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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A1 Rivenich auf der A1
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Abstandsblitzer A1 Rivenich

A1Rheinland-Pfalz • km 119.1

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Inhalt geprüft von

Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

2. August 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A1 Rivenich

A1, KM 119.1.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A1 Rivenich

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 119.1

  • check_circleMessung erfolgt per Video (VKS 4.5) von der Salmtalbrücke herab.
  • check_circleAchtung: Dichter Pendler- & LKW-Verkehr erhöht das Risiko für unverschuldetes, plötzliches Einscheren.
  • check_circleJe nach Sonnenstand kann der harte Schatten der Brücke die Fahreridentifikation auf dem Foto unmöglich machen.
  • check_circleFür einen gültigen Verstoß muss die Abstandsmessung über eine lange Strecke (ca. 300m) lückenlos dokumentiert sein.

Abstandsblitzer auf der A1 bei Rivenich, km 119.1 in Fahrtrichtung Trier

Auf der Bundesautobahn 1, einer der zentralen Verkehrsachsen im Westen Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 119.1 in der Gemarkung Rivenich eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer auf der A1 bei Rivenich in Fahrtrichtung Trier ist für viele Pendler und Fernfahrer eine bekannte, aber oft auch gefürchtete Kontrollstelle. Das hohe Verkehrsaufkommen, geprägt durch einen Mix aus Schwerlastverkehr und schnellem PKW-Reiseverkehr, macht die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands zu einer permanenten Herausforderung und führt an diesem Punkt häufig zu Bußgeldverfahren.

Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers

Die Messanlage ist strategisch kurz vor dem Moselaufstieg in Richtung Trier platziert, einem Abschnitt, der häufig durch dichten Verkehr und Kolonnenbildung gekennzeichnet ist. Die Messung erfolgt von der Salmtalbrücke herab, welche die A1 an dieser Stelle überquert. Genau diese Positionierung ist entscheidend für das Verständnis der Funktionsweise, aber auch für potenzielle Fehlerquellen dieses spezifischen Abstandsblitzers. Die Region ist ein Nadelöhr für den Verkehr in Richtung Luxemburg und das Saarland, was insbesondere zu Stoßzeiten zu plötzlichen Bremsmanövern und unvorhersehbaren Verkehrssituationen führt.

Technisches Messverfahren: Das System VKS 4.5 im Detail

An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Anders als bei einem klassischen "Blitz" zeichnet dieses System den Verkehr über eine längere Distanz von mehreren hundert Metern als Videosequenz auf. Zwei Kameras arbeiten hier zusammen: Eine hochauflösende Übersichtskamera auf der Salmtalbrücke erfasst den gesamten Verkehrsfluss und misst mittels Weg-Zeit-Berechnung die Abstände und Geschwindigkeiten der Fahrzeuge. Eine zweite, oft unauffällig am Brückenpfeiler oder in der Leitplanke positionierte Kamera, dient der exakten Fahrer- und Kennzeichenidentifikation. Die Auswertung der Abstandsverstöße erfolgt nachträglich durch geschulte Beamte der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz.

Häufige Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Die Komplexität der Abstandsmessung auf einer dynamischen Autobahn wie der A1 bei Rivenich bietet diverse Anknüpfungspunkte für eine anwaltliche Überprüfung des Bußgeldbescheides. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Aspekte prüfen:

Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen des Systems

  • Das "Einscherer-Problem" im Pendlerverkehr: Ein sehr häufiger und juristisch relevanter Sachverhalt ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Im dichten Verkehr auf der A1 kann dies den eigenen Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt auf ein rechtswidriges Maß verkürzen. Die Messung differenziert hier nicht immer sauber zwischen einem dauerhaften Verstoß und einer kurzfristigen, unvermeidbaren Abstandsunterschreitung. Ein Gutachter kann anhand der Videosequenz oft nachweisen, dass der Verstoß nicht vorwerfbar war, da dem Fahrer keine ausreichende Reaktionszeit zur Verfügung stand, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Salmtalbrücke selbst kann zur Fehlerquelle werden. Je nach Sonnenstand wirft die Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug durch diesen Schatten, kann das zur Fahreridentifikation angefertigte Foto stark unterbelichtet sein. Ist das Gesicht des Fahrers dadurch nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist eine fehlerhafte Fahreridentifikation ein starkes Argument für die Einstellung des Verfahrens. Die Qualität des Beweisfotos sollte daher immer kritisch geprüft werden.
  • Fehlende oder unvollständige Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Abstandsverstoß über eine ausreichend lange Strecke nachgewiesen werden. Gerichte fordern hier oft eine Strecke von 250-300 Metern. Ein entscheidender Punkt bei der Verteidigung ist daher die Prüfung, ob die Behörde eine lückenlose Videoaufzeichnung dieser gesamten Distanz vor dem eigentlichen Messpunkt vorlegen kann. Fehlt dieser Nachweis in der Ermittlungsakte, ist die Messung angreifbar, da ein nur kurzfristiges Unterschreiten des Abstands nicht bußgeldbewehrt ist.
  • Veraltete oder schlecht sichtbare Fahrbahnmarkierungen: Das VKS 4.5-System stützt sich zur Kalibrierung auf exakt vermessene Referenzlinien (meist weiße Querstriche) auf der Fahrbahn. Sind diese durch Abnutzung, Baustellen oder Witterungseinflüsse schlecht zu erkennen oder nicht mehr exakt an der in der Messakte dokumentierten Position, kann dies zu einer fehlerhaften Berechnung von Abstand und Geschwindigkeit führen. Eine Überprüfung der Messstelleneinrichtung durch einen Sachverständigen kann hier Aufschluss geben.

Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei Abstandsverstößen

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen halben Tachowertes ab.

Sanktionen bei mehr als 80 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 3 Monate

Sanktionen bei mehr als 100 km/h (zusätzlich zur obigen Tabelle)

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abstand weniger als 3/10 d. halben Tachowerts bei > 100 km/h 160 € 2 1 Monat
Abstand weniger als 2/10 d. halben Tachowerts bei > 100 km/h 240 € 2 2 Monate
Abstand weniger als 1/10 d. halben Tachowerts bei > 100 km/h 320 € 2 3 Monate

Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich

Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer an der A1 bei Rivenich sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Komplexität der Messung von der Salmtalbrücke herab, das hohe Verkehrsaufkommen und die spezifischen Schwächen des VKS 4.5-Systems bieten oft gute Chancen, ein teures Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot abzuwenden. Die Beauftragung eines Anwalts zur Einsicht in die Ermittlungsakte ist der erste und wichtigste Schritt, um die Messung auf Herz und Nieren zu prüfen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Rivenich, A1, km 119.1, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Trier als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A1 Rivenich ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz
-

contact_support Erreichbarkeit

  • phone-
  • language-
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A1 Rivenich.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A1 (bei km 119.1) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A1: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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