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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7 (FR Saarbrücken) auf der A6
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Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7 (FR Saarbrücken)

A6Rheinland-Pfalz • km 645.7

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

5. März 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7 (FR Saarbrücken)

A6, KM 645.7.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7 (FR Saarbrücken)

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Auf einen Blick: VKS 4.5 (Video-Kontroll-System) bei km 645.7

  • check_circleMessung erfolgt von der Brücke 'Vogelbach' – starker Schattenwurf kann die Fahrer-Identifikation erschweren.
  • check_circleHohes Verkehrsaufkommen führt häufig zum 'Einscherer-Problem', was einen unverschuldeten Abstandsverstoß provoziert.
  • check_circleEingesetztes System ist VKS 4.5; die Gültigkeit der weißen Fahrbahn-Markierungen ist ein bekannter Angriffspunkt für Einsprüche.
  • check_circleAufgrund der dynamischen Verkehrslage vor Ort ist die Forderung nach einer lückenlosen Videoaufzeichnung zur Beweisführung besonders relevant.

Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7: Ein kritischer Messpunkt

Auf der Bundesautobahn 6, einer der zentralen Ost-West-Achsen in Deutschland, befindet sich bei Kilometer 645.7 in Fahrtrichtung Saarbrücken eine der bekanntesten und zugleich umstrittensten Messanlagen in Rheinland-Pfalz. Der hier installierte Abstandsblitzer bei Bruchmühlbach, oft im Zusammenhang mit der "Brücke Vogelbach" genannt, ist für viele Pendler und Reisende eine Quelle für Bußgeldbescheide wegen vermeintlich zu geringem Sicherheitsabstand.

Lokaler Kontext: Warum gerade hier ein Blitzer steht

Der Abschnitt der A6 im Bereich Bruchmühlbach-Miesau ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen und eine hohe Verkehrsdichte geprägt. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu stockendem Verkehr und Kolonnenbildung. Die Autobahnpolizei begründet die Notwendigkeit dieses Blitzers mit der Unfallprävention. In der Vergangenheit kam es in diesem Bereich immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die Messstelle ist bewusst an der Brücke Vogelbach positioniert, da von hier aus eine ideale Überwachung des fließenden Verkehrs mittels Videotechnik möglich ist.

Die Besonderheiten der Messstelle an der Brücke Vogelbach

Die Messung findet von der Brücke herab statt, was einige spezifische Gegebenheiten mit sich bringt. Je nach Tageszeit und Sonnenstand kann der Schattenwurf der Brücke die Qualität der Videoaufnahmen beeinträchtigen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, denn eine fehlerfreie Fahreridentifikation ist eine Grundvoraussetzung für einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto aufgrund von Schatten oder schlechten Lichtverhältnissen nicht eindeutig zu erkennen, stellt dies einen validen Ansatzpunkt für einen Einspruch dar.

Das Messgerät im Detail: Funktionsweise des VKS 4.5

An diesem Standort kommt in der Regel das Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Dieses System ist auf die Überwachung von Sicherheitsabständen spezialisiert.

  • Funktionsprinzip: Eine hochauflösende Videokamera auf der Brücke filmt den Verkehr über eine zuvor exakt vermessene Strecke. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert.
  • Messvorgang: Ein Beamter wertet die Videoaufzeichnung später manuell oder teilautomatisiert aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die markierten Punkte zu passieren, berechnet die Software die gefahrene Geschwindigkeit. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wird dann in Relation zur Geschwindigkeit gesetzt und ein möglicher Abstandsverstoß festgestellt.
  • Fahrerfoto: Eine zweite, oft unauffällig unter der Brücke oder seitlich positionierte Kamera, erstellt das für den Bußgeldbescheid notwendige Foto des Fahrers und des Kennzeichens.

Experten-Einblicke: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:

Ein besonders häufiges Problem im dichten Pendlerverkehr auf diesem Abschnitt der A6 ist das sogenannte "Einscherer-Problem". Wenn ein anderes Fahrzeug plötzlich und knapp vor einem auf die eigene Spur wechselt, verkürzt sich der Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt. Für den Fahrer ist es in diesem Moment oft unmöglich, den korrekten Abstand sofort wiederherzustellen, ohne eine gefährliche Bremsung einzuleiten. Entscheidend ist hierbei die Frage, ob der Verstoß dauerhaft und vorwerfbar war. Eine genaue Analyse der Videoaufzeichnung kann aufdecken, ob ein solches Fahrmanöver dem Verstoß vorausging und somit ein Einspruch begründet sein könnte.

Ein weiterer juristisch relevanter Punkt betrifft die Videoaufzeichnung selbst. Für eine lückenlose und faire Beweisführung fordern Gerichte oft eine ausreichend lange Aufzeichnung der Verkehrssituation. Fehlt beispielsweise eine durchgehende Videoaufzeichnung über eine längere Distanz (z.B. 300 Meter) vor dem eigentlichen Messpunkt, ist es für den Betroffenen kaum nachvollziehbar, wie die Abstandssituation entstanden ist. War der Abstand bereits länger zu gering oder handelte es sich nur um einen kurzen, verkehrsbedingten Moment? Eine lückenhafte Dokumentation kann die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen.

Zuletzt ist die Eichung und korrekte Einrichtung der Messstelle entscheidend. Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn müssen in exakten Abständen aufgebracht und regelmäßig überprüft werden. Veraltete, abgefahrene oder durch Baumaßnahmen fehlerhaft neu aufgebrachte Markierungen können die gesamte Messung unbrauchbar machen. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen und ist oft der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung.

Bußgeldtabelle: Das droht bei zu geringem Sicherheitsabstand (Stand 2026)

Die Strafen für einen Abstandsverstoß sind empfindlich und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand Bußgeld (ca.) Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 103,50 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 128,50 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 188,50 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 268,50 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 348,50 € 2 3 Monate

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h

Abstand Bußgeld (ca.) Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 103,50 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 128,50 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 188,50 € 1 -
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 268,50 € 1 -
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 348,50 € 1 -

Hinweis: Die angegebenen Bußgelder enthalten bereits die üblichen Verwaltungsgebühren und Auslagen.

Fazit: Prüfung eines Bußgeldbescheides lohnt sich

Der Abstandsblitzer auf der A6 bei Bruchmühlbach ist aufgrund seiner Position und der eingesetzten Technik eine fehleranfällige Messstelle. Die hohe Verkehrsdichte erhöht die Wahrscheinlichkeit für unverschuldete Abstandsunterschreitungen. Betroffene sollten einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell akzeptieren, sondern die Erfolgsaussichten eines Einspruchs durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Oftmals führen Formfehler, technische Ungenauigkeiten oder die besonderen Umstände der Verkehrssituation zur Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu einer Reduzierung der Sanktionen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Bruchmühlbach-Miesau, A6, km 645.7, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Saarbrücken als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 (Video-Kontroll-System) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7 (FR Saarbrücken) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz
Maximilianstraße 6, 67346 Speyer

contact_support Erreichbarkeit

  • phone06232 8720-600
  • languagehttps://zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A6 bei Bruchmühlbach, km 645.7 (FR Saarbrücken).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A6 (bei km 645.7) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 (Video-Kontroll-System) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A6: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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