Abstandsblitzer A62 bei Quirnbach: Messstelle an der Henschtalbrücke, km 201,025 Richtung Pirmasens
Auf der Bundesautobahn 62 in Rheinland-Pfalz, in Fahrtrichtung Pirmasens, befindet sich eine oft unterschätzte Messanlage. Exakt bei Kilometer 201,025, direkt auf der Henschtalbrücke in der Gemarkung Quirnbach, überwacht die Polizei nicht nur die Geschwindigkeit, sondern vor allem den Sicherheitsabstand. Dieser Abstandsblitzer auf der A62 ist für viele Pendler und Reisende eine Quelle für teure Bußgeldbescheide. Doch die Messungen sind nicht immer fehlerfrei und bieten Ansatzpunkte für eine genaue Prüfung.
Die genaue Lage des Blitzers auf der A62
Die Messanlage ist strategisch auf der Henschtalbrücke positioniert. Von hier aus erfasst sie den Verkehr, der in Richtung Pirmasens fließt. Diese Position ermöglicht eine verdeckte Überwachung des fließenden Verkehrs von oben, was es Fahrern erschwert, die Anlage rechtzeitig zu erkennen. Die A62 ist in diesem Bereich gut ausgebaut und verleitet oft zu schnellerem Fahren oder dichtem Auffahren, insbesondere im Berufsverkehr. Genau dieses Verhalten soll durch den Blitzer bei Quirnbach sanktioniert werden, um Auffahrunfälle auf und nach der Brücke zu verhindern.
Technik im Detail: Wie der Abstandsblitzer VKS 4.5 funktioniert
An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Messsystem VKS 4.5 (Verkehrskontrollsystem) zum Einsatz. Dieses System ist auf die kombinierte Messung von Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand spezialisiert. Die Funktionsweise ist komplex und basiert auf einer hochauflösenden Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens.
- Video-Aufzeichnung: Zwei Kameras auf der Brücke filmen den Verkehr über eine längere Strecke. Eine Kamera erfasst das Gesamtgeschehen zur Abstandsmessung, während eine zweite, hochauflösende Kamera für die Fahreridentifikation und die Kennzeichenerfassung zuständig ist.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungen, sogenannte Passpunkte, aufgebracht. Anhand dieser Referenzlinien berechnet die Software der Anlage die exakte Geschwindigkeit der Fahrzeuge und den Abstand zwischen ihnen.
- Manuelle Auswertung: Ein entscheidender Punkt ist, dass die Auswertung der Videosequenz nicht vollautomatisch erfolgt. Ein geschulter Messbeamter wertet die Aufnahmen nachträglich am Computer aus und bestimmt den genauen Verstoß. Dieser Faktor Mensch ist eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle.
Schwachstellen des Messsystems und erste Einspruchs-Tipps
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist die einzelne Messung anfechtbar. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird hier mehrere Punkte prüfen. Ein besonders kritischer Punkt ist die Videoaufzeichnung selbst. Juristisch wird oft debattiert, ob eine lückenlose Aufzeichnung der gesamten Messstrecke von mindestens 300 Metern vorliegt. Fehlen hier entscheidende Sekunden, kann oft nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob der geringe Sicherheitsabstand nur eine kurze, unverschuldete Momentaufnahme war.
Lokaler Kontext: Unfallgeschehen und Verkehrsaufkommen an der Henschtalbrücke
Die A62 dient als wichtige Verbindungsachse zwischen dem Saarland und der Westpfalz. Insbesondere im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in Richtung der Industriestandorte wie Pirmasens oder Kaiserslautern kommt es hier regelmäßig zu einer hohen Verkehrsdichte. Diese Stoßzeiten sind prädestiniert für Abstandsverstöße. Ein häufiges Problem, das Betroffene schildern, ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Dieser sogenannte "Einscherer" verkürzt den eigenen Sicherheitsabstand unverschuldet und blitzschnell. Die Auswertungssoftware sollte solche Manöver erkennen, doch in der Hektik der manuellen Auswertung kann dies übersehen werden. Ein Einspruch, der auf ein solches Fahrmanöver eines Dritten verweist, kann – insbesondere wenn das Messvideo es belegt – sehr erfolgreich sein.
Juristische Feinheiten: Fehlerhafte Fahreridentifikation und ungültige Messungen
Ein weiterer, oft übersehener Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch ist die Fahreridentifikation. Gerade bei Messungen von einer Brücke herab kann der Lichteinfall problematisch sein. Der durch die Henschtalbrücke selbst verursachte Schattenwurf kann zur Mittagszeit oder bei tiefstehender Sonne dazu führen, dass das Gesicht des Fahrers auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist. Ist der Fahrer nicht zweifelsfrei identifizierbar, ist der Bußgeldbescheid angreifbar.
Zudem müssen die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt eingemessen und in einwandfreiem Zustand sein. Veraltete, abgefahrene oder durch Baumaßnahmen leicht versetzte Linien können die gesamte Messung ungültig machen. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen und ist oft der Schlüssel zur Einstellung des Verfahrens gegen den vorgeworfenen Verstoß gegen den Sicherheitsabstand.
Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße (außerorts)
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Hier eine Übersicht der Regelsätze für Verstöße außerorts laut aktuellem Bußgeldkatalog.
Bei Geschwindigkeit über 80 km/h:
| Abstand in Metern | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand in Metern | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Fazit: Bußgeldbescheid vom Blitzer auf der A62 nicht vorschnell akzeptieren
Der Abstandsblitzer auf der Henschtalbrücke bei Quirnbach ist eine moderne Messanlage, die jedoch nicht unfehlbar ist. Die Kombination aus manueller Auswertung, möglichen Problemen bei der Videoaufzeichnung und äußeren Faktoren wie dem plötzlichen Einscheren anderer Fahrzeuge oder ungünstigem Schattenwurf bietet diverse Ansatzpunkte für einen Einspruch. Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer erhält, sollte diesen daher nicht ungeprüft akzeptieren. Eine anwaltliche Prüfung der Messakte und des Messvideos ist dringend anzuraten, um mögliche Fehler aufzudecken und ein teures Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden.




