Abstandsblitzer auf der A93 bei Nabburg, Kilometer 2.100
Auf der Bundesautobahn 93, einer der zentralen Nord-Süd-Verbindungen in Bayern, befindet sich bei Nabburg in Fahrtrichtung Holledau / München eine stationäre Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Bei Kilometer 2.100 (Abschnitt 700) ist dieser Abstandsblitzer eine bekannte Kontrollstelle, die täglich zahlreiche Verstöße gegen den Mindestabstand registriert und ahndet.
Die genaue Position des Blitzers auf der A93
Der Blitzer ist auf einer Brücke über der A93 installiert, kurz nach der Anschlussstelle Nabburg. Die Messung erfolgt in Fahrtrichtung Süden (Holledau). Dieser Abschnitt der A93 ist durch regen Pendler- und Schwerlastverkehr geprägt, was das Risiko für Auffahrunfälle durch zu geringen Sicherheitsabstand signifikant erhöht. Die Messanlage soll hier präventiv wirken und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Lokaler Kontext: Warum wird gerade hier gemessen?
Die A93 zwischen dem Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald und Regensburg ist ein hochfrequentierter Transitkorridor. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier häufig zu dichtem Kolonnenverkehr. Die Installation des Abstandsblitzers bei Nabburg ist eine direkte Reaktion auf die Unfallstatistik, die in diesem Bereich immer wieder Auffahrunfälle als eine der Hauptursachen ausweist. Die leichte und langgezogene Kurve vor der Messstelle kann zudem dazu führen, dass Fahrer die Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug falsch einschätzen.
Technik im Detail: Das Messgerät VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um eine Brückenabstandsmessung, die ohne den klassischen "Blitz" auskommt. Das System arbeitet mit mehreren Kameras:
- Eine Übersichtskamera auf der Brücke erfasst den fließenden Verkehr über eine längere Distanz von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert.
- Eine zweite, hochauflösende Kamera (oft am Brückenpfeiler oder in der Mittelleitplanke versteckt) dient der Fahrer- und Kennzeichenidentifikation.
Die Messung basiert auf einer Weg-Zeit-Berechnung. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die kalibrierten Messpunkte auf der Fahrbahn zu passieren, berechnet die Software exakt die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum Vordermann. Verstöße werden als Videosequenz gespeichert und von geschulten Beamten ausgewertet.
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es in Fachkreisen für seine Fehleranfälligkeit bekannt. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird daher immer die Messung im Detail prüfen. Einige der subtilen, aber juristisch relevanten Schwachstellen dieses Systems sind:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Verstoß über eine längere Strecke nachweisbar sein. Oftmals speichern die Systeme aber nur eine sehr kurze Sequenz des eigentlichen Verstoßes. Ein versierter Gutachter kann prüfen, ob die zwingend vorgeschriebene, lückenlose Aufzeichnung der gesamten Messstrecke von ca. 300 Metern in der Akte vorliegt. Fehlt diese, kann die Dauerhaftigkeit des Verstoßes nicht bewiesen werden – ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch.
- Das "Einscherer"-Problem im Pendlerverkehr: Gerade im dichten Verkehr auf der A93 bei Nabburg kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug kurz vor der Messung in die eigene Fahrspur einschert. Dadurch verkürzt sich der Sicherheitsabstand plötzlich und unverschuldet. Die kurze Videosequenz der Behörde zeigt diesen einscherenden Wagen oft nicht. Eine genaue Analyse der gesamten Videoaufzeichnung, sofern vorhanden, kann einen solchen Sachverhalt aufdecken und den Fahrer entlasten.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der Schattenwurf der Brücke genau in dem Moment, in dem die Identifikationskamera auslöst, das Gesicht des Fahrers verdecken oder so abdunkeln, dass eine eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich ist. Ist das Foto von schlechter Qualität, ist der Bußgeldbescheid angreifbar.
- Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung und Abnutzung können diese verblassen oder durch Bauarbeiten ihre exakte Position verändern. Ein Sachverständigengutachten kann prüfen, ob die Eichung der Messstrecke zum Tatzeitpunkt noch gültig und die Linien korrekt dokumentiert waren. Kleinste Abweichungen können hier die gesamte Messung ungültig machen.
Bußgelder für Abstandsverstöße 2026
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Der erforderliche Abstand in Metern beträgt die Hälfte des Tachowertes (z.B. bei 120 km/h = 60 Meter).
Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand in Bruchteilen des halben Tachowertes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 | 160 € | 1 | - |
| weniger als 2/10 | 240 € | 1 | - |
| weniger als 1/10 | 320 € | 1 | - |
Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand in Bruchteilen des halben Tachowertes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Monate |
Tipp: Einspruchsprüfung kann sich lohnen
Aufgrund der genannten technischen und situativen Fehlerquellen des Abstandsblitzers bei Nabburg ist eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheides dringend anzuraten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die vollständige Videosequenz sowie das Messprotokoll anfordern. Nur so lassen sich Fehler aufdecken, die für den Betroffenen nicht ersichtlich sind. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, stehen die Chancen gut, dieses durch einen fundierten Einspruch abzuwenden.
