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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A7 Pleichachbrücke Unterpleichfeld auf der A7
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Abstandsblitzer A7 Pleichachbrücke Unterpleichfeld

A7Bayern • km 3.028 (Abschnitt 240)

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Inhalt geprüft von

Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

31. Juli 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A7 Pleichachbrücke Unterpleichfeld

A7, KM 3.028 (Abschnitt 240).
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A7 Pleichachbrücke Unterpleichfeld

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Auf einen Blick: VKS 3.0 bei km 3.028 (Abschnitt 240)

  • check_circleMessung erfolgt von der Pleichachbrücke herab, daher schwer zu erkennen.
  • check_circleAchtung: Starker Schattenwurf der Brücke kann die Fahrer-Identifikation auf dem Foto erschweren.
  • check_circleIm dichten Pendlerverkehr ist das 'Einscherer-Problem' ein häufiger, unverschuldeter Auslöser.
  • check_circleDas Messsystem VKS 3.0 erfordert eine exakte Kalibrierung der Fahrbahnmarkierungen, die oft veraltet sind.

Abstandsblitzer A7 bei Unterpleichfeld: Messstelle an der Pleichachbrücke

Auf der Bundesautobahn 7 (A7) in Fahrtrichtung Füssen/Ulm befindet sich bei Unterpleichfeld eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer ist eine der permanenten Anlagen in Unterfranken und hat sich als besonders "ertragreich" für die Behörden erwiesen. Lokalisiert ist der Blitzer im Abschnitt 240 bei Kilometer 3.028 direkt auf der Pleichachbrücke, einer strategisch gewählten Position, die für viele Autofahrer unerwartet kommt.

Die genaue Position des Blitzers auf der A7

Wer auf der A7 in Richtung Süden unterwegs ist, passiert die Messanlage kurz nach der Anschlussstelle Gramschatzer Wald. Die Kameras sind direkt an der Brückenkonstruktion der Pleichachbrücke montiert und erfassen den Verkehr von oben. Diese Position macht den Blitzer bei Unterpleichfeld besonders unauffällig. Die Messung zielt darauf ab, den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu kontrollieren, eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen mit hohem Verkehrsaufkommen.

Lokaler Kontext: Warum gerade an der Pleichachbrücke?

Die A7 ist in diesem Bereich eine zentrale Nord-Süd-Verbindung mit extrem hohem Pendler- und Schwerlastverkehr. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu dichtem Auffahren und Kolonnenverkehr. Die Pleichachbrücke markiert einen Punkt, an dem die Fahrbahn übersichtlich und gerade verläuft, was ideale Messbedingungen für das eingesetzte System schafft. Die Behörden begründen die Installation dieses Abstandsblitzers mit der Notwendigkeit, Auffahrunfälle zu reduzieren, die sich in der Vergangenheit auf diesem Streckenabschnitt gehäuft haben. Der Fokus liegt klar auf der Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes.

Das Messverfahren: Funktionsweise des VKS 3.0

An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Radaranlagen wird hierbei eine Videosequenz des Verkehrs aufgezeichnet. Zwei Kameras auf der Brücke filmen einen definierten Messbereich auf der Fahrbahn. Auf der Fahrbahnoberfläche sind feine, weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Ein geschulter Messbeamte wertet das Videomaterial später manuell aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu gelangen, wird die Geschwindigkeit berechnet. Gleichzeitig wird der Abstand zum Vordermann im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit ermittelt. Nur wenn der Sicherheitsabstand unterschritten wird, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A7 immer eine genaue Prüfung der Messung anfordern. Dabei zeigen sich oft entscheidende Angriffspunkte:

  • Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Auswertung muss eine ausreichend lange Sequenz vor dem eigentlichen Verstoß aufgezeichnet werden – oft werden hier 300 Meter als Richtwert genannt. Ein entscheidender Punkt ist, ob ein plötzliches und unvorhersehbares Abbremsen des Vordermanns oder das Einscheren eines anderen Fahrzeugs den zu geringen Sicherheitsabstand verursacht hat. Ist die Videosequenz zu kurz, lässt sich ein solches "Einscherer-Problem", das im dichten Verkehr auf der A7 bei Unterpleichfeld häufig vorkommt, nicht zweifelsfrei widerlegen. Ein Einspruch kann hier erfolgreich sein, da dem Fahrer der Verstoß nicht vorwerfbar wäre.
  • Ungenügende Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Montage der Kameras auf der Pleichachbrücke führt je nach Tages- und Jahreszeit zu einem markanten Schattenwurf der Brückenkonstruktion auf die Fahrbahn. Fällt dieser Schatten genau auf die Windschutzscheibe, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto oft nicht mehr eindeutig identifiziert werden. Ist die Person am Steuer nicht klar erkennbar, ist die Fahreridentifikation fehlerhaft und der Bußgeldbescheid angreifbar.
  • Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung und neue Fahrbahnbeläge können diese Referenzlinien verblassen oder ihre exakte Position verändern. Es ist zwingend erforderlich, dass die Messstrecke regelmäßig neu vermessen und kalibriert wird. Fehlt ein aktuelles Kalibrierungsprotokoll in der Ermittlungsakte oder weichen die Linien von den Soll-Werten ab, ist die gesamte Messreihe fehlerhaft und der Bescheid anfechtbar.

Eine anwaltliche Akteneinsicht ist daher bei einem Abstandsverstoß an diesem Blitzer fast immer ratsam, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs fundiert zu prüfen.

Bußgelder bei Abstandsunterschreitung (Bußgeldkatalog 2026)

Die Höhe des Bußgeldes, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert ab (halber Tachowert in Metern). Die Sanktionen sind empfindlich.

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 Nein
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 Nein
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate
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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Bayern

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Unterpleichfeld, A7, km 3.028 (Abschnitt 240), Fahrtrichtung Fahrtrichtung Füssen-Reutte / Ulm als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Bayern

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A7 Pleichachbrücke Unterpleichfeld ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Mönchshofstraße 43, 94234 Viechtach

contact_support Erreichbarkeit

  • phone09942/952-580
  • languagewww.polizei.bayern.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A7 Pleichachbrücke Unterpleichfeld.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A7 (bei km 3.028 (Abschnitt 240)) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A7: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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