Abstandsblitzer auf der A9 bei Allershausen, Richtung München – km 7.988
Auf der Bundesautobahn 9 (A9) in Fahrtrichtung München, kurz vor der Anschlussstelle Allershausen, befindet sich bei Kilometer 7.988 (Abschnitt 1040) eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer bei Allershausen ist eine der bekanntesten Anlagen in Bayern und sorgt täglich für eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere im Berufsverkehr in Richtung der Metropolregion München, ist dieser Abschnitt der A9 besonders unfallgefährdet, was die Einrichtung dieser permanenten Abstandsmessung begründet.
Die genaue Position und Besonderheiten des Blitzers
Die Messanlage ist auf einer Brücke über der A9 installiert, kurz bevor die Ausfahrt Allershausen erreicht wird. Von dieser erhöhten Position aus erfassen hochauflösende Kameras den fließenden Verkehr über eine längere Messdistanz. Das zugehörige Blitzgerät zur Fahreridentifikation ist oft separat auf dem Mittelstreifen positioniert. Diese bauliche Trennung von Videoerfassung und Fotoblitz ist ein entscheidender Punkt, da sie bei bestimmten Lichtverhältnissen, wie dem Schattenwurf der Brücke selbst, zu Problemen bei der eindeutigen Fahreridentifizierung führen kann.
Der Standort ist strategisch gewählt: Nach längeren Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung führt die A9 hier in einen dichter besiedelten und verkehrsreicheren Bereich, in dem ein korrekter Sicherheitsabstand zur Vermeidung von Auffahrunfällen essenziell ist. Die hohe Verkehrsdichte und häufige Spurwechsel im Pendlerstrom machen diesen Abschnitt jedoch besonders fehleranfällig für Abstandsmessungen.
Technik im Detail: Das Messsystem VKS 3.0 / VKS 4.5
An diesem Standort kommt in der Regel das Video-Kontroll-System VKS 3.0 oder dessen digitaler Nachfolger VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Anders als bei einer reinen Geschwindigkeitsmessung zeichnet dieses System eine Videosequenz des Verkehrsgeschehens auf.
Funktionsweise der Abstandsmessung
Auf der Fahrbahn sind in definierten Abständen weiße, kaum sichtbare Markierungen (Referenzlinien) aufgebracht. Die Kameras auf der Brücke filmen die Fahrzeuge, wie sie diese Linien überqueren. Eine spezielle Software wertet die Videoaufzeichnung aus und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu gelangen, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Relation zur gefahrenen Geschwindigkeit gesetzt. Der gesetzlich geforderte Mindestabstand beträgt bekanntlich den "halben Tachowert" in Metern.
Ein wesentlicher Aspekt, der in einem Bußgeldverfahren geprüft werden sollte, ist die Eichung und korrekte Einmessung dieser Referenzlinien. Insbesondere nach Baumaßnahmen – wie der Errichtung einer temporären Baustellenbrücke im Jahr 2020 in diesem Bereich – kann die Gültigkeit der ursprünglichen Einmessung fraglich sein. Eine veraltete oder durch neue Fahrbahnbeläge ungenau gewordene Markierung kann die gesamte Messung fehlerhaft machen.
Häufige Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl die Messung per Video als sehr genau gilt, ist das System nicht fehlerfrei. Die Komplexität der Verkehrssituation auf der A9 bei Allershausen bietet einige fundierte Ansatzpunkte für eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheides.
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Pendlerverkehr
Ein klassisches und gerichtlich anerkanntes Problem bei Abstandsmessungen ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Auf diesem hochfrequentierten Abschnitt der A9 Richtung München ist dies an der Tagesordnung. Ein Fahrer, der eben noch einen vorschriftsmäßigen Sicherheitsabstand einhielt, kann durch einen einscherenden Vordermann unverschuldet zum Abstandssünder werden. Entscheidend ist hier, ob dem Fahrer genügend Zeit zur Verfügung stand, den Abstand wieder sicher zu vergrößern. Die standardisierte Auswertungssoftware des VKS-Systems kann solche dynamischen Verkehrsvorgänge oft nicht korrekt erfassen. Ein Gutachter kann anhand der Videosequenz prüfen, ob ein solcher Fall vorlag.
2. Unvollständige Videodokumentation
Für eine faire und nachvollziehbare Beurteilung der Verkehrssituation fordern Gerichte oft die Analyse eines längeren Zeitraums vor dem eigentlichen Messmoment. Es ist ein bekannter juristischer Kniff, die vollständige, ungeschnittene Videosequenz (oft mehrere hundert Meter vor der ersten Messlinie) anzufordern. Oft speichern die Behörden nur einen sehr kurzen Clip, der den reinen Verstoß zeigt. Fehlt jedoch die lückenlose Aufzeichnung des Anfahrtsweges von mindestens 300 Metern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Abstand durch einen unvorhersehbaren Fahrvorgang des Vordermanns (z.B. grundloses Bremsen) oder eben durch einen "Einscherer" verursacht wurde. Dies kann ein entscheidender Verfahrensmangel sein.
3. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Kamera für das Beweisfoto des Fahrers löst oft genau dann aus, wenn das Fahrzeug in den Schatten der Brücke einfährt, von der die Videoaufnahme gemacht wird. Dieser abrupte Wechsel von Licht zu Schatten kann die Qualität des Fahrerfotos erheblich beeinträchtigen. Ist das Gesicht des Fahrers durch den Schattenwurf nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist die Zuordnung des Verstoßes zum Fahrzeughalter angreifbar. Ein Sachverständigengutachten kann hier die Lichtverhältnisse zum Tatzeitpunkt exakt rekonstruieren und die Erkennbarkeit auf dem Foto bewerten.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Hier eine Übersicht der zu erwartenden Strafen:
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand in Bezug zum halben Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 100 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 | 180 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 400 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
Fazit: Prüfung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids lohnt sich
Ein Vorwurf wegen unzureichenden Sicherheitsabstands an der Messstelle A9 bei Allershausen sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen, der spezifischen Messtechnik (VKS 4.5) und den örtlichen Gegebenheiten birgt zahlreiche Fehlerquellen. Eine anwaltliche Akteneinsicht, insbesondere die Anforderung und Auswertung des kompletten Tatvideos, ist oft der Schlüssel, um die Messung erfolgreich anzugreifen oder zumindest ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Die zuständige Behörde für diesen Blitzer ist die Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle in Straubing.
