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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A61 Gundheim, km 334.9 auf der A61
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Abstandsblitzer A61 Gundheim, km 334.9

A61Rheinland-Pfalz • km 334.9

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

10. Mai 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A61 Gundheim, km 334.9

A61, KM 334.9.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A61 Gundheim, km 334.9

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 334.9

  • check_circleMessung erfolgt von einer Autobahnbrücke, was bei tiefstehender Sonne zu starkem Schattenwurf und unbrauchbaren Fahrerfotos führen kann.
  • check_circleDas VKS 4.5-System erfordert eine manuelle Auswertung, die anfällig für Bedienfehler ist – besonders bei der Beurteilung von Spurwechslern.
  • check_circleAufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist das plötzliche, unverschuldete Verkürzen des Abstands durch Einscherer ein häufiges und valides Einspruchsargument.
  • check_circleDie A61 ist in diesem Bereich für Auffahrunfälle bekannt, was die Überwachung begründet, aber auch die hohe Verkehrsdichte als Fehlerquelle unterstreicht.

Abstandsblitzer auf der A61 bei Gundheim, km 334.9 in Fahrtrichtung Ludwigshafen

Auf der Bundesautobahn 61, einer der wichtigsten Nord-Süd-Verkehrsadern Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 334.9 in der Gemarkung Gundheim eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Blitzer in Fahrtrichtung Ludwigshafen / Speyer ist für viele Pendler und Reisende eine bekannte, aber oft auch gefürchtete Kontrollstelle. Die hohe Verkehrsdichte auf diesem Abschnitt der A61 führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch zu dichtes Auffahren, weshalb die Behörden hier mit moderner Technik den Sicherheitsabstand überwachen.

Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Fokus der Verkehrsüberwachung

Der Streckenabschnitt der A61 bei Gundheim ist durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufsverkehr, gekennzeichnet. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, die auf mangelnden Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Eine Kettenreaktion mit vier beteiligten Fahrzeugen im Juli 2025 in unmittelbarer Nähe dieser Messstelle verdeutlicht die Notwendigkeit dieser Überwachungsmaßnahme. Der Abstandsblitzer A61 bei Gundheim soll präventiv wirken und das Unfallrisiko durch die konsequente Ahndung von Abstandsverstößen senken. Die Messung erfolgt von einer Autobahnbrücke herab, die das Geschehen auf der Fahrbahn lückenlos erfasst.

Wie funktioniert die Abstandsmessung an dieser Stelle? Das Messgerät VKS 4.5

An diesem Standort kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit das Brücken-Abstandsmesssystem VKS 4.5 (Verkehrskontrollsystem) der Firma Vidit Systems GmbH zum Einsatz. Dieses moderne, videobasierte System ist der digitale Nachfolger des VKS 3.0 und gilt als präzise, aber auch komplex in seiner Handhabung. Die Funktionsweise ist mehrstufig:

  • Videoaufzeichnung: Eine hochauflösende Videokamera auf der Brücke filmt kontinuierlich den Verkehr über eine längere, genau definierte Messstrecke. Auf der Fahrbahn sind dafür spezielle, kaum sichtbare weiße Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) aufgebracht.
  • Manuelle Auswertung: Im Gegensatz zu reinen Radarmessungen erfolgt die Auswertung der Videodaten nicht vollautomatisch. Speziell geschulte Messbeamte der Bußgeldstelle werten die aufgezeichneten Videosequenzen am Computer aus. Sie markieren manuell die Positionen der Fahrzeuge in den Einzelbildern des Videos.
  • Berechnung: Anhand der zurückgelegten Strecke zwischen den Referenzlinien und der dafür benötigten Zeit berechnet die Software exakt die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs sowie den Abstand zum Vordermann in Metern und Sekunden.
  • Beweisfotos: Wird ein Verstoß festgestellt (der Sicherheitsabstand wird signifikant unterschritten), löst eine zweite, separate Fotokamera aus. Diese erstellt das für den Bußgeldbescheid relevante Beweisfoto, auf dem der Fahrer und das Kennzeichen zu identifizieren sind.

Schwachstellen des Systems und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 4.5 als zuverlässig gilt, ist das Verfahren fehleranfällig. Die manuelle Auswertung durch einen Beamten ist eine häufige Fehlerquelle. Ein fachkundiger Anwalt für Verkehrsrecht wird bei der Akteneinsicht daher besonders auf bestimmte Aspekte achten, die einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen können.

Ein entscheidender Punkt ist die Analyse der gesamten Verkehrssituation. Ein Abstandsverstoß ist nur dann vorwerfbar, wenn er über eine längere Strecke und nicht nur ganz kurzfristig bestand. Ein klassischer Einwand ist hier das sogenannte „Einscherer-Problem“: Wechselt im dichten Verkehr auf der A61 plötzlich ein Fahrzeug vor Ihnen auf Ihre Spur, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass Sie ausreichend Zeit hatten, den Abstand wieder zu vergrößern und dies nicht getan haben. Fehlt eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt, ist der Nachweis einer vorwerfbaren Pflichtverletzung oft nicht mehr zu führen. Ein erfahrener Gutachter kann anhand der Akte prüfen, ob die aufgezeichnete Strecke zur Beurteilung des Sachverhalts ausreicht.

Ein weiterer, oft übersehener Aspekt ist die Fahreridentifikation. Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke. Je nach Tageszeit und Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Beweisfoto erstellt wird. Fällt der Schattenwurf ungünstig, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Foto unkenntlich oder stark verschattet sein. Ist eine zweifelsfreie Identifizierung nicht möglich, kann dies ein starkes Argument für die Einstellung des Verfahrens sein. Auch veraltete oder durch Abnutzung ungenau gewordene Referenzlinien auf der Fahrbahn können die gesamte Messung fehlerhaft machen, da die Software mit falschen Basisdaten rechnet. Eine Überprüfung des Messprotokolls auf eine aktuelle und korrekte Einmessung der Strecke ist daher unerlässlich.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße

Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Der erforderliche Mindestabstand beträgt in der Regel „halber Tacho“ in Metern.

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Zusätzlich fallen bei einem Bußgeldbescheid immer Gebühren und Auslagen von in der Regel 28,50 € an.

Einspruch prüfen lassen? Experten raten zur Vorsicht

Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A61 bei Gundheim sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Wie dargelegt, bietet das komplexe Messverfahren des VKS 4.5 diverse Angriffspunkte. Eine anwaltliche Prüfung der Messung durch Akteneinsicht ist oft der einzige Weg, um potenzielle Fehler aufzudecken. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, ist es ratsam, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu Unrecht belangt werden.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Gundheim, A61, km 334.9, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Ludwigshafen / Speyer als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A61 Gundheim, km 334.9 ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Polizeipräsidium Rheinpfalz - Zentrale Bußgeldstelle
Maximilianstraße 6, 67346 Speyer

contact_support Erreichbarkeit

  • phone06232 8720-600
  • languagezbs@polizei.rlp.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A61 Gundheim, km 334.9.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A61 (bei km 334.9) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A61: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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