Abstandsblitzer auf der A9 bei Allershausen, Fahrtrichtung München
Auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München, im Bereich der Anschlussstelle Allershausen, befindet sich bei Abschnitt 1040, Kilometer 7,988 eine der bekanntesten und aktivsten Anlagen zur Abstandsmessung in Bayern. Tausende Pendler und Reisende passieren täglich diesen Punkt, an dem der vorgeschriebene Sicherheitsabstand mittels Videotechnik überwacht wird. Ein Verstoß kann schnell zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zu Fahrverboten führen. Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Details zu diesem Blitzer, dem eingesetzten Messgerät und den juristischen Besonderheiten.
Der genaue Standort und der lokale Kontext des Blitzers
Die Messstelle des Abstandsblitzers ist strategisch auf einem hoch frequentierten Abschnitt der A9 platziert. Kurz vor der Anschlussstelle Allershausen, wo der Verkehr in Richtung München oft dichter wird, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch zu dichtes Auffahren. Die Überwachung des Sicherheitsabstands soll hier präventiv wirken. Die Unfallstatistiken für diesen Bereich der A9 weisen immer wieder schwere Auffahrunfälle aus, die auf mangelnden Abstand und Unachtsamkeit, insbesondere bei stockendem Verkehr und an Stauenden, zurückzuführen sind. Genau aus diesem Grund wurde dieser Standort für die Überwachung des Sicherheitsabstands ausgewählt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Messung erfolgt in der Regel von einer Autobahnbrücke, die die Fahrbahn überspannt. Von dort haben die Kameras des Messsystems einen idealen Überblick über den Verkehr und können die Abstände zwischen den Fahrzeugen über eine längere Distanz aufzeichnen.
Das eingesetzte Messgerät: VKS 4.5 der Firma Vidit
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um den digitalen Nachfolger des weit verbreiteten VKS 3.0. Das System arbeitet nicht mit einem klassischen „Blitz“, sondern fertigt eine hochauflösende Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens an. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert, die dem System als Referenz zur Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand dienen.
Ein geschulter Beamter wertet die Videoaufzeichnung später manuell aus. Stellt er einen potenziellen Verstoß gegen den Sicherheitsabstand fest, wird eine Fallakte angelegt. Eine zweite Kamera, die sogenannte Ident-Kamera, nimmt ein Foto des Fahrers auf, um dessen Identität festzustellen. Dieses zweistufige Verfahren – Videoaufzeichnung und separate Fahreridentifikation – ist charakteristisch für diesen Blitzer-Typ.
Juristische Feinheiten und mögliche Fehlerquellen des Abstandsblitzers
Obwohl es sich beim VKS 4.5 um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Messung nicht fehlerfrei. Die Komplexität des Systems und die manuelle Auswertung bieten Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Aspekte prüfen:
1. Das „Einscherer“-Problem im dichten Pendlerverkehr
Ein sehr häufiges und juristisch relevantes Szenario auf diesem Streckenabschnitt der A9 ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Im dichten Verkehr in Richtung München kann ein Spurwechsel dazu führen, dass sich der eigene Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt auf ein vorschriftswidriges Maß verringert. Der Fahrer hat in dieser Situation oft keine realistische Möglichkeit, den korrekten Abstand sofort wiederherzustellen, ohne eine gefährliche Bremsung einzuleiten. Ein Sachverständigengutachten kann anhand der Videoaufzeichnung oft nachweisen, dass der Abstandsverstoß nicht vorwerfbar war. Entscheidend ist, dass das Messsystem eine ausreichend lange Sequenz aufzeichnet, die den gesamten Vorgang dokumentiert. Juristisch gilt: Eine nur sekundenbruchteilige Unterschreitung des Sicherheitsabstands, die durch einen Einscherer verursacht wird, ist in der Regel nicht bußgeldbewehrt.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Da die Kameras oft auf einer Brücke positioniert sind, kann es zu ungünstigen Lichtverhältnissen kommen. Insbesondere der harte Schattenwurf der Brücke selbst kann das Gesicht des Fahrers auf dem Ident-Foto stark verdunkeln oder teilweise verdecken. Ist die Person am Steuer nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Ein Anwalt wird die Bildqualität genauestens prüfen. Oftmals sind die Aufnahmen bei tiefstehender Sonne oder wechselnder Bewölkung für eine eindeutige Identifizierung unbrauchbar. Dies ist eine der bekanntesten Schwachstellen dieses Blitzer-Typs.
3. Formelle Fehler und veraltete Referenzlinien
Das Messsystem VKS 4.5 stellt hohe Anforderungen an die Einrichtung der Messstelle. Die weißen Referenzlinien (Passpunkte) auf der Fahrbahn müssen exakt eingemessen und in regelmäßigen Abständen überprüft und erneuert werden. Insbesondere nach Fahrbahnsanierungen oder bei starker Abnutzung kann die Genauigkeit dieser Linien beeinträchtigt sein. Ein Experte kann prüfen, ob das Messstellenprotokoll vollständig und korrekt ist. Ein besonders subtiler Einspruchsgrund kann darin liegen, dass für eine Messung mit dem neuen VKS 4.5 fälschlicherweise noch das alte Messstellen-Protokoll des Vorgängermodells VKS 3.0 verwendet wurde. Ob dies juristisch zulässig ist, ist umstritten und kann im Einzelfall zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße (Stand 2026)
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Fazit und Empfehlung zur Einspruchsprüfung
Der Abstandsblitzer auf der A9 bei Allershausen ist eine ernstzunehmende Verkehrsüberwachungsanlage. Ein Verstoß wird konsequent geahndet. Aufgrund der Komplexität der VKS 4.5-Messtechnik und der spezifischen Gegebenheiten vor Ort lohnt sich jedoch eine genaue Prüfung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein „Einscherer“ den Verstoß ausgelöst hat oder die Fahreridentifikation fragwürdig ist, sollten Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Oft kann durch Akteneinsicht und Analyse der Messdaten ein teures Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot abgewendet werden.
