Abstandsblitzer auf der A27 bei Bremen, km 62.58 in Fahrtrichtung Cuxhaven
Auf der Bundesautobahn 27 in Bremen, in Fahrtrichtung Cuxhaven/Bremen-Nord, befindet sich bei Kilometer 62.58 eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer A27 Bremen ist eine der permanenten Überwachungsanlagen im Bremer Stadtgebiet und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte, insbesondere im Pendlerverkehr, kommt es hier häufig zu Unterschreitungen des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes.
Der genaue Standort des Abstandsblitzers auf der A27
Die Messanlage ist auf der viel befahrenen A27 in Fahrtrichtung Norden, kurz vor der Anschlussstelle Bremen-Ihlpohl, installiert. Die Kameras sind in der Regel an einer Schilderbrücke montiert, von der aus der fließende Verkehr über eine längere Distanz aufgezeichnet wird. Dieser Streckenabschnitt ist bekannt für zähfließenden Verkehr und plötzliche Bremsmanöver, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert und die Messstelle besonders "ertragreich" macht.
Lokaler Kontext: Verkehrsdichte und Unfallgeschehen
Der Bereich der A27 zwischen dem Bremer Kreuz und den nördlichen Anschlussstellen wie Ihlpohl ist ein Nadelöhr im regionalen Verkehrsnetz. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu Stauungen. Unfallmeldungen der Polizei Bremen und aus lokalen Medien zeigen, dass Auffahrunfälle in diesem Bereich keine Seltenheit sind. Gerade diese Unfälle, die oft direkt auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind, begründen aus Sicht der Behörden die Notwendigkeit dieses permanenten Abstandsblitzers. Die Überwachungsanlage soll präventiv wirken und das Unfallrisiko senken.
Das Messverfahren: Wie funktioniert der Blitzer vom Typ VKS 3.0?
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Brückenabstandsmessgerät, das als standardisiertes Messverfahren gilt. Das System arbeitet nicht mit einem klassischen Blitz, sondern fertigt Videoaufzeichnungen an.
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera, die auf einer Schilderbrücke oder einem Mast montiert ist, filmt den Verkehr über eine Strecke von mehreren hundert Metern.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind in definierten Abständen weiße, oft kaum sichtbare Referenzlinien (Messlinien) aufgebracht. Diese sind exakt eingemessen und dienen der Software als Grundlage für die Berechnung.
- Weg-Zeit-Messung: Die VKS 3.0 Software analysiert die Videoaufzeichnung. Sie misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Distanz zwischen den Referenzlinien zu überwinden. Daraus errechnet das System die gefahrene Geschwindigkeit.
- Abstandsberechnung: Gleichzeitig ermittelt die Software den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Setzt man Geschwindigkeit und Abstand in Relation, kann ein Abstandsverstoß zweifelsfrei festgestellt werden.
- Fahreridentifikation: Bei einem festgestellten Verstoß wird eine zweite, hochauflösende Kamera aktiviert, die gezielt den Fahrer und das Kennzeichen erfasst, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
Bekannte Schwachstellen und juristische Einspruchs-Tipps für den Abstandsblitzer A27
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A27 sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann die Messung auf formale und technische Fehler prüfen. Folgende Punkte bieten erfahrungsgemäß vielversprechende Ansatzpunkte für einen Einspruch:
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Ein sehr häufiger und praxisrelevanter Einwand ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A27 bei Bremen kommt es oft vor, dass ein Fahrzeug von der rechten auf die linke Spur wechselt und sich in den eigenen Sicherheitsabstand setzt. In diesem Fall verkürzt sich der Abstand unverschuldet und abrupt. Der Fahrer hat oft keine Möglichkeit, den korrekten Abstand durch ein kontrolliertes Bremsen sofort wiederherzustellen, ohne eine Gefahrensituation zu provozieren. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass der Abstandsverstoß über eine längere Strecke und nicht nur kurzzeitig durch ein solches Manöver vorlag. Hier kann die Auswertung des kompletten Tatvideos entscheidende Entlastungsmomente liefern.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Messanlage ist an einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der massive Schattenwurf der Brückenkonstruktion die Qualität des Fahrerfotos erheblich beeinträchtigen. Fällt der Schatten genau in dem Moment auf die Fahrerkabine, in dem das hochauflösende Foto zur Identifizierung ausgelöst wird, kann das Gesicht des Fahrers unkenntlich sein. Ist die Person auf dem Foto nicht eindeutig zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Ein Sachverständigengutachten kann die Licht- und Schattenverhältnisse zum Tatzeitpunkt exakt rekonstruieren und so die Unverwertbarkeit des Beweisfotos untermauern.
3. Fehlende oder unvollständige Videoaufzeichnung
Für eine rechtlich verwertbare Abstandsmessung ist eine lückenlose Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens über eine ausreichend lange Strecke (in der Regel mehrere hundert Meter vor dem eigentlichen Messpunkt) zwingend erforderlich. Nur so kann beurteilt werden, ob der Abstand dauerhaft zu gering war oder ob eine Sondersituation wie das bereits erwähnte Einscheren vorlag. Fehlt diese Aufzeichnung in der Ermittlungsakte oder ist sie zu kurz, stellt dies einen gravierenden Verfahrensfehler dar, der zur Einstellung des Verfahrens führen kann. Die Verteidigung sollte daher immer die vollständige Videosequenz anfordern und genauestens prüfen.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert ab. Der maßgebliche Wert ist der "halbe Tachowert" in Metern.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich
Ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand auf der A27 bei Bremen kann teuer werden und schnell zu einem Fahrverbot führen. Die Komplexität der Messtechnik des VKS 3.0 und die dynamischen Verkehrssituationen vor Ort bieten jedoch zahlreiche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Betroffene Fahrer sollten daher einen Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren, sondern die kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen, um die individuellen Erfolgschancen eines Einspruchs gegen den Abstandsblitzer ausloten zu lassen.




