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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A14 bei Biere (km 180.45) auf der A14
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Abstandsblitzer A14 bei Biere (km 180.45)

A14Sachsen-Anhalt • km 180.450

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

12. Februar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A14 bei Biere (km 180.45)

A14, KM 180.450.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A14 bei Biere (km 180.45)

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Auf einen Blick: VKS 3.0 / VKS 4.5 (Videokontrollsystem) bei km 180.450

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke bei A14-Kilometer 180.45.
  • check_circleHäufiger Pendlerverkehr erhöht die Gefahr des unverschuldeten "Einscherens".
  • check_circleSchattenwurf der Brücke kann die Fahrer-Identifizierung auf dem Foto erschweren.
  • check_circleMessgerät ist ein Video-System (VKS), das auf korrekte Fahrbahnmarkierungen angewiesen ist.

Abstandsblitzer A14 bei Biere, km 180.450 Richtung Halle

Auf der Bundesautobahn 14 in Sachsen-Anhalt, in Fahrtrichtung Halle (Saale) und Leipzig, befindet sich bei Kilometer 180.45 eine häufig aktive Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer auf der A14 nahe der Gemeinde Biere im Landkreis Salzlandkreis (SLK) ist eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in der Region und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle in Magdeburg.

Die genaue Position des Abstandsblitzers A14

Die Messanlage ist in der Regel auf einer Brücke positioniert, welche die A14 an der genannten Kilometrierung quert. Von hier aus haben die Kameras des Messsystems einen idealen Überblick über den fließenden Verkehr. Die Anlage erfasst mehrere Fahrspuren gleichzeitig und ist für Autofahrer aus der Ferne kaum zu erkennen. Der betroffene Abschnitt der A14 zwischen der Anschlussstelle Schönebeck und dem Kreuz Bernburg ist eine lange, gerade Strecke, die oft zu hohen Geschwindigkeiten und dichtem Auffahren im Pendler- und Schwerlastverkehr verleitet. Genau hier setzt die Überwachung des Sicherheitsabstands an, um Auffahrunfälle zu verhindern.

Funktionsweise und Technik: Das VKS-Messsystem

An diesem Standort kommt in der Regel ein Videokontrollsystem (VKS), meist in der Version VKS 3.0 oder dem Nachfolger VKS 4.5, zum Einsatz. Dieses System arbeitet nicht mit klassischer Radartechnik, sondern basiert auf einer videobasierten Weg-Zeit-Messung.

  • Zwei Kameras: Eine Weitwinkelkamera filmt den gesamten Verkehrsfluss über eine längere Distanz, meist mehrere hundert Meter. Eine zweite, hochauflösende Kamera (Ident-Kamera) wird für das Tatfoto des Fahrers und des Kennzeichens verwendet.
  • Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße, kaum sichtbare Referenzlinien (sog. Passpunkte) markiert. Wenn ein Fahrzeug diese Linien überfährt, kann die Software anhand der dafür benötigten Zeit exakt die Geschwindigkeit berechnen.
  • Abstandsberechnung: Durch die Überwachung von zwei aufeinanderfolgenden Fahrzeugen ermittelt das System den Abstand in Metern und setzt ihn ins Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit. Ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand liegt vor, wenn der Abstand weniger als der halbe Tachowert in Metern beträgt.

Lokaler Kontext: Unfallschwerpunkt und Prävention

Die A14, insbesondere im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in Richtung des Ballungsraums Halle/Leipzig, ist durch hohe Verkehrsdichte und Kolonnenverkehr geprägt. Die Behörden begründen den Einsatz des Abstandsblitzers bei Biere mit der Unfallprävention. Zu geringer Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für schwere Auffahrunfälle auf Autobahnen. Die Messstelle soll die Verkehrsteilnehmer zu einer vorausschauenderen und sichereren Fahrweise anhalten.

Bußgelder und mögliche Ansatzpunkte für einen Einspruch

Ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand kann teuer werden und schnell zu Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot führen. Ein Bußgeldbescheid sollte jedoch nicht vorschnell akzeptiert werden. Gerade die VKS-Messmethode bietet einige juristisch fundierte Angriffspunkte.

Tabelle: Bußgelder bei Abstandsunterschreitung (Bußgeldkatalog 2026)

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
Weniger als 5/10 des Tacho-Wertes75 €1-
Weniger als 4/10 des Tacho-Wertes100 €1-
Weniger als 3/10 des Tacho-Wertes160 €1-
Weniger als 2/10 des Tacho-Wertes240 €1-
Weniger als 1/10 des Tacho-Wertes320 €1-

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
Weniger als 5/10 des Tacho-Wertes75 €1-
Weniger als 4/10 des Tacho-Wertes100 €1-
Weniger als 3/10 des Tacho-Wertes160 €21 Monat
Weniger als 2/10 des Tacho-Wertes240 €22 Monate
Weniger als 1/10 des Tacho-Wertes320 €23 Monate

Experten-Tipps: Bekannte Schwachstellen des Messverfahrens

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A14 insbesondere die Messakte anfordern und auf folgende Fehlerquellen prüfen:

  • Das „Einscherer“-Problem: Ein zentraler Kritikpunkt ist das plötzliche und unverschuldete Verkürzen des Sicherheitsabstands durch ein anderes Fahrzeug, das vor einem einschert. Im dichten Pendlerverkehr auf der A14 ist dies ein häufiges Szenario. Die Messbeamten müssen einen solchen Vorgang erkennen und die Messung verwerfen. Ein Anwalt prüft anhand des Videomaterials, ob Ihnen ein solches "Einscheren" zum Verhängnis wurde, was einen Einspruch sehr aussichtsreich machen kann.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messung von einer Brücke herab führt zu einer Aufnahme von schräg oben. Je nach Sonnenstand kann es an diesem Messpunkt auf der A14 zu starken Schattenwürfen durch die Brückenkonstruktion selbst kommen. Fällt dieser Schatten genau auf den Fahrerbereich, ist eine eindeutige Identifizierung des Fahrers auf dem Blitzerfoto oft nicht mehr zweifelsfrei möglich. Dies ist ein klassischer Ansatzpunkt, um die Fahrereigenschaft erfolgreich zu bestreiten.
  • Fehlende oder veraltete Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung und Abnutzung können diese verblassen oder durch Bauarbeiten ihre exakte Position verändern. Ein Gutachter kann prüfen, ob die in der Messakte dokumentierte Einmessung der Referenzpunkte noch aktuell und korrekt ist. Abweichungen führen zur Ungültigkeit der gesamten Messreihe.
  • Unvollständige Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Verstoß über eine gewisse Strecke nachvollziehbar sein. Gerichte fordern oft eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messung. Fehlt diese Vor-Aufzeichnung in der Akte oder ist sie unvollständig, kann der Vorwurf des „drängelnden Fahrens“ oft nicht aufrechterhalten werden und der Einspruch hat gute Erfolgsaussichten.

Fazit: Eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheides von diesem Abstandsblitzer durch einen Fachanwalt lohnt sich in vielen Fällen. Die Komplexität des Messverfahrens ist eine Chance für eine erfolgreiche Verteidigung.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Sachsen-Anhalt

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Bördeland (Gemeinde Biere), A14, km 180.450, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Halle (Saale) / Leipzig als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 / VKS 4.5 (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Sachsen-Anhalt

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A14 bei Biere (km 180.45) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 69, 39112 Magdeburg

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0391 50750
  • languagepoststelle.tpa@polizei.sachsen-anhalt.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A14 bei Biere (km 180.45).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A14 (bei km 180.450) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 / VKS 4.5 (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A14: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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