Abstandsblitzer auf der A5 bei Mörfelden-Walldorf (km 505.255)
Auf der Bundesautobahn 5, in Fahrtrichtung Darmstadt, ist kurz vor der Anschlussstelle Langen/Mörfelden eine der bekanntesten Messanlagen zur Überwachung des Sicherheitsabstandes in Hessen installiert. Der Abstandsblitzer bei Mörfelden-Walldorf bei Kilometer 505.255 erfasst täglich hunderte von Verstößen und ist eine wesentliche Einnahmequelle für die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere im morgendlichen und abendlichen Pendlerverkehr, ist dieser Streckenabschnitt ein Unfallschwerpunkt, was die Installation dieses Blitzers begründet.
Die genaue Position und Besonderheiten des Blitzers
Die Messanlage befindet sich auf der A5 in einem Bereich, der durch ein hohes Verkehrsaufkommen und häufige Spurwechsel gekennzeichnet ist. Der Blitzer A5 Mörfelden-Walldorf ist von einer Autobahnbrücke aus aktiv und nutzt das Videokontrollsystem VKS 3.0 zur Erfassung von Abstandsverstößen. Diese Technologie erzeugt keinen sichtbaren Blitz, sondern zeichnet den Verkehrsfluss permanent per Video auf. Erst bei einem Verdacht auf einen zu geringen Sicherheitsabstand wird eine hochauflösende Kamera für das Beweisfoto des Fahrers und des Kennzeichens ausgelöst.
Die Strecke in diesem Bereich ist mehrspurig und gerade, was hohe Geschwindigkeiten begünstigt. Immer wieder kommt es hier zu schweren Auffahrunfällen, wie Meldungen der Polizei Südhessen bestätigen. Erst kürzlich sorgte ein Unfall nahe der Anschlussstelle Langen/Mörfelden für eine Vollsperrung und unterstrich die Gefahren von zu geringem Sicherheitsabstand bei hoher Geschwindigkeit. Solche Ereignisse untermauern die Argumentation der Behörden für die Notwendigkeit dieses permanenten Abstandsblitzers.
Technische Details: Wie funktioniert der Abstandsblitzer VKS 3.0?
Der hier eingesetzte Abstandsblitzer vom Typ VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH ist ein sogenanntes Brückenmessgerät. Die Funktionsweise basiert auf einer Weg-Zeit-Messung, die durch eine auf der Brücke installierte Videokamera ermöglicht wird. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien oder Markierungspunkte angebracht, die ein exakt vermessenes Messfeld definieren.
Fährt ein Fahrzeug durch dieses Messfeld, erfasst das System die benötigte Zeit und berechnet daraus die exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Die gesamte Sequenz wird als Videodatei gespeichert, um den Verstoß gerichtsfest zu dokumentieren. Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke platzierte Kamera, fertigt die Fahrer- und Kennzeichenfotos an. Dieses Zwei-Kamera-System ist typisch für den Blitzer an der A5.
Expertenwissen: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers beruht, genau prüfen. Es gibt mehrere vielversprechende Ansatzpunkte:
- Das "Einscherer"-Problem: Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A5 bei Mörfelden-Walldorf ist es ein bekanntes Phänomen, dass andere Fahrzeuge plötzlich und ohne Verschulden des eigenen Fahrers in die Sicherheitslücke einscheren. Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn auf der Videoaufzeichnung nachgewiesen werden kann, dass der Abstand nicht durch zu dichtes Auffahren, sondern durch einen unvorhersehbaren Spurwechsel eines anderen Verkehrsteilnehmers abrupt verkürzt wurde. Die Bußgeldstellen argumentieren oft pauschal, ein Einscheren sei nicht erkennbar, was eine genaue Prüfung des Messvideos unerlässlich macht.
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Messung auf einer ausreichend langen Strecke basieren. Juristisch wird oft argumentiert, dass eine Videoaufzeichnung von mindestens 250-300 Metern vorliegen muss, um einen dauerhaften und vorwerfbaren Verstoß gegen den Sicherheitsabstand zu belegen. Ist die Aufzeichnung lückenhaft oder zu kurz, kann die Messung anfechtbar sein.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem die Identifikationskamera auslöst. Dies kann zu so schlechten Lichtverhältnissen führen, dass der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu identifizieren ist. Ist das Gesicht nicht klar erkennbar, kann die fehlerhafte Fahreridentifikation ein starkes Argument für die Einstellung des Verfahrens sein.
- Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die Genauigkeit der Messung hängt entscheidend von der korrekten Einmessung der weißen Markierungen auf der Fahrbahn ab. Durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse können diese Linien ihre exakte Position verändern. Ein Sachverständigengutachten kann prüfen, ob die in der Akte dokumentierte Einmessung noch den realen Gegebenheiten entspricht. Bereits kleinste Abweichungen können die gesamte Messung ungültig machen.
Was tun bei einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid?
Haben Sie Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel erhalten, bewahren Sie Ruhe. Sie haben ab Zustellung des Bußgeldbescheides 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Aufgrund der Komplexität der Abstandsmessung und der hohen Fehlerquote ist eine anwaltliche Prüfung dringend zu empfehlen, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht.
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße (Stand: 2026)
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Gefährdung durch zu geringen Abstand | 35 € | 0 | Nein |
| Abstand nicht eingehalten | 25 € | 0 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
