Abstandsblitzer auf der A20 bei Kilometer 99.884 nahe Bobitz in Fahrtrichtung Wismar
Auf der Bundesautobahn 20 (A20), einer wichtigen Ost-West-Verbindung, befindet sich bei Kilometer 99.884 in Fahrtrichtung Wismar/Rostock ein fest installierter Abstandsblitzer. Diese Messanlage ist eine der permanenten Überwachungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und bekannt für ihre präzise Erfassung von Verstößen gegen den erforderlichen Sicherheitsabstand. Der Blitzer ist auf einer Brücke montiert und überwacht den fließenden Verkehr in einem Bereich, der als unfallträchtig gilt.
Lokaler Kontext und Unfallgeschehen an diesem Blitzer
Die A20 ist in diesem Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Wismar und der Anschlussstelle Bobitz stark frequentiert. Hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Pendler und den Ostsee-Reiseverkehr, führt hier häufig zu dichtem Kolonnenverkehr. Polizeimeldungen der vergangenen Jahre belegen immer wieder schwere Auffahrunfälle in diesem Bereich. Gerade die Unachtsamkeit und das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes sind dabei überproportional häufig die Unfallursache. Die Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle ist eine direkte Reaktion der Behörden, um durch präventive Überwachung die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anzahl der Unfälle, die durch zu dichtes Auffahren verursacht werden, zu reduzieren.
Details zur Messtechnik: Das VKS 3.0/4.5 System
An diesem Standort kommt in der Regel das Video-Kontroll-System VKS 3.0 (oder das neuere VKS 4.5) der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Brücken-Abstandsmessverfahren, das nicht blitzt im herkömmlichen Sinne. Stattdessen werden hochauflösende Videoaufnahmen des Verkehrsgeschehens angefertigt. Das System funktioniert wie folgt:
- Videoerfassung: Kameras auf einer Autobahnbrücke filmen einen längeren Abschnitt der Fahrbahn. Eine Kamera erfasst dabei den Gesamtverkehrsfluss, während eine zweite, oft unauffällig am Brückenpfeiler oder in der Mittelleitplanke positionierte Kamera, gezielt zur Identifikation von Fahrer und Kennzeichen eingesetzt wird.
- Referenzmarkierungen: Auf der Fahrbahnoberfläche sind in definierten Abständen weiße, oft kaum wahrnehmbare Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Diese Markierungen werden vor der Inbetriebnahme der Anlage exakt vermessen.
- Weg-Zeit-Berechnung: Eine spezialisierte Software analysiert die Videoaufzeichnungen. Indem sie die Zeit misst, die ein Fahrzeug benötigt, um die Distanz zwischen den Referenzlinien zu überwinden, errechnet sie präzise dessen Geschwindigkeit. Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wird durch die Kombination der Positions- und Zeitdaten beider Fahrzeuge im Messfeld ermittelt.
Juristische Fallstricke und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS-System als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A20 sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann die Messung auf formelle und technische Fehler prüfen. Es gibt einige bekannte Schwachstellen, die als Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch dienen können:
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen der Abstandsmessung
Die Komplexität der VKS-Messtechnik bietet verschiedene Anknüpfungspunkte für eine genaue Überprüfung. Folgende Aspekte sind dabei besonders relevant:
- Fehlende oder unvollständige Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Abstandsverstoß über eine längere Wegstrecke (in der Regel ca. 300 Meter) nachgewiesen werden. Die Behörde muss in der Akte eine lückenlose Videoaufzeichnung dieses Abschnitts vorlegen können. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie unvollständig, kann der Verstoß oft nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Ein Anwalt sollte daher stets die vollständige Messserie anfordern und prüfen, ob das Fahrzeug tatsächlich über die geforderte Distanz zu dicht aufgefahren ist.
- Das „Einscherer-Problem“ im dichten Verkehr: Gerade im morgendlichen Berufsverkehr oder bei starkem Reiseverkehr auf der A20 kommt es häufig zu Spurwechseln. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor einem in die Lücke ein, verkürzt sich der Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt. Das Messsystem kann diesen Vorgang zwar aufzeichnen, die Auswertung durch den Messbeamten ist jedoch entscheidend. Ein erfahrener Gutachter kann anhand des Videos analysieren, ob ein solcher „Einscherer“ den geringen Abstand verursacht hat, was ein Augenblicksversagen darstellen und zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Die für die Messung genutzte Brücke bei km 99.884 wirft je nach Tageszeit und Sonnenstand einen harten Schatten auf die Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug genau in dem Moment durch den Messbereich, in dem das Foto zur Fahreridentifikation ausgelöst wird, kann das Gesicht des Fahrers durch den Brückenschatten stark abgedunkelt oder gänzlich verdeckt sein. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist dies ein starker Angriffspunkt gegen den Bußgeldbescheid.
- Veraltete oder fehlerhafte Fahrbahnmarkierungen: Die Genauigkeit der gesamten Messung hängt von den exakt vermessenen weißen Referenzlinien auf dem Asphalt ab. Witterungseinflüsse und Abnutzung können diese Markierungen verblassen lassen oder ihre Position minimal verändern. Ein Blick ins Eichprotokoll und die Messstellendokumentation kann aufdecken, ob die Linien kürzlich überprüft und neu eingemessen wurden. Veraltete Referenzpunkte können die gesamte Messung unbrauchbar machen.
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße (gültig ab 2026)
Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
|---|---|---|
| Sicherheitsabstand nicht eingehalten | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
Tipp vom Experten: Einspruch immer prüfen lassen!
Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A20 bei Bobitz ist kein finales Urteil. Die Fehlerquellen sind vielfältig und die Anforderungen an ein rechtssicheres Messverfahren hoch. Eine anwaltliche Prüfung der Messunterlagen ist daher in fast jedem Fall ratsam, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht. Nur durch Akteneinsicht lässt sich klären, ob einer der genannten Fehlerpunkte vorliegt und ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
