Abstandsblitzer A7 bei Unterpleichfeld: Messstelle an der Pleichachbrücke
Auf der Bundesautobahn 7 (A7) in Fahrtrichtung Füssen/Ulm befindet sich bei Unterpleichfeld eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer ist eine der permanenten Anlagen in Unterfranken und hat sich als besonders "ertragreich" für die Behörden erwiesen. Lokalisiert ist der Blitzer im Abschnitt 240 bei Kilometer 3.028 direkt auf der Pleichachbrücke, einer strategisch gewählten Position, die für viele Autofahrer unerwartet kommt.
Die genaue Position des Blitzers auf der A7
Wer auf der A7 in Richtung Süden unterwegs ist, passiert die Messanlage kurz nach der Anschlussstelle Gramschatzer Wald. Die Kameras sind direkt an der Brückenkonstruktion der Pleichachbrücke montiert und erfassen den Verkehr von oben. Diese Position macht den Blitzer bei Unterpleichfeld besonders unauffällig. Die Messung zielt darauf ab, den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu kontrollieren, eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen mit hohem Verkehrsaufkommen.
Lokaler Kontext: Warum gerade an der Pleichachbrücke?
Die A7 ist in diesem Bereich eine zentrale Nord-Süd-Verbindung mit extrem hohem Pendler- und Schwerlastverkehr. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu dichtem Auffahren und Kolonnenverkehr. Die Pleichachbrücke markiert einen Punkt, an dem die Fahrbahn übersichtlich und gerade verläuft, was ideale Messbedingungen für das eingesetzte System schafft. Die Behörden begründen die Installation dieses Abstandsblitzers mit der Notwendigkeit, Auffahrunfälle zu reduzieren, die sich in der Vergangenheit auf diesem Streckenabschnitt gehäuft haben. Der Fokus liegt klar auf der Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes.
Das Messverfahren: Funktionsweise des VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Radaranlagen wird hierbei eine Videosequenz des Verkehrs aufgezeichnet. Zwei Kameras auf der Brücke filmen einen definierten Messbereich auf der Fahrbahn. Auf der Fahrbahnoberfläche sind feine, weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Ein geschulter Messbeamte wertet das Videomaterial später manuell aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu gelangen, wird die Geschwindigkeit berechnet. Gleichzeitig wird der Abstand zum Vordermann im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit ermittelt. Nur wenn der Sicherheitsabstand unterschritten wird, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A7 immer eine genaue Prüfung der Messung anfordern. Dabei zeigen sich oft entscheidende Angriffspunkte:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Auswertung muss eine ausreichend lange Sequenz vor dem eigentlichen Verstoß aufgezeichnet werden – oft werden hier 300 Meter als Richtwert genannt. Ein entscheidender Punkt ist, ob ein plötzliches und unvorhersehbares Abbremsen des Vordermanns oder das Einscheren eines anderen Fahrzeugs den zu geringen Sicherheitsabstand verursacht hat. Ist die Videosequenz zu kurz, lässt sich ein solches "Einscherer-Problem", das im dichten Verkehr auf der A7 bei Unterpleichfeld häufig vorkommt, nicht zweifelsfrei widerlegen. Ein Einspruch kann hier erfolgreich sein, da dem Fahrer der Verstoß nicht vorwerfbar wäre.
- Ungenügende Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Montage der Kameras auf der Pleichachbrücke führt je nach Tages- und Jahreszeit zu einem markanten Schattenwurf der Brückenkonstruktion auf die Fahrbahn. Fällt dieser Schatten genau auf die Windschutzscheibe, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto oft nicht mehr eindeutig identifiziert werden. Ist die Person am Steuer nicht klar erkennbar, ist die Fahreridentifikation fehlerhaft und der Bußgeldbescheid angreifbar.
- Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung und neue Fahrbahnbeläge können diese Referenzlinien verblassen oder ihre exakte Position verändern. Es ist zwingend erforderlich, dass die Messstrecke regelmäßig neu vermessen und kalibriert wird. Fehlt ein aktuelles Kalibrierungsprotokoll in der Ermittlungsakte oder weichen die Linien von den Soll-Werten ab, ist die gesamte Messreihe fehlerhaft und der Bescheid anfechtbar.
Eine anwaltliche Akteneinsicht ist daher bei einem Abstandsverstoß an diesem Blitzer fast immer ratsam, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs fundiert zu prüfen.
Bußgelder bei Abstandsunterschreitung (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert ab (halber Tachowert in Metern). Die Sanktionen sind empfindlich.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
