Abstandsblitzer A3 bei Erlangen, Richtung Passau (Abschnitt 700, km 1.485)
Auf der Bundesautobahn 3 bei Erlangen, in Fahrtrichtung Passau, befindet sich bei Abschnitt 700, Kilometer 1.485 eine fest installierte Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Blitzer ist eine der am meisten frequentierten Messstellen in Bayern und überwacht gezielt die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands im dichten Reise- und Pendlerverkehr. Verstöße gegen den Sicherheitsabstand sind hier an der Tagesordnung und führen oft zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zu Fahrverboten.
Die genaue Position des Abstandsblitzers und der lokale Kontext
Die Messanlage ist auf der Brücke an der Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach installiert. Von hier aus überblickt das System die Fahrbahnen in Richtung Passau/Nürnberg. Dieser Abschnitt der A3 ist notorisch für sein hohes Verkehrsaufkommen. Die Nähe zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen, die Ballungsräume Nürnberg-Fürth-Erlangen und der stete Pendlerverkehr sorgen für eine konstant hohe Verkehrsdichte. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden kommt es hier häufig zu stockendem Verkehr und Staus, was das Risiko für Auffahrunfälle signifikant erhöht.
Die laufenden, umfassenden Bauarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A3 in diesem Bereich, insbesondere der Neubau der Aurachtalbrücke, verschärfen die Situation zusätzlich. Wechselnde Verkehrsführungen, verengte Spuren und Baustellenausfahrten führen zu unvorhersehbaren Bremsmanövern und plötzlichen Geschwindigkeitsänderungen. Genau diese unberechenbare Verkehrsdynamik ist der Grund für die strenge Überwachung des Sicherheitsabstands an dieser Stelle, macht die Messung aber auch anfälliger für unverschuldete Abstandsunterschreitungen.
Eingesetzte Messtechnik: Das Videosystem VKS 4.5
An diesem Standort kommt das moderne videobasierte Messsystem VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Anders als bei klassischen Blitzern wird hier kein Foto im eigentlichen Sinne geschossen. Stattdessen zeichnet eine hochauflösende Videokamera den Verkehr über eine zuvor exakt vermessene Referenzstrecke auf der Fahrbahn auf. Auf der Fahrbahn selbst sind kaum sichtbare weiße Markierungen (Pass- und Kontrollpunkte) aufgebracht.
Die Auswertung erfolgt nicht vollautomatisch, sondern durch geschulte Messbeamte der Polizei. Diese analysieren die Videoaufzeichnung und ermitteln anhand der Zeit, die ein Fahrzeug für die definierte Messstrecke benötigt, die gefahrene Geschwindigkeit. Im selben Schritt wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen. Aus diesen beiden Werten – Geschwindigkeit und Abstand – errechnet die Software, ob der Sicherheitsabstand (Faustformel: halber Tachowert in Metern) unterschritten wurde.
Schwachstellen der VKS 4.5 Messung und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Die manuelle Auswertung durch Beamte und die Komplexität der Verkehrssituation bieten juristische Angriffspunkte. Als Verkehrsrechts-Experte sehe ich hier immer wiederkehrende Schwachstellen:
- Das "Einscherer-Problem": Ein sehr praxisrelevanter Punkt ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Im dichten Verkehr auf der A3 bei Erlangen kommt es ständig vor, dass ein Fahrzeug von einer anderen Spur knapp vor einem gemessenen Fahrzeug einschert. Dadurch verringert sich der Sicherheitsabstand schlagartig und unverschuldet. Ein Einspruch kann hier erfolgreich sein, wenn die Videoaufzeichnung belegt, dass der Fahrer keine realistische Möglichkeit hatte, den Sicherheitsabstand wiederherzustellen. Entscheidend ist hierbei die Analyse der gesamten Videosequenz, nicht nur des kurzen Moments der Messung.
- Fehler bei der Auswertung und Dokumentation: Die Auswertung ist ein manueller Prozess. Der Beamte muss am Bildschirm die exakten Messpunkte am Fahrzeug und auf der Fahrbahn markieren. Hier können sich Ungenauigkeiten einschleichen. Zudem ist eine lückenlose Dokumentation des gesamten Messvorgangs zwingend vorgeschrieben. Ein genauer Blick in die Messakte durch einen Anwalt deckt oft formale Fehler auf. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise, dass für eine mit VKS 4.5 durchgeführte Messung veraltete Messstellenprotokolle des Vorgängermodells VKS 3.0 verwendet werden, was die gesamte Messung anfechtbar machen kann.
- Ungenügende Videoaufzeichnung zur Fahreridentifizierung: Die Messung erfolgt von einer hoch positionierten Brücke. Dies kann, je nach Lichteinfall und Sonnenstand, zu starken Schattenwürfen im Fahrzeuginnenraum führen. Ist das Gesicht des Fahrers auf den zur Identifizierung gefertigten Einzelbildern nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist eine Verurteilung unzulässig. Ein unscharfes oder durch Schatten verdecktes Foto des Fahrers ist ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch wegen fehlerhafter Fahreridentifikation.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Stand: Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe der Strafe für einen Abstandsverstoß hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Bußgeldkatalog ist hier besonders streng, da zu geringer Abstand als eine der häufigsten Unfallursachen auf Autobahnen gilt.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A3 bei Erlangen sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die hohe Verkehrsdichte, die laufenden Baumaßnahmen und die spezifischen Schwächen der VKS 4.5-Messung bieten oft gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch. Es ist ratsam, Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht zu beantragen. Nur so kann die gesamte Videosequenz und das Messprotokoll auf die genannten Fehlerquellen überprüft und ein drohendes Fahrverbot möglicherweise abgewendet werden.
