cameraswitch
Autobahn-abstandsmessung.de
search
arrow_backZurück zur Startseite
Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A14 Altach bei km 25.28 auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn
AKTIV

Abstandsblitzer A14 Altach bei km 25.28

A14 Rheintal/Walgau AutobahnVorarlberg • km 25.28

verified

Inhalt geprüft von

Verkehrsrecht-Redaktion

calendar_month

Zuletzt aktualisiert

23. Januar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A14 Altach bei km 25.28

A14 Rheintal/Walgau Autobahn, KM 25.28.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A14 Altach bei km 25.28

bolt
Auf einen Blick: Abstandsmessgerät (Videokontrollsystem) bei km 25.28

  • check_circleStandort: A14 Rtg. Tirol, direkt zwischen Anschlussstelle Hohenems und Altach.
  • check_circleMesstechnik: Video-Kontrollsystem, das über eine längere Strecke filmt (kein klassischer Fotoblitz).
  • check_circleHäufiges Problem: Plötzliches Einscheren anderer Fahrzeuge im dichten Pendlerverkehr führt zu unverschuldeten Messungen.
  • check_circleEinspruchs-Chance: Unvollständige Videoaufzeichnung im Vorfeld des Messpunktes kann die gesamte Messung ungültig machen.

Abstandsblitzer A14 bei Altach, km 25.28: Ein Hotspot für Abstandsmessungen

Auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn in Vorarlberg, kurz vor der Ausfahrt Altach bei Kilometer 25.28 in Fahrtrichtung Tirol, befindet sich eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in Österreich. Dieser stationäre Blitzer ist strategisch platziert, um den oft dichten Reise- und Pendlerverkehr in Richtung Arlberg und Tirol zu überwachen. Viele Fahrzeuglenker werden hier täglich wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands erfasst, was zu empfindlichen Strafen führen kann. Doch die Messung an diesem Standort ist nicht unumstritten und bietet bei genauerer Betrachtung Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung.

Die genaue Position des Abstandsblitzers A14 Altach

Die Messanlage überwacht die Fahrspuren der A14 in südlicher Richtung. Sie befindet sich zwischen den Anschlussstellen Hohenems und Altach. Dieser Abschnitt der Rheintalautobahn ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet, insbesondere zu Stoßzeiten und in den Urlaubsmonaten. Die Dichte an Fahrzeugen erhöht das Risiko für Auffahrunfälle und macht die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands zu einem zentralen Sicherheitsthema für die Behörden. Genau aus diesem Grund wurde dieser Blitzer hier installiert, um präventiv auf die Fahrer einzuwirken und Verstöße konsequent zu ahnden.

Wie funktioniert die Abstandsmessung an dieser Stelle?

An diesem Standort kommt ein modernes Video-Kontrollsystem zum Einsatz, das oft als "Abstandsmessgerät Zeuge" bezeichnet wird. Anders als bei einem klassischen Geschwindigkeitsblitzer werden hier keine einzelnen Fotos geschossen. Stattdessen zeichnen hochauflösende Kameras, die in der Regel auf einer Schilderbrücke montiert sind, den Verkehrsfluss über eine längere, genau definierte Strecke auf. Software-seitig werden dann die Geschwindigkeiten und die Abstände zwischen den Fahrzeugen analysiert. Spezielle weiße Referenzlinien auf der Fahrbahn dienen dabei als Kalibrierungspunkte für das System. Stellt die Software eine Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands fest, wird eine Sequenz als Beweismittel gespeichert und die Halter-Ermittlung eingeleitet.

Ein wesentlicher Punkt für die Gültigkeit der Messung ist die lückenlose Dokumentation. Ein juristischer Experte würde hier prüfen, ob die zwingend vorgeschriebene Videoaufzeichnung, die bereits mehrere hundert Meter vor dem eigentlichen Messpunkt beginnt, vollständig vorliegt. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie unvollständig, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Abstand durch einen unvorhersehbaren Fahrvorgang eines anderen Verkehrsteilnehmers – etwa einen plötzlichen Spurwechsel – unverschuldet zustande kam. Solche "Einscherer"-Situationen sind im dichten Verkehr auf der A14 bei Altach keine Seltenheit und können eine Messung anfechtbar machen.

