Abstandsblitzer A5 Frankfurt-Praunheim bei km 487,150 Richtung Kassel
Auf der Bundesautobahn 5, in Fahrtrichtung Kassel, befindet sich kurz nach der Anschlussstelle Frankfurt-Praunheim bei Kilometer 487,150 eine der meistfrequentierten Anlagen zur Abstandsmessung in Hessen. Dieser Abstandsblitzer ist eine feste Größe in der Verkehrsüberwachung des Rhein-Main-Gebiets und sorgt täglich für eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden wegen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Berufsverkehr
Der Messpunkt liegt strategisch ungünstig für viele Pendler, direkt im Einzugsbereich des stark befahrenen Nordwestkreuzes Frankfurt, wo die A5 auf die A66 trifft. Das Verkehrsaufkommen ist hier, insbesondere zu Stoßzeiten, extrem hoch. Die hohe Verkehrsdichte führt unweigerlich zu häufigen Spurwechseln und Bremsmanövern. Unfallmeldungen der Polizei Frankfurt in diesem Bereich der A5 belegen immer wieder, dass Auffahrunfälle aufgrund von zu geringem Sicherheitsabstand an der Tagesordnung sind. Genau diese hohe Dichte macht den Standort aber auch anfällig für unverschuldete Abstandsunterschreitungen.
Die Messanlage: Brücken-Blitzer vom Typ VKS 4.5
An diesem Standort kommt in der Regel das videobasierte Messsystem VKS 4.5 (Verkehrskontrollsystem) der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Die Hauptkamera des Systems ist auf der Brücke montiert, welche die A66 über die A5 führt. Von dieser erhöhten Position aus wird der fließende Verkehr über eine längere Strecke videografiert. Mehrere auf der Fahrbahn aufgebrachte, weiße Referenzlinien dienen der späteren Auswertung zur Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand.
Im Falle eines vermuteten Verstoßes gegen den Sicherheitsabstand wird nicht nur die Videosequenz gespeichert, sondern auch eine hochauflösende Fotokamera ausgelöst, die in der Regel auf dem Mittelstreifen positioniert ist, um den Fahrer zu identifizieren.
Funktionsweise und rechtliche Fallstricke des Abstandsblitzers
Das Herzstück des VKS 4.5 ist die nachträgliche, manuelle Auswertung der Videoaufzeichnung durch geschulte Messbeamte. Anhand der Referenzlinien auf der Fahrbahn wird die exakte Position der Fahrzeuge in einzelnen Videobildern (Frames) bestimmt. Aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, wird die Geschwindigkeit errechnet. Der Abstand zum Vordermann wird dann in Relation zur gefahrenen Geschwindigkeit gesetzt. Die goldene Regel lautet hier: Der Sicherheitsabstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen.
Experten-Einblick: Drei entscheidende Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Fehleranfälligkeit bei diesem Blitzer-Typ nicht zu unterschätzen. Ein vorschnelles Akzeptieren des Bußgeldbescheids ist nicht ratsam. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere drei Schwachstellen prüfen:
- Das "Einscherer"-Problem im Pendlerstau: Gerade im dichten Verkehr am Nordwestkreuz Frankfurt ist dies der häufigste Fall. Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor Ihnen die Spur und verkürzt so unverschuldet und plötzlich Ihren Sicherheitsabstand. Die Messung erfasst nur den kurzen Moment des geringen Abstands. Einem Fahrer muss jedoch eine Reaktionszeit von bis zu 3 Sekunden zugestanden werden, um den Abstand wieder zu korrigieren. Ein entscheidender Punkt ist hierbei, ob die Behörde die zwingend vorgeschriebene, lückenlose Videoaufzeichnung der gesamten Situation (mindestens 300 Meter vor der eigentlichen Messlinie) vorlegen kann. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie zu kurz, kann ein unverschuldetes "Hineingedrängt-Werden" nicht widerlegt werden.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke installiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit wirft diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn und damit auch auf das Cockpit des Fahrzeugs. Dies kann dazu führen, dass das Foto des Fahrers im entscheidenden Moment unterbelichtet und der Fahrer somit nicht zweifelsfrei identifizierbar ist. Ist das Gesicht nicht klar zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid angreifbar.
- Zustand und Eichung der Fahrbahnmarkierungen: Das gesamte Messverfahren des Abstandsblitzers basiert auf der korrekten Position der weißen Referenzlinien auf dem Asphalt. Diese Linien können durch Witterung, Abnutzung oder Bauarbeiten verblassen oder ihre exakte Position verändern. Ein Anwalt kann über eine Akteneinsicht das Messprotokoll anfordern. Darin muss die letzte Eichung bzw. Überprüfung der Messstrecke dokumentiert sein. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Linien führen zu einer Ungültigkeit der gesamten Messreihe.
Bußgeldtabelle Abstandsverstoß (gültig 2026)
Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | Nein |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | Nein |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 Monate |
Prüfung des Bußgeldbescheids dringend empfohlen
Die Komplexität der VKS 4.5 Messung und die spezifischen Gegebenheiten an diesem Blitzer auf der A5 bei Praunheim machen eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheids sehr aussichtsreich. Fordern Sie immer die vollständige Ermittlungsakte an, um die Videosequenz, das Messprotokoll und die Eichscheine zu prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Messung korrekt durchgeführt und ausgewertet wurde und ein ausreichender Sicherheitsabstand tatsächlich schuldhaft unterschritten wurde.




