist, ist die Fahreridentifikation fehlerhaft und der Bescheid kann erfolgreich angefochten werden. Ebenso ist das sogenannte "Einscherer-Problem" ein klassischer Verteidigungsansatz. Im dichten Verkehr auf der A20 Richtung Wismar kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug knapp vor einem einschert und den Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Rechtsprechung fordert, dass dem betroffenen Fahrer eine angemessene Zeit zugestanden wird, den Abstand wieder zu vergrößern. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass dies nicht der Fall war. Schließlich ist die korrekte Einrichtung der Messstelle essenziell. Es gab bereits Fälle, in denen die Referenzlinien auf der Fahrbahn durch Abnutzung oder Baumaßnahmen veraltet oder ungenau eingemessen waren. Ein Sachverständigengutachten kann hier aufdecken, ob die Kalibrierung der Anlage am Messtag überhaupt noch den eichrechtlichen Vorschriften entsprach.
Fazit: Wenn Sie von diesem Abstandsblitzer auf der A20 erfasst wurden, sollten Sie die Möglichkeiten eines Einspruchs durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Die Erfolgsaussichten sind oft besser als angenommen, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht.
