Abstandsblitzer auf der BAB 10 bei AS Spandau, km 0.775, Richtung AD Werder
Auf dem westlichen Berliner Ring, der Bundesautobahn BAB 10, befindet sich im Abschnitt 251 bei Kilometer 0.775 eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Blitzer ist kurz nach der Anschlussstelle Spandau, auf der Tangente von der Bundesstraße B5 kommend, in Fahrtrichtung des Autobahndreiecks (AD) Werder positioniert. Es handelt sich um eine der meistbefahrenen Pendlerstrecken im Berliner Umland, was diesen Standort für die Verkehrsüberwachung besonders relevant macht.
Die genaue Position und die Gefahren des Messbereichs
Die Messanlage ist strategisch an einem Punkt installiert, an dem der Verkehr von der B5 auf den Berliner Ring mündet. Dieser Bereich ist durch hohes Verkehrsaufkommen, häufige Spurwechsel und oft zähfließenden Verkehr geprägt. Gerade im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu Stauungen und abrupten Bremsmanövern. Dieser Abstandsblitzer auf der A10 soll Auffahrunfälle verhindern, die durch zu dichtes Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten entstehen. Die Topografie mit der Brückenüberführung ist ideal für das eingesetzte Messsystem.
Eingesetztes Messgerät: Die Brücken-Videomessung mit VKS 3.0
An diesem Standort kommt in der Regel das bewährte Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma Vidit Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Brücken-Abstandsmessverfahren. Dabei werden von einer Autobahnbrücke aus hochauflösende Videokameras auf die Fahrbahn gerichtet. Das System erfasst den Verkehr über eine längere, zuvor exakt vermessene Strecke von mehreren hundert Metern. Anhand von Referenzlinien (weiße Markierungen) auf dem Asphalt und einer präzisen Zeitmessung berechnet eine Software die Geschwindigkeit der Fahrzeuge sowie den exakten Abstand zum Vordermann. Ein Blitz wird bei diesem System nicht ausgelöst; die gesamte Sequenz wird als Video aufgezeichnet, um den Verstoß zu dokumentieren.
Juristische Fallstricke und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich beim VKS 3.0 um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Messung keineswegs fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer an der A10 sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird mehrere Punkte prüfen, die spezifisch für diesen Standort und dieses Messsystem sind.
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen der Messung an der AS Spandau
Ein zentraler Punkt für die Verteidigung ist die Analyse des kompletten Tatvideos. Oftmals speichert die Behörde nur einen kurzen Clip, der den reinen Verstoß zeigt. Für eine faire Bewertung ist jedoch die Beobachtung des Verkehrs über eine längere Distanz entscheidend. Fehlt eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Sicherheitsabstand unverschuldet zustande kam. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A10 ist das sogenannte „Einscherer-Problem“ allgegenwärtig: Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor dem eigenen Fahrzeug die Spur und verkürzt so abrupt den Abstand. Ohne eine lange Videoaufzeichnung lässt sich dieser Sachverhalt für den Betroffenen kaum beweisen, stellt aber einen triftigen Grund für die Einstellung des Verfahrens dar.
Ein weiterer, oft übersehener Angriffspunkt ist die Fahreridentifikation. Die Kameras sind auf der Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der Schatten der Brücke selbst oder der Schatten von LKW auf Nebenspuren das Gesicht des Fahrers auf dem Foto unkenntlich machen. Ist der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Zudem muss die Qualität der Referenzlinien auf der Fahrbahn geprüft werden. Sind diese durch Abnutzung oder Baumaßnahmen veraltet, kann die gesamte Messung ungenau sein, da die Software von falschen Basiswerten ausgeht.
Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße
Ein unzureichender Sicherheitsabstand kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstand zum halben Tachowert ab.
Bußgelder bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bußgelder bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten (bei über 80 km/h) | ab 35 € | 1 (bei Gefährdung) |
| Abruptes, grundloses Bremsen | 30 € | - |
Fazit und Empfehlung
Der Abstandsblitzer auf der BAB 10 bei der AS Spandau ist aufgrund der hohen Verkehrsdichte und der Komplexität der Messmethode eine fehleranfällige Anlage. Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhält, sollte die Erfolgsaussichten eines Einspruchs von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Die Anforderung der vollständigen Messakte inklusive des gesamten Videomaterials ist oft der erste Schritt, um die Messung erfolgreich anzugreifen.