Bekannte Schwachstellen und mögliche Fehlerquellen des Blitzers

Obwohl die eingesetzten Systeme als sehr präzise gelten, sind sie nicht fehlerfrei. Die Komplexität der Videomessung birgt spezifische Schwachstellen, die für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (in Österreich: Anonymverfügung oder Strafverfügung) relevant sein können.

  • Fahreridentifikation: Die Videoaufzeichnung muss den Fahrer eindeutig identifizieren. Gerade an diesem Abschnitt der A14 kann tiefstehende Sonne am Morgen oder späten Nachmittag zu starken Reflexionen oder Schatten führen. Ist das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisvideo nicht klar erkennbar, ist eine zentrale Voraussetzung für eine Bestrafung nicht erfüllt. Eine genaue Prüfung des Beweismaterials durch einen Anwalt ist hier unerlässlich.
  • Veraltete Fahrbahnmarkierungen: Das System verlässt sich auf die exakte Vermessung der weißen Referenzlinien auf der Straße. Durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse können diese Markierungen ungenau werden. Weicht ihre Position von den im Messsystem hinterlegten Daten ab, führt dies zu fehlerhaften Abstandsberechnungen. Ein Gutachter kann durch eine Überprüfung vor Ort solche Abweichungen feststellen.
  • Das "Einscherer"-Problem: Wie bereits erwähnt, ist der dichte Verkehr ein Hauptproblem. Ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstrecke vor einem einschert, verkürzt den Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Die entscheidende Frage, die ein Gericht klären muss, ist, ob dem betroffenen Fahrer genügend Zeit blieb, den Abstand wieder sicher zu vergrößern. Die lückenlose Videoaufzeichnung im Vorfeld der Messung ist hier das A und O und sollte bei einem Einspruch zwingend eingefordert werden.

Strafen für Abstandsverstöße in Österreich (Stand 2026)

Die Strafen für zu geringen Sicherheitsabstand sind in Österreich empfindlich. Anders als in Deutschland gibt es keinen starren Bußgeldkatalog; die Behörden haben einen gewissen Strafrahmen. Bei besonders gefährlichen Verstößen (Abstand unter 0,2 Sekunden) droht sogar der Führerscheinentzug.

Verstoß (Abstand in Sekunden) Regelstrafe (ca.) Maßnahme
0,4 bis 0,8 Sekunden ab 50 € Anonymverfügung / Strafverfügung
0,2 bis < 0,4 Sekunden ab 72 € Vormerkdelikt (Eintrag ins Führerscheinregister)
< 0,2 Sekunden Hohe Geldstrafe (mehrere hundert Euro) Führerscheinentzug (mind. 6 Monate)

Tipp: Einspruch und Akteneinsicht prüfen lassen

Wenn Sie von diesem Abstandsblitzer auf der A14 bei Altach erfasst wurden, sollten Sie die Strafe nicht vorschnell akzeptieren. Aufgrund der genannten potenziellen Fehlerquellen lohnt sich eine genaue Prüfung des Falles. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Feldkirch beantragen und das gesamte Beweismaterial, insbesondere das vollständige Messvideo, überprüfen. Nur so lässt sich feststellen, ob die Messung formal und technisch einwandfrei war oder ob gute Gründe für einen Einspruch vorliegen.

description

So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Vorarlberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Altach, A14 Rheintal/Walgau Autobahn, km 25.28, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Tirol / Arlberg als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, Abstandsmessgerät (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Vorarlberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
account_balance

Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A14 Altach bei km 25.28 ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch

contact_support Erreichbarkeit

  • phone+43 5522 3591 0
  • languagebhfeldkirch@vorarlberg.at
calculate

Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A14 Altach bei km 25.28.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn (bei km 25.28) passieren bei Systemen wie dem Abstandsmessgerät (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
lightbulb
Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

Messung prüfen lassenopen_in_new
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

Jeder 2. Bescheid fehlerhaft!

Kostenlose Analyse

Kostenlose Prüfung