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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A61 Hungenroth, km 253.6, FR Ludwigshafen auf der A61
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Abstandsblitzer A61 Hungenroth, km 253.6, FR Ludwigshafen

A61Rheinland-Pfalz • km 253.600

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

12. Februar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A61 Hungenroth, km 253.6, FR Ludwigshafen

A61, KM 253.600.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A61 Hungenroth, km 253.6, FR Ludwigshafen

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Auf einen Blick: VKS 3.0 / VKS 4.5 bei km 253.600

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke – Achten Sie auf den Schattenwurf, der die Fahreridentifikation erschweren kann.
  • check_circleHohes Verkehrsaufkommen erhöht das Risiko unverschuldeter Abstandsverstöße durch plötzliches Einscheren.
  • check_circleAnwaltlich prüfen lassen, ob die obligatorische 300-Meter-Videosequenz vor der Messung in der Akte vorliegt.
  • check_circleDas Messsystem VKS 3.0/4.5 ist fehleranfällig, wenn die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn abgenutzt sind.

Abstandsblitzer A61 bei Hungenroth, km 253.600 in Fahrtrichtung Ludwigshafen

Auf der Bundesautobahn 61, einer der zentralen Nord-Süd-Verkehrsadern Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 253.600 in der Gemarkung Hungenroth eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer auf der A61 in Fahrtrichtung Ludwigshafen ist eine permanente Video-Messanlage, die täglich hunderte von Verstößen gegen den Mindestabstand registriert und für viele Autofahrer teure Bußgeldbescheide zur Folge hat.

Der lokale Kontext: Warum wird der Sicherheitsabstand hier überwacht?

Die A61 ist in diesem Abschnitt durch ein hohes Verkehrsaufkommen mit einem signifikanten Anteil an Schwerlastverkehr geprägt. Als wichtige Transitstrecke kommt es hier, insbesondere im Pendlerverkehr und zu Reisezeiten, häufig zu stockendem Verkehr und Stauungen. Unzureichender Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für schwere Auffahrunfälle. Die Installation des Abstandsblitzers bei Hungenroth dient daher primär der Verkehrssicherheit, um durch die Überwachung des Abstands das Risiko von Massenkarambolagen und Unfällen mit schweren Personenschäden zu reduzieren. Der Messpunkt liegt auf einem Streckenabschnitt, der eine gute Übersicht bietet, was für die Videoerfassung notwendig ist, aber Fahrer oft zu dichtem Auffahren verleitet.

Funktionsweise des Messgeräts: Wie der Blitzer an der A61 den Abstand misst

Eingesetzte Technik: Das VKS 3.0 / 4.5 Brücken-Messsystem

An diesem Standort kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein modernes Video-Kontroll-System vom Typ VKS 3.0 oder VKS 4.5 (VIDIT) zum Einsatz. Diese Systeme sind für ihre präzise Abstandsmessung von einer Autobahnbrücke herab bekannt. Im Gegensatz zu klassischen „Blitzern“ wird hier kein sichtbarer Blitz ausgelöst. Die gesamte Verkehrssituation wird über eine Videokamera (Übersichtskamera) erfasst, die auf der Brücke über der Fahrbahn montiert ist.

Auf der Fahrbahnoberfläche sind in exakten Abständen weiße Referenzlinien oder Messpunkte markiert. Das VKS-System berechnet mittels einer Weg-Zeit-Analyse die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs und den Abstand zum Vordermann. Eine zweite, hochauflösende Kamera (Fahrerkamera), oft unauffällig am Brückenpfeiler oder in der Leitplanke positioniert, fertigt bei einem festgestellten Verstoß gezielte Aufnahmen des Fahrers und des Kennzeichens an. Die Auswertung erfolgt nachträglich durch geschulte Messbeamte.

Rechtliche Fallstricke und Einspruchs-Chancen bei diesem Abstandsblitzer

Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A61 ist nicht zwangsläufig unanfechtbar. Gerade die Komplexität der Videomessung bietet für einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht diverse Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Die Beweisführung der Behörde muss lückenlos und nachvollziehbar sein.

Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen von Video-Abstandsmessungen

  • Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Verstoß über eine längere Strecke nachvollziehbar sein. Gerichte fordern hier oft eine zwingend vorgeschriebene, lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie. Ist diese Sequenz in der Beweisakte nicht vorhanden oder weist Lücken auf, kann dies zur Ungültigkeit der Messung führen. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Abstand nur durch einen kurzfristigen, unvorhersehbaren Fahrvorgang unterschritten wurde.
  • Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr: Ein sehr häufiges Szenario auf der vielbefahrenen A61. Wechselt ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen auf Ihre Spur, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Das Messsystem registriert dies als Verstoß. Anhand des Beweisvideos kann ein Gutachter jedoch oft nachweisen, dass der Fahrer keine realistische Möglichkeit hatte, den Sicherheitsabstand rechtzeitig wiederherzustellen. Solche Messungen sind anfechtbar, da dem Betroffenen kein vorwerfbares Verhalten zur Last gelegt werden kann.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Die Messstelle befindet sich an einer Brücke. Je nach Tageszeit und Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau auf den Fahrgastraum fallen, wenn das entscheidende Foto zur Fahreridentifikation erstellt wird. Ist das Gesicht des Fahrers dadurch nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist die Fahreridentifikation mangelhaft und der Bußgeldbescheid kann erfolgreich angefochten werden.
  • Zustand der Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Eichgrundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abrieb und Baumaßnahmen können diese Linien verblassen oder ihre Position minimal verändern. Eine Akteneinsicht kann aufdecken, ob die Linien zum Tatzeitpunkt noch den geeichten Vorgaben entsprachen. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien führen zu unbrauchbaren Messergebnissen.

Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei zu geringem Sicherheitsabstand

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (halber Tachowert) ab.

Abstandsverstoß bei über 80 km/h (bis 100 km/h)

Abstand in Relation zum halben Tachowert Regelsatz Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 75 € 1 -
weniger als 4/10 100 € 1 -
weniger als 3/10 160 € 1 -
weniger als 2/10 240 € 1 -
weniger als 1/10 320 € 1 -

Abstandsverstoß bei über 100 km/h

Abstand in Relation zum halben Tachowert Regelsatz Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 75 € 1 -
weniger als 4/10 100 € 1 -
weniger als 3/10 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 320 € 2 3 Monate

Abstandsverstoß bei über 130 km/h (Zusätzliche Gefährdung)

Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h kann das Bußgeld weiter ansteigen und die Fahrverbote werden konsequenter verhängt. Hier wiegt ein zu geringer Sicherheitsabstand besonders schwer.

Fazit und Empfehlung: Einspruch prüfen lassen!

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vom Abstandsblitzer A61 bei Hungenroth erhalten haben, sollten Sie diesen nicht vorschnell akzeptieren. Die Fehlerquellen bei dieser Art der Messung sind vielfältig. Eine anwaltliche Akteneinsicht ist der erste und wichtigste Schritt. Nur so kann geprüft werden, ob die Messung formal und technisch einwandfrei dokumentiert ist. Insbesondere bei drohendem Fahrverbot lohnt sich die Investition in eine professionelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Hungenroth, A61, km 253.600, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Ludwigshafen / Speyer als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 / VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A61 Hungenroth, km 253.6, FR Ludwigshafen ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz
Maximilianstraße 6, 67346 Speyer

contact_support Erreichbarkeit

  • phone06232 8720-600
  • languagepprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A61 Hungenroth, km 253.6, FR Ludwigshafen.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A61 (bei km 253.600) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 / VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A61: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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