Abstandsblitzer auf der A620 bei Fenne in Fahrtrichtung Saarbrücken
Auf der Bundesautobahn 620, der wichtigen Verkehrsachse im Saarland, die Saarlouis mit der Landeshauptstadt verbindet, ist ein permanenter Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Saarbrücken aktiv. Positioniert im Bereich Völklingen-Fenne, kurz nach der Anschlussstelle Völklingen-Geislautern (ca. bei Kilometer 16,0), überwacht dieses System den Sicherheitsabstand im dichten Berufs- und Pendlerverkehr. Viele Fahrzeugführer werden von diesem Blitzer überrascht, da er als Brücken-Messsystem von oben arbeitet und oft erst durch den seitlich aufgestellten Fotoblitz wahrgenommen wird.
Der genaue Standort des Abstandsblitzers auf der A620
Die Messanlage befindet sich auf der langen Talbrücke, der sogenannten „Hallerbrücke“, welche die A620 zwischen den Anschlussstellen Völklingen-Geislautern und Völklingen-Mitte überspannt. Die Videokameras sind direkt auf der Brückenkonstruktion montiert und filmen den Verkehr von oben. Die exakte Messung des Abstands erfolgt über auf der Fahrbahn aufgebrachte, teils verblasste weiße Referenzlinien. Der eigentliche Fotoblitz zur Identifizierung des Fahrers wird meist von einem kleinen Gerät am Mittelstreifen oder am rechten Fahrbahnrand ausgelöst.
Lokaler Kontext: Warum wird gerade hier der Sicherheitsabstand überwacht?
Die A620 bei Völklingen ist ein Nadelöhr und Unfallschwerpunkt. Insbesondere im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in Richtung Saarbrücken kommt es hier regelmäßig zu dichtem Kolonnenverkehr. Die Strecke ist geprägt von mehreren Auffahrten, die den Verkehrsfluss zusätzlich verdichten. In der Vergangenheit kam es in diesem Abschnitt immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die Behörden begründen den Einsatz des Abstandsblitzers daher mit der hohen Verkehrsdichte und der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit auf diesem kritischen Teilstück der Stadtautobahn zu erhöhen.
Wie funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS-System?
An diesem Standort kommt höchstwahrscheinlich ein System vom Typ VKS 4.5 (oder der technisch sehr ähnliche Vorgänger VKS 3.0) der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein videobasiertes Verkehrskontrollsystem, das speziell für die Brückenabstandsmessung entwickelt wurde.
- Videoerfassung: Mehrere Kameras auf der Brücke zeichnen eine längere Videosequenz des herannahenden Verkehrs auf. Dies ist entscheidend, da ein nur kurzfristiges Unterschreiten des Abstands nicht zwangsläufig bußgeldbewehrt ist.
- Weg-Zeit-Messung: Anhand der zuvor exakt eingemessenen weißen Markierungen auf der Fahrbahn berechnet eine Software die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und den Abstand zwischen ihnen über eine bestimmte Wegstrecke.
- Manuelle Auswertung: Ein geschulter Beamter der Bußgeldstelle wertet die aufgezeichneten Videosequenzen aus und entscheidet, ob ein verfolgbarer Verstoß gegen den Sicherheitsabstand vorliegt. Erst dann wird ein Bußgeldbescheid erstellt.
Experten-Einblicke: Bekannte Schwachstellen und subtile Tipps für den Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Fehleranfälligkeit bei der Abstandsmessung auf der A620 bei Fenne nicht zu unterschätzen. Ein vorschnelles Akzeptieren des Bußgeldbescheides ist daher nicht immer ratsam. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einer Akteneinsicht gezielt nach systembedingten und standortspezifischen Schwachstellen suchen.
Ein kritischer Punkt ist die zwingend vorgeschriebene, lückenlose Videoaufzeichnung der Tat. Gerichte fordern eine Beobachtung der Verkehrssituation über eine ausreichend lange Strecke von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie. Fehlt diese umfassende Aufzeichnung in der Akte oder ist sie von schlechter Qualität, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Sicherheitsabstand durch einen unvorhersehbaren Fahrstreifenwechsel eines anderen Verkehrsteilnehmers – das klassische „Einscherer-Problem“ im dichten Pendlerverkehr auf der A620 – unverschuldet zustande kam. Ein solcher Sachverhalt kann zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
Des Weiteren spielt die Fahreridentifikation eine entscheidende Rolle. Gerade die Position der Hallerbrücke kann zu ungünstigen Lichtverhältnissen führen. Bei tiefstehender Sonne oder wechselnder Bewölkung können starke Schattenwürfe von der Brückenkonstruktion selbst das Gesicht des Fahrers auf dem Blitzfoto unkenntlich machen. Ist die Person am Steuer nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist ein Einspruch oft erfolgreich. Ebenso muss die Qualität der Referenzlinien auf der Fahrbahn geprüft werden. Sind diese durch Witterung oder Baumaßnahmen – wie sie auf der A620 häufig vorkommen – abgenutzt oder nicht mehr exakt kalibriert, kann die gesamte Messung als fehlerhaft angefochten werden.
Bußgelder bei unzureichendem Sicherheitsabstand (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstand zum halben Tachowert ab.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
Wer hier den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit einer Verwarnung von 25 bis 35 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Lohnt sich eine Prüfung des Bußgeldbescheides?
Angesichts der teils drastischen Konsequenzen wie hohen Bußgeldern und Fahrverboten sowie der bekannten technischen und situativen Fallstricke dieses Abstandsblitzers auf der A620 bei Fenne, kann sich eine anwaltliche Prüfung des Vorgangs lohnen. Insbesondere wenn Sie sich sicher sind, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den geringen Abstand provoziert hat oder wenn Zweifel an der Fahreridentifikation bestehen, sollten Sie die Möglichkeiten eines Einspruchs sorgfältig prüfen lassen.
