Abstandsblitzer auf der A92 bei Freising, Abschnitt 220, km 1.235 in Fahrtrichtung München
Auf der Bundesautobahn A92, einer der Hauptverkehrsadern in Bayern, die München mit dem Flughafen und Ostbayern verbindet, befindet sich bei Freising eine stationäre Abstandsmessanlage. Exakt bei Abschnitt 220, Kilometer 1.235 wird in Fahrtrichtung München der Sicherheitsabstand überwacht. Dieser Blitzer ist vielen Pendlern und Reisenden bekannt, da er in einem Bereich mit sehr hohem Verkehrsaufkommen installiert ist und regelmäßig auslöst. Die Messungen werden hier durchgeführt, um Auffahrunfälle zu reduzieren, die sich auf diesem stark frequentierten Teilstück in der Vergangenheit gehäuft haben.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im dichten Pendlerverkehr
Die A92 im Bereich Freising ist insbesondere zu den Stoßzeiten morgens und abends extrem stark befahren. Der nahegelegene Flughafen München (MUC) sorgt für ein konstant hohes Verkehrsaufkommen. Die Strecke zwischen dem Dreieck Flughafen und dem Kreuz Neufahrn ist ein Nadelöhr, in dem es häufig zu stockendem Verkehr und Staus kommt. Genau in diesem dynamischen Umfeld, wo abrupte Bremsmanöver und Spurwechsel an der Tagesordnung sind, wurde der Abstandsblitzer positioniert. Die Verkehrspolizei Freising begründet die Notwendigkeit der Überwachung mit der hohen Zahl von Auffahrunfällen, die durch zu geringen Sicherheitsabstand verursacht werden. Die Installation auf einer Brücke kurz nach der Anschlussstelle Freising-Ost nutzt die baulichen Gegebenheiten ideal, um den Verkehr unbemerkt von oben zu erfassen.
Technik des Blitzers: Das Messgerät VKS 3.0 im Detail
An diesem Standort kommt das Messsystem VIDIT VKS 3.0 zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein videobasiertes Verkehrskontrollsystem, das von einer Brücke aus den fließenden Verkehr filmt. Anders als bei klassischen Radarkontrollen wird hier kein Blitz im herkömmlichen Sinne ausgelöst. Stattdessen werden hochauflösende Videoaufnahmen des Verkehrsgeschehens angefertigt.
Funktionsweise der Abstandsmessung
Die Messung mit dem VKS 3.0 basiert auf einer Weg-Zeit-Berechnung. Auf der Fahrbahn sind in definierten Abständen weiße Markierungen, sogenannte Referenzlinien, aufgebracht. Die auf der Brücke installierte Kamera filmt die Fahrzeuge, wie sie diese Markierungen überfahren. Eine spezielle Software wertet die Videoaufzeichnung aus und ermittelt für jedes Fahrzeug die gefahrene Geschwindigkeit sowie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Ein zweites, separates Kamerasystem fertigt im Falle eines Verstoßes ein hochauflösendes Foto zur Identifizierung des Fahrers und zur Erfassung des Kennzeichens an.
Bekannte Schwachstellen und juristische Einspruchs-Tipps
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es in Fachkreisen als fehleranfällig bekannt. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich daher lohnen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird die Ermittlungsakte und das Messprotokoll auf spezifische Fehler prüfen. Hier einige tiefgreifende Experten-Insights:
- Das „Einscherer-Problem“: Ein sehr häufiger und relevanter Einwand ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Im dichten Verkehr auf der A92 bei Freising kommt es ständig vor, dass ein Fahrzeug knapp vor dem eigenen Pkw die Spur wechselt. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Für einen rechtskräftigen Abstandsverstoß muss die Unterschreitung des Abstands jedoch „nicht nur ganz vorübergehend“ sein. Einem Messbeamten, der das Video auswertet, kann entgehen, dass die gefährliche Situation durch einen Dritten herbeigeführt wurde. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob das Messvideo die Verkehrssituation über einen ausreichend langen Zeitraum vor dem eigentlichen Messpunkt dokumentiert, um ein solches Manöver als Ursache auszuschließen.
- Unzureichende Videoaufzeichnung: Gerichte fordern oftmals, dass die Verkehrssituation auf einer Strecke von bis zu 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie lückenlos aufgezeichnet wird. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Abstand aktiv unterschritten wurde oder ob die Situation durch äußere Umstände (z.B. starkes Abbremsen des Vordermanns oder das erwähnte Einscheren) unverschuldet entstand. Fehlt diese lange Beobachtungsstrecke im Videomaterial, kann dies ein starkes Argument für die Einstellung des Verfahrens sein.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Kamera ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der Schatten des Brückenbauwerks genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Foto zur Fahreridentifikation aufgenommen wird. Dies kann das Gesicht des Fahrers so stark verdunkeln, dass eine eindeutige Identifizierung unmöglich wird. Ist auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu erkennen, wer gefahren ist, muss das Verfahren eingestellt werden. Dies ist ein oft übersehener, aber sehr effektiver Ansatzpunkt für einen Einspruch.
- Zustand der Fahrbahnmarkierungen: Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung oder Bauarbeiten können diese Markierungen verblassen oder ihre exakte Position verändern. Ein Gutachter kann im Zweifelsfall prüfen, ob die in der Akte hinterlegten Referenzstrecken noch exakt mit den Gegebenheiten vor Ort übereinstimmen. Bereits geringe Abweichungen können die gesamte Messung ungültig machen.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Mindestabstand in Metern sollte dem „halben Tachowert“ entsprechen. Bei 120 km/h wären das also 60 Meter.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h (über 80 km/h):
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 | - |
| 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 | - |
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheids dringend empfohlen
Der Abstandsblitzer auf der A92 bei Freising ist aufgrund seiner Position und des eingesetzten Messgeräts VKS 3.0 eine fehleranfällige Messstelle. Betroffene Fahrer sollten einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren. Die Chancen, durch einen fundierten Einspruch eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Reduzierung der Strafe zu erreichen, sind bei dieser spezifischen Messstelle überdurchschnittlich hoch. Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts, der Akteneinsicht beantragt und das Beweismaterial auf die hier genannten Schwachstellen hin überprüft, ist in jedem Fall eine sinnvolle Investition.
