Abstandsblitzer A8 bei Eurasburg, Fahrtrichtung München: Messdetails und Einspruchschancen
Auf der Bundesautobahn A8 bei Eurasburg in Fahrtrichtung München, genauer bei Abschnitt 420, Kilometer 2.706, befindet sich eine der bekanntesten und aktivsten Messstellen zur Überwachung des Sicherheitsabstandes in Bayern. Dieser Abstandsblitzer ist für viele Pendler und Reisende eine unerwartete Kostenfalle. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, häufiger Spurwechsel und des dichten Berufsverkehrs kommt es hier regelmäßig zu Unterschreitungen des Mindestabstands, was diesen Standort für die Behörden besonders lukrativ macht.
Lokaler Kontext: Warum wird gerade hier der Sicherheitsabstand überwacht?
Der Streckenabschnitt der A8 bei Eurasburg ist seit Jahren ein Unfallschwerpunkt. Die hohe Verkehrsdichte, besonders im morgendlichen und abendlichen Pendlerverkehr in Richtung München, führt oft zu abrupten Bremsmanövern und unvorhersehbaren Verkehrssituationen. Die Überwachungsanlage ist strategisch an einer Brücke positioniert. Von dieser erhöhten Position aus können die Kameras den fließenden Verkehr über eine längere Distanz optimal erfassen. Diese Messstelle ist bekannt dafür, dass sie fast täglich, insbesondere während der Stoßzeiten, in Betrieb ist, um Drängler und Fahrer mit zu geringem Sicherheitsabstand zu erfassen. Der Blitzer selbst, bzw. die Videokameras, sind dabei oft erst sehr spät am Brückengeländer zu erkennen, was eine plötzliche Reaktion vieler Fahrer provoziert und die Gefahr von Auffahrunfällen sogar erhöhen kann.
Das eingesetzte Messgerät: Funktionsweise des VKS 4.5 Systems
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma Vidit Systems GmbH zum Einsatz. Dieses System ist kein klassischer „Blitzer“, der nur ein einzelnes Foto schießt. Vielmehr zeichnet das VKS 4.5 den Verkehrsfluss über eine Strecke von mehreren hundert Metern als Videosequenz auf. Auf der Fahrbahn sind weiße, quer zur Fahrtrichtung verlaufende Referenzlinien (sogenannte Pass- und Kontrollpunkte) markiert. Die Auswertung des Abstandsverstoßes erfolgt nicht live, sondern nachträglich durch geschulte Messbeamte der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt. Diese werten das Videomaterial am Computer aus und berechnen anhand der Markierungen und der gefahrenen Geschwindigkeit den exakten Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
Schwachstellen und juristische Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das Messverfahren standardisiert ist, birgt es doch erhebliche Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sehr aussichtsreich machen können. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:
- Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr: Ein sehr häufiger und juristisch relevanter Punkt ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A8 bei Eurasburg ist dieses Szenario alltäglich. Ein Fahrer, der eben noch den korrekten Sicherheitsabstand eingehalten hat, kann durch einen einscherenden Vordermann unverschuldet zum Abstandssünder werden. Die Messung muss nachweisen, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur kurzfristig und unverschuldet unterschritten wurde. Eine Videoaufzeichnung, die nur einen sehr kurzen Verstoß dokumentiert oder bei der die Verkehrssituation nicht lückenlos über mehrere hundert Meter aufgezeichnet wurde, kann hier angreifbar sein.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Montage der Kameras an einer Brücke hat nicht nur Vorteile für die Übersicht. Je nach Tageszeit und Sonnenstand kann der Schattenwurf der Brücke exakt in dem Moment, in dem das entscheidende Foto des Fahrers erstellt wird, das Gesicht ganz oder teilweise verdecken. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht eindeutig identifizierbar, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Dies ist eine bekannte Schwachstelle an genau solchen Messorten.
- Ungenauigkeiten bei der Messwertauswertung: Die Auswertung des Videomaterials durch einen Beamten ist keine rein maschinelle Messung und daher fehleranfällig. Es muss geprüft werden, ob die Referenzlinien auf der Fahrbahn zum Zeitpunkt der Messung noch gut sichtbar und nicht durch Abnutzung oder Baumaßnahmen veraltet waren. Des Weiteren kritisieren Sachverständige beim VKS 4.5 System, dass die Video-Einzelbilder (Frames) teils in unzureichender Qualität gespeichert werden, was die exakte Positionsbestimmung der Fahrzeuge erschwert und zu falschen Messergebnissen führen kann. Eine unzureichende Dokumentation der Aufstellhöhe der Kamera im Messprotokoll kann ebenfalls ein starker Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch sein.
Ein Einspruch, der auf solchen technischen oder verfahrenstechnischen Mängeln basiert, hat oft gute Erfolgsaussichten. Es empfiehlt sich, den Bußgeldbescheid, den Anhörungsbogen und die Messunterlagen durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Sicherheitsabstandes ab.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten (bei über 80 km/h) | ab 75 € | 1 |
| ... mit Gefährdung | ab 100 € | 1 |
| ... mit Sachbeschädigung | ab 120 € | 1 |
