Abstandsblitzer B17 bei Königsbrunn: Was Sie bei einer Messung wissen müssen
Auf der Bundesstraße 17, einer der wichtigsten Pendlerstrecken im Großraum Augsburg, ist bei Königsbrunn in Fahrtrichtung Landsberg am Lech ein stationärer Abstandsblitzer installiert. Diese Messanlage bei Abschnitt 700, Kilometer 3.488, überwacht gezielt den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen und ist eine häufige Ursache für Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote. Viele Fahrer unterschätzen die Präzision und die rechtlichen Konsequenzen, die von diesem Blitzer auf der B17 ausgehen.
Die Messstelle im Detail: Standort und Funktionsweise
Der Abstandsblitzer bei Königsbrunn befindet sich auf einer Brücke, die über die B17 führt. Von dort aus erfasst das System den fließenden Verkehr in Richtung Landsberg am Lech. An dieser Stelle wird oft schnell gefahren, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands besonders kritisch macht. Die hohe Verkehrsdichte, insbesondere im Berufsverkehr, erhöht das Risiko für Auffahrunfälle und somit auch die Relevanz dieser Überwachungsmaßnahme.
Technik des Blitzers: Das VKS 4.5 (ViBrAM) System
An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz, auch bekannt als Video-Brücken-Abstandsmessung (ViBrAM). Im Gegensatz zu einfachen Radarmessungen, die nur die Geschwindigkeit erfassen, zeichnet dieses System den Verkehr über eine längere Distanz auf. Zwei Kameras sind hierfür im Einsatz:
- Eine Übersichtskamera filmt eine definierte Messstrecke von mehreren hundert Metern Länge. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert, die als Kalibrierungspunkte für die Abstandsberechnung dienen.
- Eine hochauflösende Detailkamera wird durch die Auswertungssoftware getriggert, sobald ein potenzieller Abstandsverstoß erkannt wird. Diese Kamera fertigt das entscheidende Foto des Fahrers und des Kennzeichens an.
Die Software analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug zum Passieren der Referenzlinien benötigt, dessen Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Für eine rechtssichere Verurteilung ist es juristisch zwingend erforderlich, dass eine ausreichend lange und lückenlose Videoaufzeichnung der Fahrsituation vorliegt. Ein erfahrener Anwalt prüft daher immer, ob die gesamte Messsequenz – oft müssen es mindestens 300 Meter vor der eigentlichen Messung sein – vollständig und korrekt ausgewertet wurde. Fehlen hier Teile der Aufzeichnung, kann der gesamte Messvorgang anfechtbar sein.
Bußgelder und Strafen bei Abstandsverstößen
Die Höhe des Bußgeldes hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstand zum halben Tachowert ab. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei, ob die Geschwindigkeit über oder unter 100 km/h lag.
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h (z.B. auf der B17)
| Abstand geringer als... | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Sanktionen bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten (unter 80 km/h) | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
| Abstand nicht eingehalten (über 80 km/h) | - | 1 |
| - weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 |
| - weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 |
| - weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 |
| - weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 |
| - weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 |
Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl die Messsysteme als sehr genau gelten, sind sie nicht fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der B17 bei Königsbrunn sollte daher niemals ungeprüft akzeptiert werden. Es gibt mehrere juristisch fundierte Ansatzpunkte, die eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen können.
Das „Einscherer-Problem“ im dichten Verkehr
Gerade auf der stark befahrenen B17 kommt es häufig zu plötzlichen Spurwechseln. Schneidet ein anderes Fahrzeug kurz vor Ihnen in die Lücke ein, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt. Die Messanlage kann dies als Verstoß werten, obwohl Sie als Fahrer keine Möglichkeit hatten, den korrekten Abstand sofort wiederherzustellen. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur durch ein solches Fahrmanöver unterschritten wurde. Die Analyse der kompletten Videosequenz durch einen Sachverständigen kann hier entlastende Momente aufdecken.
Messfehler und fehlerhafte Fahreridentifikation
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Qualität des Beweisfotos. Der Blitzer an der B17 ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schattenwurf der Brücke das Gesicht des Fahrers verdecken oder so stark kontrastieren, dass eine eindeutige Identifizierung unmöglich wird. Ist der Fahrer nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Des Weiteren müssen die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt eingemessen und in einwandfreiem Zustand sein. Veraltete, abgefahrene oder durch Baumaßnahmen verschobene Markierungen können die gesamte Messung ungültig machen. Ein Gutachter kann die Korrektheit der Messlinien vor Ort überprüfen.
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich
Ein Vorwurf wegen unzureichenden Sicherheitsabstands vom Blitzer bei Königsbrunn ist eine ernste Angelegenheit. Angesichts der komplexen Messtechnik und der zahlreichen potenziellen Fehlerquellen – von der unvollständigen Videoaufzeichnung über das Einscherer-Problem bis hin zu technischen Mängeln – ist eine anwaltliche Prüfung des Falls dringend zu empfehlen. Nur ein Experte für Verkehrsrecht kann durch Akteneinsicht alle relevanten Messdaten und das gesamte Videomaterial einsehen und bewerten, ob die Messung anfechtbar ist.
