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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A2 bei Porta Westfalica, km 172,995 auf der A2, Fahrtrichtung Hannover
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Abstandsblitzer A2 bei Porta Westfalica, km 172,995

A2, Fahrtrichtung HannoverNordrhein-Westfalen • km 172.995

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

30. Oktober 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A2 bei Porta Westfalica, km 172,995

A2, Fahrtrichtung Hannover, KM 172.995.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A2 bei Porta Westfalica, km 172,995

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Auf einen Blick: VKS 4.5 (Videokontrollsystem) bei km 172.995

  • check_circleStandort ist ein Unfallschwerpunkt für LKW, daher wird der Sicherheitsabstand streng überwacht.
  • check_circleMessung erfolgt per Video (VKS 4.5) von einer Brücke – es gibt keinen klassischen 'Blitz'.
  • check_circleHoher Verkehr verdichtet das 'Einscherer-Problem' – ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch.
  • check_circleZuständig für den Bußgeldbescheid ist der Kreis Minden-Lübbecke.

Abstandsblitzer auf der A2 bei km 172,995 – Messstelle Porta Westfalica in Fahrtrichtung Hannover

Auf der Bundesautobahn 2, einer der meistbefahrenen und wichtigsten Ost-West-Verbindungen Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 172,995 in Fahrtrichtung Hannover eine stationäre Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Abstandsblitzer im Bereich Porta Westfalica ist eine feste Institution im Kampf gegen zu dichtes Auffahren, eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen. Für viele Pendler und LKW-Fahrer gehört dieser Blitzer zum alltäglichen Streckenbild, dennoch werden hier täglich zahlreiche Verstöße gegen den erforderlichen Sicherheitsabstand dokumentiert.

Der lokale Kontext: Warum steht genau hier ein Blitzer für den Sicherheitsabstand?

Die Installation dieses spezialisierten Blitzers ist kein Zufall. Der Abschnitt der A2 im Bereich Porta Westfalica ist seit Jahren als Unfallschwerpunkt bekannt. Insbesondere die hohe Verkehrsdichte, der starke LKW-Verkehr und die topografischen Gegebenheiten führen hier immer wieder zu gefährlichen Situationen und schweren Auffahrunfällen. Presseberichte der letzten Jahre dokumentieren regelmäßig Unfälle in diesem Bereich, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind. Der Abstandsblitzer bei km 172,995 dient somit als präventive Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrer zur Einhaltung des lebenswichtigen Abstands zu erziehen.

Die Messtechnik: Wie funktioniert der Abstandsblitzer auf der A2?

An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Videokontrollsystem VKS 4.5 zum Einsatz. Dieses System wird meist von einer Autobahnbrücke aus betrieben und arbeitet nicht mit einem klassischen „Blitz“, sondern mit hochauflösenden Videokameras. Das VKS-System funktioniert nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung:

  • Zwei Kameras filmen den fließenden Verkehr von oben. Eine Kamera erfasst den Panoramablick über eine längere Messstrecke, die andere erstellt detaillierte Aufnahmen zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation.
  • Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Messbalken) in einem exakt definierten Abstand markiert.
  • Die Software des Systems analysiert die Videoaufzeichnung und misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen. Daraus wird die exakte Geschwindigkeit berechnet.
  • Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Relation zur eigenen Geschwindigkeit ermittelt. Unterschreitet dieser Abstand den gesetzlich vorgeschriebenen Wert (in der Regel „halber Tacho“ in Metern), wird der Verstoß gespeichert.

Juristische Fallstricke und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl die Messungen mit dem VKS 4.5 als sehr präzise gelten, sind sie keineswegs fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen, die immer wieder Anlass für einen erfolgreichen Einspruch geben:

Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen des Messverfahrens

Ein entscheidender Punkt in der Beweisführung ist die Videoaufzeichnung selbst. Für eine gerichtsverwertbare Messung ist es oft zwingend erforderlich, dass die Behörde eine lückenlose Videoaufzeichnung der gesamten Messstrecke (oft mehrere hundert Meter vor dem eigentlichen Messpunkt) vorlegen kann. Fehlen Teile dieser Sequenz oder ist sie zu kurz, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Sicherheitsabstand durch ein unvorhersehbares Ereignis zustande kam. Genau hier liegt ein subtiler, aber starker Hebel für einen Einspruch: die Anforderung und genaue Analyse des kompletten Videobeweismaterials, nicht nur des Standfotos.

Ein weiteres, in der Praxis häufiges Problem ist das sogenannte „Einscherer“-Szenario. Gerade im dichten Pendler- und Schwerlastverkehr auf der A2 bei Porta Westfalica kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und knapp vor einem auf die eigene Spur wechselt. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Zwar soll das Messsystem solche Situationen erkennen, doch eine genaue Auswertung des Videos durch einen Gutachter kann belegen, dass der Fahrer keine realistische Möglichkeit hatte, den Abstand rechtzeitig und ohne Gefährdung nachfolgender Fahrzeuge wiederherzustellen.

Zuletzt darf die Qualität der Beweisfotos und der Fahrbahnmarkierungen nicht außer Acht gelassen werden. Gerade durch die Positionierung der Kamera auf einer Brücke kann es je nach Sonnenstand zu starkem Schattenwurf kommen. Fällt dieser Schatten genau auf den Fahrerbereich des Fahrzeugs, ist eine einwandfreie Identifizierung des Fahrers oft nicht möglich. Ist auf dem Foto nicht zweifelsfrei zu erkennen, wer gefahren ist, kann dies einen Bußgeldbescheid zu Fall bringen. Ebenso müssen die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt eingemessen und in einwandfreiem Zustand sein. Veraltete, abgefahrene oder durch Baumaßnahmen fehlerhaft aufgetragene Markierungen können die gesamte Messung ungültig machen.

Bußgelder für Abstandsverstöße (Gültig ab 2026)

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen „halben Tachowertes“ ab.

Sanktionen bei Geschwindigkeit über 80 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowerts 160 € 1 -

Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 3 Monate

Tipp: Einspruch immer prüfen lassen!

Die Komplexität der Abstandsmessung und die drohenden, empfindlichen Strafen machen eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheides fast immer sinnvoll. Über eine Akteneinsicht kann ein spezialisierter Anwalt die Vollständigkeit des Messprotokolls, die Eichung des Gerätes und vor allem das gesamte Videomaterial prüfen. Oftmals lassen sich so Fehler aufdecken, die zur Einstellung des Verfahrens oder zumindest zur Abwendung eines Fahrverbotes führen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Nordrhein-Westfalen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Porta Westfalica, A2, Fahrtrichtung Hannover, km 172.995, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Hannover als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Nordrhein-Westfalen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A2 bei Porta Westfalica, km 172,995 ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Kreis Minden-Lübbecke - Der Landrat
Portastraße 13, 32423 Minden

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0571 807-0
  • languagestrassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A2 bei Porta Westfalica, km 172,995.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A2, Fahrtrichtung Hannover (bei km 172.995) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A2, Fahrtrichtung Hannover: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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