Abstandsblitzer auf der A96 bei Mindelheim in Fahrtrichtung Lindau
Auf der Bundesautobahn 96, in Fahrtrichtung Lindau, befindet sich bei Mindelheim eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer an der A96 bei Betriebskilometer 0.830 im Abschnitt 640 ist eine der am häufigsten auslösenden Anlagen in Schwaben und hat das Ziel, die hohe Zahl von Auffahrunfällen auf diesem Streckenabschnitt zu reduzieren.
Die genaue Position des Abstandsblitzers bei Mindelheim
Die Messanlage ist kurz nach der Anschlussstelle Mindelheim (19) in Fahrtrichtung Lindau / Memmingen installiert. Dieser Bereich der A96 ist durch regen Pendler- und Urlaubsverkehr stark frequentiert, was häufig zu dichtem Auffahren und gefährlichen Situationen führt. Die Behörden begründen den Standort dieses Abstandsblitzers mit einer Unfallhäufungsstelle. Berichte über schwere, teils tödliche Unfälle im Umkreis von Mindelheim belegen die Gefährlichkeit von zu geringem Sicherheitsabstand auf dieser Strecke. Insbesondere im Berufsverkehr kann es hier schnell zu unübersichtlichen Verkehrslagen kommen, die das Einhalten des korrekten Abstands erschweren.
Technologie im Einsatz: Das Messgerät VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein Brücken-Abstandsmessverfahren. Das System arbeitet nicht mit einem klassischen Blitz, sondern mit hochauflösenden Videokameras, die von einer Brücke über der Autobahn den Verkehr aufzeichnen. Eine Kamera erfasst dabei den gesamten Verkehrsfluss auf einer vordefinierten Messstrecke, während eine zweite Kamera gezielt hochauflösende Fotos von Fahrer und Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge anfertigt, die einen zu geringen Sicherheitsabstand aufweisen.
Funktionsweise und bekannte Schwachstellen des VKS 3.0
Das VKS 3.0 System berechnet Abstände und Geschwindigkeiten mittels einer Weg-Zeit-Analyse. Auf der Fahrbahn sind dafür spezielle, kaum sichtbare Markierungen (Referenzlinien) angebracht. Aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu gelangen, errechnet die Software die Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Genau hier liegen jedoch auch juristisch relevante Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid begründen können:
- Fehlerhafte oder veraltete Fahrbahnmarkierungen: Die Eichung des Systems hängt maßgeblich von der exakten Vermessung der weißen Referenzlinien auf dem Asphalt ab. Witterungseinflüsse und Abnutzung können diese Markierungen verändern. Ein Anwalt kann über eine Akteneinsicht das Messprotokoll prüfen und feststellen, ob die Linien zum Tatzeitpunkt noch den geeichten Vorgaben entsprachen.
- Das "Einscherer"-Problem: Gerade im dichten Verkehr auf der A96 bei Mindelheim kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug knapp vor dem eigenen einschert. Dadurch wird der Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet verkürzt. Das VKS 3.0 System kann dies nicht immer korrekt interpretieren. Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Videoaufzeichnung jedoch eine ausreichend lange Beobachtungsstrecke (ca. 300 Meter) lückenlos dokumentieren, um ein solches Fahrmanöver auszuschließen. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung, ist der Beweis oft nicht haltbar.
- Fehler bei der Fahreridentifikation: Die von einer Brücke herab fotografierende Kamera kann durch Schattenwürfe, beispielsweise von der Brücke selbst oder von LKW, beeinträchtigt werden. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto aufgrund von Schatten oder Spiegelungen nicht eindeutig identifizierbar, stellt dies einen starken Ansatzpunkt für einen Einspruch dar.
Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße (außerorts)
Die Sanktionen für einen unzureichenden Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht folgende Strafen vor:
Bei Geschwindigkeit über 80 km/h bis 130 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit über 130 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen – Ihre Möglichkeiten
Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A96 ist kein unabwendbares Urteil. Die Komplexität des VKS 3.0 Messverfahrens bietet diverse Angriffspunkte. Es ist ratsam, den Bescheid nicht vorschnell zu akzeptieren, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach beantragen und das gesamte Messprotokoll, die Eichscheine des Geräts und vor allem die komplette Videosequenz des Verstoßes prüfen. Nur so lässt sich feststellen, ob eine der genannten Schwachstellen vorliegt und ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
